ZitatAlles anzeigenFall 573: C-Junioren Verband-Spiel TSV W - SC 04 S am 19.10.07. Einspruch durch SC 04 S vom 21.10.07.
Urteil:
I. Der Einspruch gegen die Spielwertung des Verbandsspiels TSV W - SC 04 S vom 19.10.07 wird als unbegründet zurückgewiesen.
II. Die Einspruchsgebühr in Höhe von € 15,00 trägt SC 04 S.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt SC 04 S (----). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
IV. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Die Tatsache (1.Halbzeit Spiel auf dem A-Platz, 2. Halbzeit Spiel auf dem B-Platz) stellt keine Benachteiligung für eine Mannschaft dar. Der Einspruch ist deshalb kostenpflichtig abzuweisen. Das Spiel ist laut Ausgang zu werten.
Hmmm, interessanter Fall. Bisher wusste ich nicht, ob ich in so einem Fall den Platz wechseln oder dann das Spiel abbrechen sollte (Platz A unbespielbar geworden oder so)