Neuer Hoyzer-Prozeß

  • Der Prozeß wurde heute auf den 12.03.08 vertagt. Weder Hoyzer noch Zwanziger waren anwesend, waren aber vom Gericht auch nicht geladen worden.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Meiner Meinung nach geht die Klage des DFB voll gegen den Baum.......


    Um in Deutschland einen Schadenserstaz zu bekommen, muss der Schaden auch detalliert eingetreten sein und nachgewiesen werden können - und zwar auf den Cent genau.


    Einen Schadenserstaz für einen imaginären oder einen Imageschaden ist in Deutschland nicht vorgesehen.


    Eine Klage auf Schadenserstaz seitens der Wettanbieter (Oddset, bwin. etc.)
    hätte da schon mehr Aussicht auf Erfolg, denn die können auf Heller und Pfennig belegen, wie die Auszahlungen bei anderem Spielausgang gewesen wären.


    Das werden die sich aber schön verkneifen - denn Oddset hatte z.B weniger an Gesamtsummen auszuschütten - als bei "regulärem" Ausgang.
    Hier kamen zwar hohe Summen an einige wenige zur Auszahlung - in der Gesamtsumme aber dennoch weniger als bei normalem Spielausgang.


    Klagen könnte auch noch jeder einzelne Wetter, der z.B. seinen Wettschein vorlegen kann.


    Mir erscheint es suspekt, wie der DFB einen eingetretenen Vermögensschaden dokumentieren will.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Selbstverständlich hat der DFB seinen Schaden genau belegt und klagt auch nicht wegen eines imaginären oder Imageschadens! Das Gericht hat in seiner ersten Einschätzung der Klage Erfolgsaussichten eingeräumt. Dies war in diversen Presseartikeln und auch hier nachzulesen:
    =13099&cHash=5f8955189b"]http://www.dfb.de/index.php?id=500014&no_cache=1&tx_dfbnews_pi1[showUid]=13099&cHash=5f8955189b

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Es bleibt dennoch spekulativ, ob der extra eingerufene DFB-Bundestag überhaupt notwendig war - oder ob die notwendigen Maßnahmen und Schritte nicht auch durch den DFB-Vorstand hätten allein beschlossen werden können.


    Es bleib spekulativ, ob die Vergleichszahlung an den Hamburger SV in Höhe von 1,5 Mio Euro Anerkennung finden. Denn in einem vermeintlich Prozess des HSV gegen DFB wegen der Spielwertung wäre erstmal zu klären, ob denn die verschobene Partie gegen Paderborn auf Grund von Regelverstößen oder Tatsachenentscheidungen zum erzielten Ergebniss geführt haben.


    Da diese aber ausschließlich auf Tatsachenentscheidungen beruhten, hätte der HSV wenig Aussicht auf Erfolg gehabt, denn die DFB Regeln unterscheiden
    nicht zwischen fahrlässigen und vorsätzlich falschen Tatsachenentscheidungen.


    imho hat der DFB nur gezahlt um keinen Präzidenzfall zu schaffen.


    Man stelle sich nur mal vor, ein DFB.Gericht hätte dem HSV Recht gegeben - und die Tatsachenentscheidung eines SR im Nachhinein aufgehoben, weil der wegen seines Geständnisses eine vorsätzliche falsche Tatsachenentscheidung zugegeben hatte.


    Hier wollte der DFB einzig und allein Ruhe an der Front - inwieweit ein ordentliches Gericht die Vergleichszahlung anerkennt - bleibt abzuwarten.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Das DFB-Sportgericht hat in einen Fall einer Mannschaft Recht gegeben. Und das war ein 2. Liga-Spiel gewesen, was deswegen wiederholt werden musste.

  • Zitat von chaotix;38562


    Da diese aber ausschließlich auf Tatsachenentscheidungen beruhten, hätte der HSV wenig Aussicht auf Erfolg gehabt, denn die DFB Regeln unterscheiden
    nicht zwischen fahrlässigen und vorsätzlich falschen Tatsachenentscheidungen.
    imho hat der DFB nur gezahlt um keinen Präzidenzfall zu schaffen.
    Man stelle sich nur mal vor, ein DFB.Gericht hätte dem HSV Recht gegeben - und die Tatsachenentscheidung eines SR im Nachhinein aufgehoben, weil der wegen seines Geständnisses eine vorsätzliche falsche Tatsachenentscheidung zugegeben hatte.
    Hier wollte der DFB einzig und allein Ruhe an der Front - inwieweit ein ordentliches Gericht die Vergleichszahlung anerkennt - bleibt abzuwarten.



