Spieler verkauft SR-Karten -> Sperre

  • In dem Verfahren gegen den Spieler M. R. wegen unsportlichen Verhaltens ergeht folgendes

    Urteil:
    I. Der Spieler M. R., SV H., wird gemäß §§ 47, 48 RVO mit einer Sperre ab 04.02.2008 bis zum 01.02.2009 einschließlich gesperrt.

    II. Der Spieler M. R. trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 50,00 € und die Auslagen im Zusammenhang mit der mündlichen Verhandlung unter Mithaftung seines Vereins SV H.


    Gründe:

    1. Beim Spiel der Champions League der UEFA FC Bayern München gegen Real Madrid am 07.03.2007 in der Allianz-Arena in München versuchte der Betroffene als Schwarzmarktverkäufer zu überhöhten Preisen zwei Schiedsrichterfreikarten zu verkaufen. Der Betroffene ist kein Schiedsrichter. Er bekam diese Karten von einem Bekannten vor diesem Spiel ausgehändigt. Da er die Karten Zivilfahndern der Polizei anbot, wurde er festgenommen und ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet. Gleichzeitig wurde der BFV von dem Vorfall informiert. Der Präsident erstattete daraufhin Anzeige zum VSG.



    Was meint ihr dazu? SR wurden in vergleichbaren Fällen vom Verband ausgeschlossen.

  • Das ist ja auch etwas anderes. Der Schiedsrichter bekommt die Karten Kostenlos, und wenn er sie dann verkauft, ist er als Schiri nicht mehr tragbar. Mich würde interessieren, ob der Bekannte, der ihm die Karten gegeben hat auch bestraft wurde. Ich kann Schiedsrichterkarten doch nicht einfach weitergeben.

  • Soweit ich das aus dem gesamten Urteil herauslese, wurde der nicht bestraft, weil er nicht registriert war. Seitdem werden bei Bayern auch die Karten genau registriert welcher SR welche Karte erhalten hat. So kann später nachvollzogen werden, welcher SR die Karte bekommen hat. So ging der/die SR wohl straffrei aus, da der Spieler sie nicht genannt hat.

  • ich finde das Urteil ganz ok. Wenn er`s nochmal macht kriegt er bestimmt ´ne längere Sperre. Ich glaub, das ist nur zum Bereuen die Strafe.

  • Schiedsrichter wurden deswegen schon ausgeschlossen! So schlau wird der Spieler dann doch gewesen sein, den Namen des SR nicht zu nennen. Ich finde es eine Frechheit, wie mit SR Freikarten umgegangen wird! Wenn das so weiter geht, wird es keine mehr geben, oder nur unter strengsten Auflagen.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Ja .
    Was ich dagegen lächerlich finde , ist die Dauer der Sperren bei Tätlichkeiten...
    Ich finde , das solches Verhalten zivilrechtliche Folgen und keine sportrechtlichen haben sollte.
    Einen Spielr deswegen zu sperren ??

  • Das frage ich mich auch ;)
    Und ich glaube kaum, dass es jemals so weit kommen wird, dass eine Tätlichkeit zivilrechtlich bestraft wird, es sei denn, es ist wirklich eine Tätlichkeit, die absolut außerhalb des im Rahmen liegenden Vorstellbaren liegt. Ich als angehender Jurist hatte mal eine Hausarbeit wo ein brutales Foul zu prüfen war, ob das denn nun eine Körperverletzung war oder nicht, das aber nur mal so am Rande. :D
    Ansonsten kann ich nur zustimmen, wenn weiterhin solche Fälle auftreten, dann wird es irgendwann gar keine Freikarten mehr für SR geben, von daher finde ich es sehr gut und würde es auch nur födern, dass strengere Kontrollen gemacht werden. :top:

    SR seit 2008; Saison 2009/2010 bestandene Bezirksprüfung
    Es lebe der FCK! :top:

  • Also ich verstehe eure Fragen nicht .
    Es geht um SR-Karten die von einem Spieler verkauft worden sind.
    Meine Meinung :
    Bestrafung zivilrechtlich und nicht sportrechtlich.
    Meine Begründung:
    Der SR hat im Spiel den Regeln Geltung zu verschaffen.
    Dazu hat er sich folgenden Mitteln zu bedienen:
    -Spielstrafen, in der weiteren Begründung unwichtig (wegen der Ordnung)
    -Persönliche Strafen also :gelbe_karte: und :rote_karte:
    Ein Spieler der sich nicht beherrschen kann kriegt halt :rote_karte: und wird dann gesperrt. Die Strafen sollen meines Erachtens nach wie im Straf- und Zivilrechtlichen Gebrauch auch der Resozialisierung dienen .
    Diese Art von Resozialisierung soll aber auch andere Spieler vor den gesperrten Spielern schützen .
    Wozu Zivilrechtliche Strafen dienen , weis wohl auch jeder ...
    Wenn wir nun dieses Vergehen betrachten, wäre es wohl nicht im Sinne meiner Auffassung des Zwecks der Strafen, welche falsch sein kann, und
    das wollte ich in obigem Beitrag zum Ausdruck bringen .
    => Zivil- und nicht sportrechtlich bestrafen :confused: oder ?

