Regelverstoß bei Hallenturnier - Folgen?

  • Mal angenommen ein SR macht einen eindeutigen Regelverstoß bei einem Hallenturnier. Kann eine Mannschaft nun dagegen Einspruch beim Sportgericht einlegen oder kann die Turnierleitung darüber entscheiden oder sind alle Entscheidungen des SR beim Hallenturnier unangreifbar? Sollte schließlich einem Einspruch stattgegeben werden, dann müßte ja evtl. ein ganzes Turnier wiederholt werden. Was ist also möglich?

  • Für den WFV:


    "Allgemeine Durchfürhungsbestimmungen für Hallenturniere und Fußballspiele in der Halle":


    "14. Rechtsordnung
    Ein Einspruch wegen eines Regelverstoßes des Schiedsrichters oder wegen Verletzung der Satzung und Ordnungen des wfv (§ 13 Rechtsordnung) oder dieser Durchführungsbestimmungen ist bei Hallenturnieren nicht zulässig. Die Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens wegen Vorkommnissen, die mit einem Spiel oder dem Turnier in Verbindung stehen, bleibt hiervon unberührt. Zuständig ist insoweit grundsätzlich das Sportgericht, in dessen Gebiet der Verein des Beschuldigten oder der beschuldigte Verein seinen Sitz hat."

  • Für den FSA:

    Zitat

    4. Turnierleitung
    Für jedes Turnier ist eine Turnierleitung (aus mindestens drei Sportkameraden) zu bilden, die bei evtl. Streitfragen auch als Schiedsgericht in letzter Instanz...

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Eine Turnierleitung, Turnieraufsicht und Schiedsgericht gibt es bei Hallenturnieren im WFV schon auch!


    Die Frage, almiko: Sind Regelverstösse auch evtl. Streitfragen im Sinne der von Dir zitierten Satzung oder Ordnung!

  • Zumindest in Berlin ist es so, dass die Turnierleitung den SR zu unterstützen hat.
    In der Folge sogar soweit, dass die Turnierleitung bei Wechselfehlern - die der SR u.U. nicht sieht oder sehen kann, die Zeit anhalten darf - den SR per Zeichen (Pfiff oder Sirene) an den Tisch holt, der dann die entsprechenden Maßnahmen ergreift.


    Bei einer SR-Entscheidung soll (muß) die Turnierleitung auch die SF verhindern und den SR auf seinen Regelverstoß aufmerksam machen, der dann jedoch eigenständig entscheidet.


    Nach jeglicher Spielfortsetzung ist der Drops jedoch gelutscht - und dann müsste das SG entscheiden.


    Ich kann mich aber nicht entsinnen, dass in Berlin schonmal ein einzelnes Hallenspiel neu angesetzt worden wäre. Liegt wahrscheinlich auch daran, dass zwischen den Runden (Vorrunde, Zwischenrunde,Finalspiele) die Zeit auch garnicht ausreicht, wenn betroffener Verein alle Rechtsmöglichkeiten ausschöpfen würde.


    Da würde dann der Hallenmeister im Mai ermittelt werden, was insofern blöd wäre - da er sich für die NOFV-Hallenmeisterschaft qualifiziert.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Zitat von djjayb;42207

    Mal angenommen ein SR macht einen eindeutigen Regelverstoß bei einem Hallenturnier. Kann eine Mannschaft nun dagegen Einspruch beim Sportgericht einlegen oder kann die Turnierleitung darüber entscheiden oder sind alle Entscheidungen des SR beim Hallenturnier unangreifbar? Sollte schließlich einem Einspruch stattgegeben werden, dann müßte ja evtl. ein ganzes Turnier wiederholt werden. Was ist also möglich?


    dijayb:


    Hallenrichtlinien des Bayer. FV:


    Zitat

    § 14
    Durchführung von Turnieren


    ...
    2. Über Vorkommnisse - ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters während des Spiels - urteilt ein Schiedsgericht aus drei Personen, das auch ganz oder teilweise aus der Turnierleitung gebildet werden kann. Satzung und Ordnungen des BFV bleiben hiervon unberührt.
    ...

