ZitatAlles anzeigenFall 56: A-Junioren Bezirksoberliga-Spiel ASV R - SV V A am 01.09.07.
Urteil:
I. ASV R wird gem. §§ 47, Abs. 1 RVO mit einer Geldstrafe in Höhe von € 100 belegt.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15 trägt ASV R. Kostenentscheid gem. §§ 32, 33 RVO i.V. mit § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
Beim Spielstand von 3:2 für den ASV R (Endstand 5:3 für V A) verhinderte der Spielervater E F (Sohn spielt bei ASV R) ein sicheres Tor für die Gäste. Einen auf das leere Tor zurollenden Ball schoss Herr F durch Eindringen ins Spielfeld ca. 1 Meter, bevor der Ball die Torlinie überschreiten konnte, aus dem Strafraum heraus. Den SR-Ball ließen die Spieler des ASV R in sportlicher Manier den Gastverein zum 3:3-Zwischenstand ins Tor schießen. Nachdem Herr F kein Mitglied des ASV R ist, war der Platzverein gem. § 73, Abs. 3 RVO entsprechend in Strafe zu nehmen. Das Spiel ist nach Ausgang zu werten. Der Sachverhalt wurde tel. von AL P S bestätigt.
Ich glaub ich würde mich nie wieder auf dem Spielfeld blicken lassen.