als wenn das stimmt, dann
ZitatAlles anzeigenProtokoll Nr.: 01 vom 07.08.2007
Besetzung: Riedmeyer
Fall: 03
Beschluss :
Das BSG Oberbayern wird gemäß § 37 RVO mit Vorermittlungen beauftragt, ob durch den SR-Einteiler R. Eingriffe in die SR-Einteilung vorgenommen wurden, die mit dem Grundsatz des unparteiischen Verhaltens gegenüber Vereinen und den anderen Schiedsrichtern nicht zu vereinbaren waren.
Gründe:
Es liegt ein Abgabebeschluss des JSG Oberbayern I vom 28.06.07 vor. Der darin aufgezeigte Sachverhalt begründet den Verdacht, dass durch den SR-Einteiler R. Eingriffe in die SR-Einteilung vorgenommen wurden, die sich zugunsten seines Vereins Bogenhausen und zugunsten R. ausgewirkt haben.
Ein hinreichender Tatverdacht besteht aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes noch nicht, weshalb Vorermittlungen anzustellen sind.
Das BSG Oberbayern wird gebeten den Sachverhalt umfassend aufzuklären, es ist nicht an den durch den Abgabebeschluss des JSG Oberbayern I gesteckten Rahmen (Vorfall) gebunden.