  • Das habe ich auch gelesen, aber sagt dies nun aus, dass die Entscheidungen des SRs bei einem Turnier auch nicht durch das Sportgericht angreifbar sind? Es kann also der SR pfeifen wie er möchte, zehn Regelverstöße machen und die Mannschaften müssen tatenlos zusehen? Das kann auch nicht Sinn der Sache sein...

  • Zitat von djjayb;42295

    Es kann also der SR pfeifen wie er möchte, zehn Regelverstöße machen und die Mannschaften müssen tatenlos zusehen? Das kann auch nicht Sinn der Sache sein...


    Doch, genau das ist Sinn der Sache. Die Ahndung von Regelverstößen des SR ist der Sportgerichtsbarkeit vorbehalten - und das aus gutem Grund, sitzen in den Turnierleitungen doch oft genug Leute, die bezüglich der Fußballregeln allenfalls Halbwissen haben.

  • Das meinte ich doch, also ist es ganz normal wie draußen und das Sportgericht entscheidet darüber und letzten Endes könnte dann eine ganze Hallenmeisterschaft wiederholt werden.

  • Was soll es bringen, wenn ein Turnier schon lange vorbei ist es durch ein Sportgerichtsurteil wiederholen zu lassen? Auch wenn ein Regelverstoß vorliegen sollte macht es meiner Meinung nach keinen Sinn hier ein ganzes Turnier wiederholen zu lassen!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Die Entscheidungen des SR's sind in Bayern in der Halle endgültig und können nicht von der Turnierleitung aufgehoben werden. Ist glaub ich bei Pokalspielen genauso. Liegt einfach an der Art der Wettbewerbe. Bis die verschiedenen Instanzen durchgelaufen wären, ist das Turnier vorbei bzw. der Pokal schon 2 Runden weiter.

  • Zitat von kanarien3;42327

    Was soll es bringen, wenn ein Turnier schon lange vorbei ist es durch ein Sportgerichtsurteil wiederholen zu lassen? Auch wenn ein Regelverstoß vorliegen sollte macht es meiner Meinung nach keinen Sinn hier ein ganzes Turnier wiederholen zu lassen!


    Im Falle eines SG-Urteils würde dann ja nicht das ganze Turnier wiederholt, sondern allenfalls das betreffende Spiel.

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  • Kommt auf die Art des Turniers an.
    Bei einem Qualifikationsturnier mit Abschlusstabelle - wird nur die Tabelle korrigiert.
    In Berlin qualifizieren sich z.B. die ersten beiden für die nächste Runde.
    Hierfür gibt es dann auch die Möglichkeit eines Eilverfahrens - um eine Klärung vor Beginn der nächsten Runde herbeizuführen.


    Bei Endrundenturnieren mit Halbfinale und Finale - hast Du insofern recht, dass ggfs. das Turnier ab Halbfinale wiederholt werden müsste.


    Ich habs aber in über 20 Jahren noch nie´erlebt - oder gehört.

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  • Genau deswegen frage ich auch. Hat es das noch nie gegeben oder kann man keinen Einspruch einlegen oder hat es einfach keiner getan? Oder liegt es daran, dass bei offiziellen Meisterschaften in der Regel die besten SR auflaufen und alle perfekt ohne Regelverstoß gepfiffen haben ;)

  • Ich denke mal, dass gerade bei Endrundenturnieren (z.B. Berliner Meisterschaft, oder Turniere der einzelnen Kassen) erstens die SR immer top sind - und wie schon 2 mal erlebt, die Möglichkeit nutzen mit der Turnierleitung vor der endgültigen Entscheidung und Spielfortsetzung auch Rücksprache halten.


    Insofern ist es hier schon erheblich schwieriger einen Regelverstoß zu produzieren.


    Sollte er dennoch passieren bleibt die Möglichkeit eines Einspruchs gegen die Wertung eines Spiels - zumindest in Berlin - immer gegeben.

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