Trainer kann nicht von der Seite verwiesen werden!?

  • Ich hatte wie jedes jahr hallenturnier un habe einen trainer von der seite verwiesen-er war der einzige-er sollte zur turnierleitung, bzw. zum sr tisch zu gehen-mein ansetzer hat dann gesagt, dass ich das in der halle nicht darf, da dann kein betreuer für die C-jugendmannschaft mehr da ist und das gegen das jugendschutzgesetz verstoßen würde



    stimmt das?

  • Ich meine irgendwo mal gelesen/gehört zu haben, dass eine Jugendmannschaft nicht ohne Trainer/Betreuer dastehen darf. Dementsprechend hätte dein Ansetzer recht. Wäre jedoch noch ein Betreuer da gewesen, hättest du den Trainer ohne weiteres auf die Tribüne schicken dürfen.


    Diese Angaben sind jedoch ohne Gewähr!

  • Ja, so ist es. In einem Jugendspiel kann man einen Trainer nicht aus dem Innenraum verweisen, wenn dann keine zweite dazu berechtigte Person nicht vorhanden ist. Das wird sich in der Halle wohl genauso verhalten.

  • Meine Vorposter haben beide Recht.


    Allerdings steht es im Widerspruch, da wenn ich weiß das ich der einzigste Trainer bin, ich mich umso mehr richtig verhalten würde.

    :D Der Affe fällt nicht weit vom Stamm! :D


    Mir sin die wo gwinne wellet!;)

  • Zitat von great plains;40638

    Ich hatte wie jedes jahr hallenturnier un habe einen trainer von der seite verwiesen-er war der einzige-er sollte zur turnierleitung, bzw. zum sr tisch zu gehen-mein ansetzer hat dann gesagt, dass ich das in der halle nicht darf, da dann kein betreuer für die C-jugendmannschaft mehr da ist und das gegen das jugendschutzgesetz verstoßen würde



    stimmt das?


    Das ist komplett ausgemachter Blödsinn!


    1. Das Jugendschutzgesetz regelt alles mögliche, aber mit Sicherheit nicht die Betreuung von Juniorenmannschaften, außer der Tatsache, das nach 22:00 Uhr eine Aufsichtsperson bei unter 16-jährigen, oder nach 24:00 Uhr bei unter 18-jährigen vorhanden sein muss.


    2. Das jemand alleiniger Betreuer einer Mannschaft ist - gibt ihm ja wohl keinen Freifahrtschein - zu blöken, zu motzen, oder sich sonstwie unsportlich und nicht seiner Vorbildfunktion entsprechend zu verhalten hat.


    In der Berliner Jugendordnung steht inzwischen drin:
    § 13 Jugendpielordnung
    10. Keine Juniorenmannschaft darf ohne Beaufsichtigung durch einen
    volljährigen Beauftragten des Vereins ein Spiel austragen.


    (früher hieß es die dürfen nicht ohne Aufsichtsperson reisen)


    imho kann der Verantwortliche der Mannschaft sein Team auch von der Tribüne aus beaufsichtigen.
    Dises gilt sowohl in der Halle, als auch nach einem Innenraumverweis im Freien.
    Desweiteren steht ihm frei, sein Team vom Feld zu nehmen, wenn er der Meinung ist, dass es nicht mehr weiterspielen dürfe.


    Man stelle sich nur mal vor, es gibt jemand kund der einzige Betreuer eines Juniorenteams zu sein.
    Dieser moniert nun SR-Entscheidungen lauthals in der Halle - womöglich noch mit entsprechender Fäkal- oder Gossensprache behaftet.
    ... und der soll außer einer Meldung im SB nicht vors Schienbein getreten bekommen?


    - Aber nicht bei mir!
    wenns ihm nicht passt, soll er sein Team nehmen und gehen - alles andere wäre eine Rechtsbeugung


    Interssantes Thema für den Landeslehrwart!

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Hmm, ein interessanter Gesichtspunkt !


    Eine Beaufsichtigung kann u.a. auch aus dem Vereinslokal erfolgen ??
    Da ein verwiesener Trainer nur den Innenraum verlassen muß, kann eine Beaufsichtigung auch von der Tribüne oder hinter der Absperrung erfolgen.


    Einleuchtende und nachvollziehbare Erklärung !


    ... und ich habe dies bisher immer so gehandhabt, ohne darauf zu achten ob es nur eine Einzelperson war oder nicht ! Hat mich bisher nie die Bohne interessiert.
    Wenn ein Trainer meint, an der Außenlinie den Larry zu machen, wird er eben rasiert. Ende !!

