Trainer kann nicht von der Seite verwiesen werden!?

  • Als Schiri kannst Du keine Berufung einlegen, Du bist ja nicht angeklagt und verurteilt worden! Ich finde das Urteil auch bescheiden, dann sind wir nur noch Freiwild! Wenn mich ein Betreuer beleidigt geht er und wenn es der einzige ist gehe ich auch! Das Sportgericht kann dann machen was es will! Wir SR haben es nicht nötig uns von solchen Leuten beleidigen zu lassen!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Ich habe mir mal die Ligen des entsprechenden Kreises jetzt rausgesucht.


    Nun weiß ich allerdings nicht, wie das zu wiederholende Spiel BC S - SSV H ausgegangen ist. Fakt ist jedoch, dass der BC S in der laufenden Saison immer nur in der Kreisklasse spielt, während der SSV H nunmehr eine Klasse höher in der Kreisliga spielt - also in dieser besagten Saison dann aufgestiegen sein muss.


    Ein Schelm der Böses dabei denkt........


    Aber beim Sportgericht ist es so wie bei allen anderen Gerichten auxh:


    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
    Auch vermisse ich in dem Urteil eine Passage, dass betroffener 2.Betreuer wegen unsportlichem Verhalten, Schiedsrichterbeleidigung, Verstoß gegen die in der JO geforderte Vorbildfunktion, etc. etc. zu einer Geldstrafe in Höhe von XXX € und einem Betreuungs- oder Innenraumverbot für die Dauer von ... Spielen belegt wird.


    Ersatzweise 5 Wochen Ordnungshaft :ironie:

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Hier das Urteil gg. den Betreuer:


    Zitat

    Fall 134: B-Junioren Kreisklasse-Spiel BC S - SSV H am 23.09.06.
    Urteil:
    I. Herr R M, SSV H, wird gemäß §§ 47,48 Abs. 1 RVO wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von € 20,00 unter Mithaftung SSV H belegt.
    II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 10,00 trägt Herr R M unter Mithaftung SSV H. Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
    III. Stellungnahme lag vor.


    2 Spieler wurden noch 2 bzw. 3 Wochen gesperrt.


    Das Spiel fand dann nach Ablauf der Sperren statt und der SSV H gewann mit 0:1. Er ist dann mit 7 Punkten Vorsprung aufgestiegen.

  • Also wenn ihr in einer solchen Situation das Spiel abbrecht, werdet ihr sicherlich nochmal Ärger mit dem Sportgericht bekommen.


    Es ist eben klar vorgeschrieben, dass mindestens 1 Betreuer bei Juniorenmannschaften noch im Innenraum sein muss. Wenn er dann Ärger macht, gibt es keine andere Möglichkeit (zumindest in jedem Fall in Berlin) als eine Meldung zu machen.


    Interessant, dass hier Leute mir jahrelanger Erfahrung fast schon zu vermeintlichen Fehlverhalten anstiften.

  • Sorry, aber dieser Aussage kann ich mich nicht anschließen. Sicher ist die Messlatte für einen Abbruch immer relativ hoch zu legen. Wenn aber der (einzige) Betreuer im Jugendbereich durch sein Verhalten/seine Kommentare die Autorität des Schiedsrichters untergräbt, ist definitiv Schluss, so kein weiterer Betreuer vorhanden ist. Der Umstand, dass er de facto nicht des Innenraumes verweisbar ist, stellt keinen Freibrief für jedwedes Verhalten dar. Natürlich ist hier die Grenze immer fließend, aber es bleibt dabei:
    Nachhaltiges Unterminieren der Autorität des SR oder auch so massives Einwirken auf den SR, dass dieser sich nicht mehr in der Lage sieht, das Spiel zu Ende zu leiten, führen zum Abbruch. Der Umstand, dass dies im Erwachsenenbereich "nur" zu einem Innenraumverweis geführt hätte, wird dadurch relativiert, dass es sich um ein Jugendspiel handelt, in dem alle Beteiligten - also auch der Betreuer - für "vorbildliches" Verhalten verantwortlich sind.

  • Es ist ja nun nicht so, dass der letzte Betreuer dadurch einen Freibrief erhält. Er kann eben nur nicht aus dem Innenraum verwiesen werden. Dadurch, dass ein Meldung erfolgt, bekommt er ja auch noch seine Strafe, die dann wohl auch entsprechend höher ausfällt.

  • Zitat von Arbiter;40964

    Also wenn ihr in einer solchen Situation das Spiel abbrecht, werdet ihr sicherlich nochmal Ärger mit dem Sportgericht bekommen.
    Es ist eben klar vorgeschrieben, dass mindestens 1 Betreuer bei Juniorenmannschaften noch im Innenraum sein muss. Wenn er dann Ärger macht, gibt es keine andere Möglichkeit (zumindest in jedem Fall in Berlin) als eine Meldung zu machen.
    Interessant, dass hier Leute mir jahrelanger Erfahrung fast schon zu vermeintlichen Fehlverhalten anstiften.