    Wie Daniel schon richtig angedeutet hat, wurde das Spiel Ahlen-Burghausen auf Entscheidung des DFB-Sportgerichts wegen der gestandenen Manipulationen 2005 wiederholt. Diese Entscheidung wurde sowohl vom DFB-Bundesgericht als auch vom DFB-Schiedsgericht in letzter Instanz bestätigt.
    Somit hat der DFB eben gerade einen Präzedenzfall geschaffen.
    Daher ging der DFB selbst davon aus, daß aufgrund der gleichen Sachlage auch der HSV Recht bekommen würde, wodurch aber der ganze Pokalwettbewerb aufgrund der zwischenzeitlich bereits gespielten weiteren Pokalrunden zusammengebrochen wäre. Eine Verlängerung des Pokalwettbewerbs war aufgrund des anstehenden Confedcups nicht möglich. Hätten der DFB und der HSV keinen Vergleich geschlossen, wäre die einzig denkbare Lösung gewesen, die Wiederholung von Paderborn-HSV anzusetzen, was aber praktisch einen Abbruch des Pokalwettbewerbs 2004/2005 bedeutet hätte. Das hätte sicherlich noch viel höhere Schadenersatzforderungen der noch im Wettbewerb befindlichen Vereine zur Folge gehabt!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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  • Der zuständige Richter am LG Berlin ist übrigens selbst SR in der Volleyball-Bundesliga.
    Dies lässt auf eine "sportliche" Entscheidung hoffen :top:

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  • Aus der bay. RVO von mir zusammengefasst:


    Gegen die Spielwertung eines Pokalspiels ist ein Einspruch nicht zulässig.
    Gegen andere Spiele muß innerhalb von 3 Tagen nach dem Spiel Einspruch eingelegt werden.


    Bei Manipultationen tritt die 3-Tage-Regel dann erst in Kraft, wenn man gesicherte Kenntnisse hat.

  • Zitat

    Aus der bay. RVO von mir zusammengefasst:
    Gegen die Spielwertung eines Pokalspiels ist ein Einspruch nicht zulässig.


    MrNice, ich denke, da siehst Du einiges falsch. Ich habe mal auf bfv.de nachgelesen und festgestellt:
    1. Laut § 38 RVO ist der Einspruch bei einem Pokalspiel nicht ausgeschlossen, sondern durch Verweis auf die Spielordnung auf das unberechtigte Mitwirken von Spielern beschränkt.
    2. Für Spielmanipulationen gilt aber nicht § 38, sondern § 38a (Text siehe unten) und der hat im Gegensatz zum § 38 keinerlei Einschränkungen im Bezug auf Einsprüche bei Pokalspielen!


    "Einspruch bei Spielmanipulationen
    § 38 a
    (1) Ein Einspruch gegen die Spielwertung ist auch mit der Begründung statthaft, dass eine Spielmanipulation vorliegt, die das Spielergebnis beeinflusst hat; der Einspruchsberechtigte hat den Nachweis der Spielmanipulation zu führen.
    (2) Für die Einspruchsberechtigung gemäß Abs. 1 gilt § 44 Abs. 2 analog.
    (3) Der Einspruch gemäß Abs. 1 ist innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis von den Tatsachen, die einen hinreichenden Tatverdacht ergeben, einzulegen. Die nachträgliche Erlangung der Kenntnis weiterer Tatsachen oder neuer Beweismittel setzt keine neue Frist in Gang.
    (4) Bei einem infolge nachgewiesener, ergebnisbeeinflussender Manipulation begründeten Einspruch kann entweder auf Spielwiederholung oder Spielwertung entsprechend § 40 Abs. 1 SpO erkannt werden. Hat die Manipulation ausschließlich auf die Höhe des Spielergebnisses, jedoch nicht auf den Ausgang des Spiels Einfluss, so führt dies in der Regel nicht zu einer Spielwiederholung oder Spielwertung."

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  • Zitat von almiko;38479

    Der Prozeß wurde heute auf den 12.03.08 vertagt. Weder Hoyzer noch Zwanziger waren anwesend, waren aber vom Gericht auch nicht geladen worden.


    Am gestrigen Abend haben erste Vergleichsverhandlungen zwischen DFB und Hoyzers Anwalt stattgefunden. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden, wofür man wohl noch einige Zeit einplant, da das Gericht gebeten werden soll, den o.g. Termin (12.03.08) zu verschieben.
    =13358"]http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=13358

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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Der Verkündungstermin wurde jetzt aufgrund der Verhandlungen zwischen DFB und Hoyzer tatsächlich vom 12.03.08 auf den 23.04.08 verschoben:
    =13540"]http://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=13540

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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Wobei ich denke, dass es dem DFB in erster Linie auf diesen Punkt ankam:
    "Robert Hoyzer verpflichtet sich, aus dem Wett- und Manipulationsskandal keinen weiteren persönlichen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen."