Wie lange wollen wir das jetzt weiterspinnen? Es gäbe noch eine Reihe weiterer Annahmen, die möglich wären, z.B. ob die zusätzliche Karte, selbst wenn sie in den Verkauf gegangen wäre, auch noch hätte verkauft werden können usw. Ganz viele "Wenn" und "Aber" - und das alles führt zu nichts.
Manchmal erleichtert ein Blick in das Gesetz aber die Rechtsfindung:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Starten wir die Subsumtion:
Es dürfte unstrittig sein, dass hier der Versuch vorlag, einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (Karte ohne Eintritt obwohl nicht dazu berechtigt). Auch ist klar, dass dieser Versuch durch die Vorspiegelung falscher bzw. Entstellung wahrer Tatsachen (Vorlage eines echten SR-Ausweises durch Nicht-Inhaber) vorlag. Bleibt also die Frage nach der Schädigung des Vermögens - und die dürfte bei SR-Karten, welche ausdrücklich nicht für den freien Verkauf bestimmt sind, allenfalls im Einzelfall vorliegen und auch nachweisbar sein. Damit dürfte nunmehr zweifelsfrei geklärt sein, dass strafrechtlich nichts zu machen ist - und Amtsträger im Sinne des StGB sind wir Schiedsrichter definitiv nicht.
Auch sonst gibt das Strafgesetzbuch nichts her, selbst zivilrechtlich ist wegen der großen Schwierigkeit einen konkreten Schaden beweisen zu können, im Normalfall nichts zu machen. Damit sollten wir dieses Thema final erledigt haben.
Sportrechtlich wurde ebenfalls alles gesagt - und auch da sollte kein Zweifel bestehen, dass das sportgerichtliche Urteil absolut in Ordnung geht.