Mannschaft ohne Kapitän

  • Regel 3, Punkt 6 in den zusätzlichen Erläuterungen des DFB.

    "Ein Spieler jeder Mannschaft ist der Spielführer (Teamkapitän)."

    Die Stelle mit dem Torwart hast Du ja schon selbst zitiert. Und wenn da steht, dass jede Mannschaft einen Torhüter und einen Teamkapitän haben muss (was anderes lese ich da nicht heraus), kann ohne die beiden Spieler nicht gespielt werden.

    Naja, hier steht ja auch, dass eine Mannschaft aus 11 Spielern besteht. Trotzdem dar ein Spiel begonnen und auch fortgesetzt werden, wenn nur 7 Spieler einer Mannschaft sich auf dem Feld befinden. Es steht nichts davon, dass ein Spiel bei fehlendem Kapitän, anders als bei der Unterschreitung der Mindestanzahl an Spielern, abgebrochen werden müsse.

  • Guter Punkt.

    Dann muss man aber auch hinterfragen, was die Regelgrundlage (Regel, nur Regel, nichts verbangsspezifisches was eh nur für den Anstoß gilt) der gelbten Praxis ist, dass man ein Spiel ohne Torwart nicht fortsetzen darf.

    Denn wenn man diese Argumentation anbringt um ohne Teamkapitän ein Spiel fortzusetzen, dann spräche auch nichts dagegen es auch ohne Torwart fortzusetzen.

  • Na ja, einen Kapitän braucht man nicht zwingend, um ein "vernünftiges" Spiel zu absolvieren, ein Spiel ohne Torwart ist möglich, aber nicht sehr sinnhaft und womöglich auch "respektlos" gegenüber dem Spiel. Dazu kommt der Unterschied, dass die Verankerung des Kapitäns in den Regeln bisher sehr dünn und auch ausdrücklich normiert ist, dass der keine Sonderrechte hat, der TW hat hingegen sehr klar beschriebene besondere Rechte; das mit dem Kapitän ändert sich zwar womöglich, aber aktuell müssen wir vom momentanen Regelstand ausgehen.

  • Mit den 24/25-Regeln wird der Kapitän aber genauso eine Pflichtposition (Mannschaft muss einen haben) wie es der Torwart gerade ist. Ob und welche Sonderrechte diese Position bekommt, ist für die Pflicht doch irrelevant.

    Entweder es braucht zwingend einen Torwart um ein Spiel fortzusetzen, dann wird es künftig auch einen Kapitän brauchen.

    Oder es braucht keinen Kapitän, dann kann man ein Spiel aber auch ohne Torwart regelkonform fortsetzen (mal vom Strafstoß abgesehen, aber die Verpflichtung einen TW zu haben beschränkt sich da auf die Ausführung des Strafstoßes).


    Wenn da unterschieden werden soll, braucht diese Unterscheidung meiner Meinung nach eine Regelgrundlage.


    Es bleibt bei den Fragen:

    Warum kann ohne Torwart nicht gespielt werden, aber ohne 8., 9,, 10. und 11. Mann (beides in der gleichen Regel definiert)?

  • Es bleibt bei den Fragen:

    Warum kann ohne Torwart nicht gespielt werden, aber ohne 8., 9,, 10. und 11. Mann (beides in der gleichen Regel definiert)?

    Weil es die Regel 3.1 genau so definiert:


    Das Spiel wird von zwei Teams mit jeweils höchstens elf Spielern bestritten, von denen einer der Torhüter sein muss. Das Spiel darf nicht begonnen oder fortgesetzt werden, wenn ein Team weniger als sieben Spieler aufweist.


    „Sein muss“ ist jetzt nur eine Präzisierung von „ist“ und keine Regeländerung.

  • Mit den 24/25-Regeln wird der Kapitän aber genauso eine Pflichtposition (Mannschaft muss einen haben) wie es der Torwart gerade ist.

    Mal abgesehen davon, dass ich die neuen Regeln noch nicht kenne - es ist ja bisher nicht sicher, ob das optional oder verpflichtend wird, das kann sich also je nach Liga unterscheiden -, "verzichtet" eine Mannschaft ohne Kapitän damit nur auf ihr "Reklamationsrecht", das Spiel selbst wird davon nicht beeinflusst; es ist also durchaus anders als mit dem Torwart.


    Das Kernproblem bleibt: Erkennt ein Sportgericht einen Abbruch wegen eines fehlenden Kapitäns an oder verwirft es selbigen, weil das Spiel eben ohne hätte fortgesetzt werden können.

  • Das Kernproblem bleibt: Erkennt ein Sportgericht einen Abbruch wegen eines fehlenden Kapitäns an oder verwirft es selbigen, weil das Spiel eben ohne hätte fortgesetzt werden können.

    Dazu braucht es mindestens einen Präzedenzfall, den es bisher meines Wissens nirgends gab und, da lehne ich mich jetzt mal aus dem Fenster, wohl auch nicht geben wird.

  • Das Kernproblem bleibt: Erkennt ein Sportgericht einen Abbruch wegen eines fehlenden Kapitäns an oder verwirft es selbigen, weil das Spiel eben ohne hätte fortgesetzt werden können.

    Ich bin kein Sportrichter und mag völlig falsch legen, aber ich denke ich eine ähnliche Richtung wie Manfred - das Spiel lässt sich relativ problemlos fortsetzen, die Mannschaft hat dann eben das Pech, dass offiziell eben niemand mehr mit dem Schiedsrichter sprechen darf um sich nach Entscheidungen zu erkundigen. Und wenn ich dem Team etwas mitteilen möchte, finde ich da schon eine Schlüsselfigur - in der Praxis mache ich das abseits von höchst offiziellen Mitteilungen eh bedarfsweise schon so, beispielsweise wenn der Torwart der Spielführer ist. Ich renne doch nicht für kleinere organisatorische Absprachen o.ä. zum Torwart raus.