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Was machst du, wenn sich ein Spieler nun verletzt? Wer übernimmt dann die Versorgung. Der Trainer von der Tribüne aus? Geht wohl kaum. Läuft er dann wieder ins Feld hinein und umgeht dadurch sein Innenraumverbot?! Uns wurde immer gesagt, dass man einen Betreuer nicht herunterschicken kann, wenn nur ein Jugendbetreuer da ist. Auch kann evtl. anwesende Eltern nicht gezwungen werden für den Betreuer einzuspringen.

  • Wird auch nicht erwünscht. Es muss ein Betreuer da sein, sonst darfst du keinen Innenraumverweis aussprechen. Ansonsten kann das großen Ärger geben.

  • Zitat von Daniel;40676

    ......... Ansonsten kann das großen Ärger geben.


    Da fragt sich dann nur für wen?


    In der Konsequenz, dass ich weiß, der Trainer ist die einzigste Aufsichtsperson - in Bayern nun wieder anders (da muß eine Person die Mannschaft betreuen und beaufsichtigen können - 2 völlig verschieden Paar Schuhe) und verweise ihn des Innenraumes oder der Halle, wäre nach §13 Abs.10 der Berliner Jugendspielordnung das Spiel abzubrechen, da keine Person mehr zugegen wäre, die die Mannschaft betreuen kann.


    Die Entscheidung hätte dann letztendlich das SG zu treffen.


    In einer Jugendspielordnung habe ich gelesen, das die begleitende Person pädagogisch ausgebildet sein muss, oder zur Ausbildung angemeldet?


    Hallo? Lassen die sich jetzt das Examen vorlegen?
    Müssen sich das die SR-Kollegen vor Spielbeginn zeigen lassen?


    Eine Verletzung könnte beispielsweise auch von Trainer/Betreuer der gegnerischen Mannschaft, vom Platzwart oder Casinowirt erfolgen.


    Das kann und darf nicht das Problem eines SR sein!


    Ich denke mal - zumindest für Berlin wird es binnen 4 Wochen Verhaltensmaßregeln für die SR geben, die dann auf den LG's publiziert wird.

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  • Ohne jetzt die genannten rechtlichen Vorschriften weiter interpretieren zu wollen:


    Fakt ist, dass jede Mannschaft, der ein Minderjähriger angehört, durch einen Volljährigen betreut werden muss. Kann sich dieser Betreuer nicht benehmen und steht kein anderer Betreuer zur Verfügung (anwesende Eltern müssten zur Übernahme der Betreuung bereit sein, wobei fraglich ist, ob diese dann aber noch die erforderliche Beauftragung durch den Verein hätten), so ist ein solches Spiel abzubrechen.


    Da es selten erforderlich sein dürfte, einen Betreuer unmittelbar und ohne Vorwarnung des Innenraumes zu verweisen, sollte ihm die Konsequenz des Abbruches bei der "letzten Verwarnung" klar gemacht werden. Wenn ihm dann immer noch nicht zu helfen ist, nun, dann war wenigstens klar, was passieren wird.

  • So ist es, wenn nur ein Betreuer anwesend ist und sich daneben benimmt, wird er aus dem Innenraum entfernt, analog in der Halle! Dann bleibt nur noch der Spielabbruch! Ich hatte in der Halle eine ähnliche Situation, ein Betreuer auf die Tribüne geschickt und beim nächsten Spiel war er wieder da! Wir SR sagtem dem Spielleiter entweder der Betreuer geht oder wir! Der Betreuer ging! Wir waren zwei erfahrene Verbands-SR mit je 30 Jahren als SR tätig.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Hallo,


    Also sorry wenn ich jetzt net von der Halle spreche, aber bei uns ist es so wenn draußen ein Trainer (der alleine ist) wegen beleidigung des SR. oder Spielers aus dem Innenraum verwiesen wurde, muss das Spiel abgebrochen werden. Weil kein weiterer Betreuer oder Trainer dabei ist.


    Richtig oder Falsch?

  • Schnell, klar und eindeutig: Richtig, der Abbruch ist in diesem Fall unausweichlich.

  • Klar Abbruch, sag ich doch! Wir brauchen uns doch nicht vera..... lassen!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Also ich denke, das ist hier wieder von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich.


    Ursächlich hierfür ist die jeweilige Jugend- oder Jugendspielordnung.


