Haftstrafen für Fußball-Rüpel

  • Vom Amtsgericht Hechingen wurden 3 Spieler von Jandran Balingen, die andere Spieler, Schiedsrichter und Ordner verprügelten, zu Haftstrafen und Geldbußen verurteilt:
    http://www.sw-online.de/wm?catId=79053&artId=12487306&offset=1

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Leider hast Du die Worte "auf Bewährung" unterschlagen. Auch wenn eine Verurteilung grundsätzlich zu begrüßen ist, ob solche Typen sich von einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe wirklich beeindrucken lassen, wo sie nach eigenem Bekunden doch gar nicht getan hatten ... :confused:

  • Leider zur Bewährung. Aber das heißt auch, wenn sie sich noch einmal was zuschulden kommen lassen, sind sie sofort weg.

  • Zitat von Udo;36324

    Aber das heißt auch, wenn sie sich noch einmal was zuschulden kommen lassen, sind sie sofort weg.


    Du glaubst auch noch an den Weihnachtsmann - oder?


    Sollten sie erneut etwas anstellen, ist damit die Bewährung nicht automatisch widerrufen, sondern dies bedarf eines expliziten richterlichen Beschlusses. Dazu kommt die Unschuldsvermutung, d.h. für den Widerruf vor einer Verurteilung bedarf es einer glasklaren Beweislage (z.B. auf frischer Tat ertappt), sonst kommt der Widerruf erst mit dem neuen Urteil; von sofort kann also keine Rede sein.


    Diese rechtsstaatliche Vorgehensweise ist grundsätzlich ja auch richtig, aber jeder Grundsatz hat eine Ausnahme, die hier geboten wäre ...

  • Wieder was gelernt. Danke das wußte ich nicht.


    Dann ärgert es mich doch noch ein bischen mehr, dass sie nicht einsitzen.

  • Zitat von Manfred;36440


    Sollten sie erneut etwas anstellen, ist damit die Bewährung nicht automatisch widerrufen, sondern dies bedarf eines expliziten richterlichen Beschlusses. Dazu kommt die Unschuldsvermutung, d.h. für den Widerruf vor einer Verurteilung bedarf es einer glasklaren Beweislage (z.B. auf frischer Tat ertappt), sonst kommt der Widerruf erst mit dem neuen Urteil; von sofort kann also keine Rede sein.


    Erschwerend kommt hinzu, daß eine Bewährung bei einer weiteren Verurteilung i.d.R. nur widerrufen wird, wenn die neue Tat gleichartig ist, also z.B. wieder eine Körperverletzung o.ä. Wenn diese Spieler aber z.B. beim nächsten Mal wegen eines Wirtschaftsdelikts, z.B. Betrug, verurteilt werden, wird normalerweise die vorherige Bewährung nicht widerrufen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)