    Vorsicht: Für Verbalattacken mag dies ja notfalls noch angehen, aber spätestens, wenn der einzige Trainer/Betreuer tätlich gegen am Spiel Beteiligte wird - es gab ja z.B. schon Jugendbetreuer, die gegnerische Spieler schlugen - gibt es keine bloße Meldung, sondern selbstverständlich einen Spielabbruch, weil ein Innenraumverbot nicht möglich ist.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ach, und dann muss ich mich den ganzen Nachmittag beschimpfen lassen, nur weil der nicht vom Spiel ausgeschlossen werden kann? Das kann doch nicht wahr sein. Ich würde dem 1 mal sagen, dass er bitte ruhig sein soll. Dann vlt. noch einmal mit dem Hinweis sonst abzubrechen, und dann würde ich abbrechen.

  • Zum Glück sind die aus Bayern nicht für mich zuständig. Aber trotzdem würde ich versuchen, es den Herren klar zu machen. Wenn sie es nicht verstehen würden, würde ich anfangen zu meckern. :D

  • Hab mir jetzt nicht alle Seiten durchgelesen:
    1. ISt nur ein Betreuer da, ist ein Innenraumverbot = SPielabbruch
    2.Ein Elternteil kann natürlich einspringen, das klappt meist sehr gut, wenn man die Konsequenzen anfängt aufzuühren


    Also wenn sich einer daneben benimmt, geht er und wenn ich dann eher Feierabend machen kann, dann ist das eben doppeltes Pech für den Betreuer, der dann noch größere Probleme hat

  • Warum sollen wir da Ärger mit dem Sportgericht bekommen? Wenn der einzige Betreuer mich dauernd und schwer beleidigt, geht er! Wenn dann kein Betreuer mehr da ist, gehe ich auch! Was soll mir da das Sportgericht anhaben? Die können höchstens das Spiel neu ansetzen, dass ist aber doch nicht Sache des Schiris!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Ich gehe folgendermassen vor: Ich lasse zunächst über den Spielführer den Betreuer mäßigen. Hat dies keinen Erfolg, richte ich ein paar Worte direkt an den Betreuer und verweise ihn auf seine Vorbildfunktion und das er doch ruhiger sein soll und das ich notfalls weitere Schritte einleiten muss, wenn er sich nicht bessert. Greift dies wieder nicht und sind die Zurufe massiv, so verweise ich ihn über den Spielführer aus dem Innenraum und beauftrage gleichzeitig den Spielführer für einen Ersatzbetreuer zu sorgen. Gelingt dies, dann geht es weiter, gelingt dies nicht, dann würde ich das Spiel abbrechen. Dann kann mir auch das Sportgericht keinen Vorwurf machen und ich habe alle notwendigen Maßnahmen (wie es das SG in dem Urteil wünscht) unternommen.

  • Zitat

    Ich lasse zunächst über den Spielführer den Betreuer mäßigen.


    Bei einem Jugendspiel? Dafür sind die mir zu jung, das regel ich selber.

  • Ja, wieso sollte ich nicht einen vernünftigen und entwickelten 14- oder 15-Jährigen da mal mit dem Trainer reden lassen. Wie gesagt, wenn ich merke, das es keinen Sinn macht und keine Wirkung zeigt, dann gehe ich auch selbst heraus. Habe ich ja geschrieben.

  • Zitat von great plains;40638

    Ich hatte wie jedes jahr hallenturnier un habe einen trainer von der seite verwiesen-er war der einzige-er sollte zur turnierleitung, bzw. zum sr tisch zu gehen-mein ansetzer hat dann gesagt, dass ich das in der halle nicht darf, da dann kein betreuer für die C-jugendmannschaft mehr da ist und das gegen das jugendschutzgesetz verstoßen würde


    stimmt das?


    Ich komme noch einmal auf das Thema zurück. Da ich vor ein paar Wochen einen Junioren-Trainer des Innenraumes verweisen musste (es gab noch einen Mannschaftsleiter, daher stellte sich das o.g. Problem nicht), habe ich die o.g. Grundsatzfrage unserem Kreislehrwart vorgelegt. Über diesen gelangte die Fragestellung zum Landeslehrwart und dann weiter zu Eugen Striegel. Während der Landeslehrwart zuvor davon ausging, dass ein Innenraumverweis eines alleinigen Junioren-Betreuers wegen der Aufsichtspflicht nicht möglich sei, widersprach dem Eugen Striegel ausdrücklich:

    Zitat

    "(..)die Regeln sehen vor, dass ein Trainer /Betreuer aus dem Innenraum verwiesen werden kann, wenn er sich unsportlich verhält. Das ist die Grundlage für uns Schiedsrichter. Weitere Weisungen, speziell auch für Jugendspiele gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht.


    Nach Deiner Auslegung hätte ein Schiedsrichter keinerlei Möglichkeiten gegen einen Jugendtrainer Maßnahmen zu ergreifen und wer will denn feststellen wieviel Betreuer bei einem Jugendspiel mitgereist sind. Außerdem kann ein Jugendtrainer aus meiner Sicht die Aufsicht über die Jugendlichen auch noch von außerhalb des Innenraumes wahrnehmen - auf den Platz kann er ja auch nicht gehen. Selbst die Möglichkeit eines Spielabbruchs ist bei gravierenden Verstößen selbstverständlich möglich.


    Somit ist auf DFB-Ebene und in unserem Landesverband der Innenraumverweis eines alleinigen Junioren-Betreuers jetzt von höchster Stelle für zulässig erklärt worden.
    Andere Landesverbände dürfen sich anschließen, müssen aber natürlich nicht. ;)

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)