    Während in Berlin eine Beaufsichtigung durchaus nicht vom Innenraum oder dem Infield der Halle aus erfolgen muss, sieht es in den Landesverbänden, die eine Betreuung vorschreiben ganz anders aus.


    Ob überhaupt alle LV's einen derartigen Passus in Ihrer Jugend- oder Jugendspielordnung drin haben entzieht sich meiner Kenntnis.

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  • Für das Königreich Bayern bat djjayb das meiner Meinung nach richtig formuliert. Ich hab glücklicherweise in der Halle noch keinen Betreuer erlebt, der nicht nach der zweiten Ermahnung sich gebremst hätte.
    Interessant finde ich die anderen angesprochenen Aspekte: z.B. Volljährigkeit der Betreuer und die pädagogische Ausbildung.
    Ich hatte am Samstag bei den Schwabacher Stadtmeisterschaften bei der U7 zwei U15 Spieler als Betreuer am Spielfeldrand stehen, da kann ich nur sagen "Hut ab" wie die das gemacht haben. (Ganz nebenbei wurden die Betreuer dann als Spieler am Sonntag noch Vizemeister)

  • Hier mal ein Urteil aus Bayern dazu:




    Urteilstext:
    Fall 133: B-Junioren Kreisklasse-Spiel BC S - SSV H am 23.09.06. Einspruch durch vom 23.09.06.
    Urteil:
    I. Das Verbandsspiel BC S - SSV H vom 23.09.06 ist nicht zu werten und vom Spielleiter neu anzusetzen. Spielabrechnung ist nach § 74 SpO vorzunehmen.
    II. Die Einspruchsgebühr entfällt.
    III. Die Kosten des Verfahrens trägt der BFV. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
    IV. Stellungnahme lag vor.

    Begründung:
    SR B brach das Spiel in der 66. Min. beim Stand von 3 : 0 für BC S ab, nachdem er bemerkte, dass sich kein Betreuer mehr für die Jun.-Mannschaft des SSV H am Spielfeldrand befand. Der erste Betreuer mußte vor Beginn der 2. Spielhälfte aus beruflichen Gründen den Platz verlassen. Der anschließend verantwortliche 2. Betreuer wurde in der 49. Min. vom SR des Platzes verwiesen. Der SR hätte sich vor dem Spielabbruch vergewissern müssen, ob eine geeignete Person zur Betreuung der Mannschaft auf dem Sportgelände befand (siehe § 16 Abs. 2 JO), zumal er vom Platzverweis des Betreuers (49. Min.) bis zum Spielabbruch in der 66. Min. weiterspielen ließ.
    Ein fehlender Betreuer rechtfertigt keinen Spielabbruch. SR B hätte die verbalen Entgleisungen des Betreuers - wie geschehen - in seinem Bericht zur Meldung bringen können.

  • Zitat

    SR B hätte die verbalen Entgleisungen des Betreuers - wie geschehen - in seinem Bericht zur Meldung bringen können.


    Das ist ja wohl daneben. Und dann steht der da, und meckert während des ganzen Spiels? Tut mir leid, waren die Richter schon mal bei einem Spiel dabei?

  • Der Spielabbruch muss, so steht das wohl in jeder Spielordnung, absoluten Ausnahmecharakter haben. Da im Jugendspiel der Trainer nicht des Platzes verwiesen werden darf ohne zeitgleichen Spielabbruchs müssen die Beleidigungen massiv und bedrohend sein und somit der Spielabbruch unausweichlich. So zumindest die Rechtssprechung.
    Hier nehme ich aber uns Schiedsrichter in die Pflicht. Oft genug wird aus Bequemlichkeit auf eine Anzeige verzichtet, der Trainer ist weder aktenkundig noch durch ein Urteil gewarnt.

  • Dazu fällt mir nur eins ein:


    Die hohen Herrn beim SG in Bayern haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun!


    Völlig realitätsfremd !


    Wenn der letzte Betreuer dann ruft Schiri - du Arschloch - nur aufschreiben?


    Gegen dieses Urteil hätte ich als SR Berufung eingelegt - scheiß auf die 50,- Euro Gebühren.


    Zitat von MrNice;40881

    Der Spielabbruch muss, so steht das wohl in jeder Spielordnung, absoluten Ausnahmecharakter haben.


    In dem Fall handelt es sich ja nicht um einen Spielabbruch im klassischen Sinne. Hier sind die Voraussetzungen der Spielerlaubnis der Juniorenmannschaft nicht mehr vorhanden.

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