  • Die zivilrechtliche Verfolgung eines Vergehens hat mit einer Sportrechtlichen Verurteilung nichts zu tun. Sind zwei paar Schuhe und schließen sich gegenseitig nicht aus.


    Voraussetzung für eine zivilrechtliche Verfolgung wäre aber eine Anzeige des Fussballbundes. Die Staatsanwaltschaft wird in einem solchen Fall kaum von sich aus eine Anzeige machen.

  • Und ein Zivilgericht wird im Falle einer Anklage einen Fußballer wegen einer "normalen" Tätlichkeit nicht verurteilen. Ich finde diesen Ansatz auch ehrlich gesagt überhaupt nicht gut, es sei denn es handelt sich z.B. um mehrere Schläge gegen den Kopf oder anderes. Das Verkaufen von SR-Karten hingegen kann und sollte nicht nur sportrechtliche sondern auch zivilrechtliche oder ggf. auch strafrechtliche Folgen haben, was aber auch sicherlich in Erwägung gezogen wurde!

    SR seit 2008; Saison 2009/2010 bestandene Bezirksprüfung
    Es lebe der FCK! :top:

  • Das sehe ich nicht so. Wir brauchen keine "Betrüger" in unseren Fußball. Wer SR-Karten gegen Geld ohne Erlaubnis (ich denke mal, dass wird auch nie erlaubt) vertickt, muss dafür auch sportrechtlich belangt werden.

  • So ist es und ggf. kann dann ja eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Anzeige in solch einem Fall folgen. Das ist und bleibt die beste Lösung!

    SR seit 2008; Saison 2009/2010 bestandene Bezirksprüfung
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  • Hi Leute,


    soweit mir bekannt ist gab es im vergangenen Jahr im Kreis Köln einen besonders heftigen fall eines Missbrauchs von Schirikarten, welcher eine drastische Maßnahme als Konsequenz hatte.


    Ein paar JSR glaubten doch tatsächlich, sie müssten ihr dürftiges Taschengeld durch das Verkaufen von SR Karten für ein Spiel des 1. FC Köln aufbessern. Diese Jungs wurden jedoch zum Glück vom eigenen KSA erwischt, noch bevor sie die Tickets gegen Bares an den Mann bringen konnten. Sie hatten dämlicherweise 2 Kollegen angefragt, welche dem Ausschuss sehr nahe standen. Dieser wurde dann rechtzeitig informiert und die Tickets konnten eingezogen werden. Die beiden JSR wurden später vom KSO auf unbestimmte Zeit suspendiert.


    Fakt ist seit kurzem hier in Köln, dass unser KSO beim Ausgeben der SR Tickets von einem FC Köln Mitarbeiter "kontrolliert" wird, welcher mit im Kassenhäuschen der SR Kasse sitzt. Dieser Mitarbeiter achtet nun natürlich peinlichst genau drauf, dass jeder Kollege nur noch ein Ticket bekommt und lässt sich von jedem einzelnen den GÜLTIGEN SR-Ausweis zeigen.


    Früher haben im Kreis verdiente SR auch mal 2-3 karten auf besonderen Anlass hin erhalten oder konnten ihre Eltern mal mit zu einem Spiel nehmen, aber durch etliche Vorkommnisse mit den SR Karten hat der FC jetzt strngste Auflagen erlassen, echt schade.


    Urpsprünglich wollten die Kölner uns SR sogar alle Tickets vorenthalten. Die wollten echt kein einziges mehr rausrücken...


    Aber nach einem internen Gespräch zwischen dem Präsidium des 1. FC Köln und unserem KSO konnte nach "Drauf Hinweisen, dass es DFB Durchführungsbestimmungen gibt" die Anzahl von 300 Karten für jedes Heimspiel gesichert werden.


    Lasst euch dieses Beispiel allen eine Lehre sein, speziell ihr Jungschiedsrichter!! Solch ein Vorgehen kann auch als betrug zur Anzeige gebracht werden.....


    LG
    Nic

  • Bei uns genauso der Fall. Bei uns hat wohl einer vor wenigen Wochen bei einem bekannten Verein aus Gelsenkirchen ein Ticket mit seinem jetzigen Ausweis erworben, zudem hat er seinem Freund, nicht SR, seinen älteren Ausweis gegeben. Da die beiden direkt hintereinander die Karten erwerben wollten, fiel dies dem Verkäufer auf. Dieser zog sofort die Pässe ein und machte dem KSO unseres Kreises Meldung. Der SR musste soweit ich weiß keine Geldstrafe zahlen, ist aber auf Lebenszeit ausgeschlossen.


    q.e.d.

  • Wie dumm muss man wirklich sein ?


    Bim FCK spielte sich folgendes ab:
    Ein Kollege aus dem Nachbarkreis kam mit seinem abgelaufenen SR-Ausweis ( ohne Lichtbild ) zum BSO an das Kartenhäuschen.
    Der Kollege sagte, er habe den neuen Ausweis noch nicht.
    Der BSO wurde skeptisch, fragte aber bei einem weiteren Kollegen der SRVGG nach, der dies bestätigte.
    Gegen eine kleine Spende bekam er dann eine Karte :top:

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)