... dann kann einem so etwas nicht passieren:
ZitatAlles anzeigenFall 324: C-Junioren Kreisklasse-Spiel SpVgg A - JFG S am 06.10.07. Einspruch durch SG A vom 09.10.07.
Urteil:
I. Das Verbandsspiel SpVgg A - JFG S vom 06.10.07 ist nicht zu werten und vom Spielleiter neu anzusetzen. Spielabrechnung ist nach § 74 SpO vorzunehmen.
II. Die Einspruchsgebühr entfällt.
III. Die Kosten des Verfahrens trägt der BFV. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
IV. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
In der 56. Min. gab der SR einen Einwurf für SG A. Da der Spielball hinter der Umzäunung einen Abhang hinterrollte wurde das Spiel mit einem Ersatzball fortgesetzt. Nach dem Einwurf erzielte die SG Auerbach ein Tor, das aber vom SR H nicht anerkannt wurde. Beim Schuß stellte der SR fest, dass der Ball keine Luft mehr hatte. Diese Überprüfung hätte der SR zweifelsohne vor der Spielfortsetzung vornehmen müssen. Das Spiel wurde dann mit einem anderen Ball fortgesetzt, allerdings nicht regelkonform mit einem SR-Ball sondern mit einem Einwurf. Die Entscheidung des SR stellt ohne Zweifel einen Regelverstoß dar, der die Spielwertung zu diesem Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, zumal ja die SG Auerbach ein Tor erzielt hatte, das vom SR nicht gegeben wurde.