In dem Verfahren gegen den Spieler M. R. wegen unsportlichen Verhaltens ergeht folgendes
Urteil:
I. Der Spieler M. R., SV H., wird gemäß §§ 47, 48 RVO mit einer Sperre ab 04.02.2008 bis zum 01.02.2009 einschließlich gesperrt.
II. Der Spieler M. R. trägt die Kosten des Verfahrens in Höhe von 50,00 € und die Auslagen im Zusammenhang mit der mündlichen Verhandlung unter Mithaftung seines Vereins SV H.
Gründe:
1. Beim Spiel der Champions League der UEFA FC Bayern München gegen Real Madrid am 07.03.2007 in der Allianz-Arena in München versuchte der Betroffene als Schwarzmarktverkäufer zu überhöhten Preisen zwei Schiedsrichterfreikarten zu verkaufen. Der Betroffene ist kein Schiedsrichter. Er bekam diese Karten von einem Bekannten vor diesem Spiel ausgehändigt. Da er die Karten Zivilfahndern der Polizei anbot, wurde er festgenommen und ein Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingeleitet. Gleichzeitig wurde der BFV von dem Vorfall informiert. Der Präsident erstattete daraufhin Anzeige zum VSG.
Was meint ihr dazu? SR wurden in vergleichbaren Fällen vom Verband ausgeschlossen.