Ich denke, das Thema hatten wir schon mal, aber ich kann es beim besten Willen nicht finden :o:(.
M.E. gehört die Mittellinie zu beiden Spielfeldhälften, da sie diese beiden Räume begrenzt. Dies hat z.B. in der Halle die praktische Bedeutung, daß bei Hallenregeln, die eine Torerzielung nur aus der gegnerischen Hälfte zulassen bzw. aus der eigenen Hälfte verbieten, m.E. diese Regeln eine Torerzielung genau von der Mittellinie zulassen. Ich habe aber gerade an anderer Stelle eine fetzige Diskussion. Dort wird behauptet, die Mittellinie wechsele ihre Zugehörigkeit, d.h. sie gehöre immer nur zur Spielfeldhälfte der angreifenden Mannschaft, was bei den o.g. Hallenregeln bedeuten würde, von der Mittellinie wäre keine Torerzielung möglich.
Also was stimmt denn nun:
A: Die Mittellinie gehört von Anpfiff bis Abpfiff ununterbrochen zu beiden Spielhälften.
oder
B: Die Mittellinie gehört immer nur zur Spielfeldhälfte der im Ballbesitz befindlichen, angreifenden Mannschaft.