    Ich würde als SR daher niemals auch nur über einen Spielabbruch deswegen nachdenken, sondern die Mannschaft auf ihre Pflicht hinweisen und wenn sich keiner regt, geht es halt weiter. Selbstverständlich ist das minutengenau im Spielbericht vermerkt, da kann sich das Sportgericht ja dann trotzdem eine drakonische Strafe ausdenken.

  • Die gleiche Argumentation gilt aber dann auch beim Torwart.

    Eine Mannschaft kann problemlos ohne Torwart spielen, hat eben dann nur niemanden, der das Sonderrecht "Handspiel im eigenen Strafraum" ausüben darf.


    Auf welcher Grundlage basiert die Annahme, dass die Pflicht einen Torwart zu haben anders behandelt werden darf, als die Pflicht einen Spielführer zu haben?

  • Meine Argumentation für den Abbruch ist, dass wenn sich 8-11 Spieler auch nach Androhung des Abbruchs weigern, dem Schiedsrichter einen Kapitän zu benennen, jeglicher notwendige Respekt zum Spiel und den Spieloffiziellen verloren ist. Unter derartigen Vorraussetzungen ist das Fortführen der Spielleitung schlichtweg nicht mehr möglich.

  • Mark
    Klar, so kann man argumentieren, andererseits ist dieser fehlende Respekt grundsätzlich nur eine Verwarnung wert (respektlos gegenüber dem Schiedsrichter verhalten) - und ich denke, dass wir alle Spiele kennen, in denen man uns seitens einer (im schlimmsten Fall sogar beider Mannschaften) keinen Respekt entgegen bringt, gleichwohl ist das nach gängiger Auslegung für einen Abbruch nicht ausreichend.

  • Die gleiche Argumentation gilt aber dann auch beim Torwart.

    Eine Mannschaft kann problemlos ohne Torwart spielen, hat eben dann nur niemanden, der das Sonderrecht "Handspiel im eigenen Strafraum" ausüben darf.


    Auf welcher Grundlage basiert die Annahme, dass die Pflicht einen Torwart zu haben anders behandelt werden darf, als die Pflicht einen Spielführer zu haben?

    Das hat Manfred weiter oben schon mindestens einmal beschrieben, insofern weiß ich einmal mehr nicht, was es bringen soll, aber nochmal: Für zumindest Manfred und mich ist eine Menge Luft zwischen "Mannschaft spielt ohne Spielführer" und "Mannschaft spielt ohne Torwart", was den nicht regelgewollten Einfluss auf das Spiel angeht. Den fehlenden Spielführer merkt zu 80 % niemand, beim Spiel ohne Torwart ist ein "normales" Fußballspiel nicht denkbar.


    Dazu kommt, dass die Frage bzgl. des Torwartes durch Auslegung und Regelfragen klar abgedeckt und eindeutig beantwortet ist. Die zum Kapitän ist Stand jetzt offen, und es ist durchaus denkbar, dass hier anders als zum Torwart verfahren wird, aus oben erwähnten Überlegungen. Genauso gut kann es sein, dass bald eine Regelfrage veröffentlicht wird, die dann den Abbruch vorsieht (ich sehe da auch bei Mark nachvollziehbare Argumente), auch dann haben wir Klarheit. Ohne diese Klarheit würde ich anders als beim Torwart beim Spielführer über einen Abbruch aber wie gesagt nicht einmal nachdenken, weil die Auswirkungen fast ausschließlich theoretischer Natur sind - und nochmals: im Kotrast zum fehlenden Torhüter.

  • so kann man argumentieren, andererseits ist dieser fehlende Respekt grundsätzlich nur eine Verwarnung wert (respektlos gegenüber dem Schiedsrichter verhalten) -

    Wen willst du denn verwarnen? Jeden Spieler, der auf dem Spielfeld steht nacheinander, nachdem er sich nach der Aufforderung die Binde zu tragen, weigert?


    Ich glaube, wir kommen hier nicht weiter, solange es keine offizielle Auslegung gibt.

  • Wen willst du denn verwarnen? Jeden Spieler, der auf dem Spielfeld steht nacheinander, nachdem er sich nach der Aufforderung die Binde zu tragen, weigert?

    Das wäre zumindest vom Regelwerk abgedeckt, würde aber zu einer gewissen Lächerlichkeit führen - von daher theoretisch möglich, aber praktisch nicht sinnvoll.


    KozKalanndok
    Es gibt einen gravierenden Unterschied: Das Regelwerk spricht sehr deutlich davon, dass ein Spieler der Mannschaft der Torwart sein muss, alleine daraus wird deutlich, dass es ohne den nicht geht - im Kontrast dazu ist der Spielführer gewissermaßen nur nebenbei erwähnt, in dem erläutert wird, dass ein Spieler das ist, der aber keine besonderen Rechte hat. Übrigens wird durchaus abzuwarten sein, ob die angedachte Aufwertung des Spielführers, die es ja vermutlich zumindest zunächst nur als Option geben wird, tatsächlich bis in die Betonliga realisiert werden wird - aber selbst wenn, dann beschnitte sich die Mannschaft nur selbst, ein Spiel wäre noch immer möglich.

    Ich glaube, wir kommen hier nicht weiter, solange es keine offizielle Auslegung gibt.

    Jein. Für die finale Entscheidung "Abbruch" gilt das sicher, wir dürfen aber nicht vergessen, dass hier durchaus auch das Mittel der Unterbrechung - einschließlich Gang in die Kabine - auf alle Fälle ein möglicher und wohl auch sinnvoller, eventuell sogar zwingender, Zwischenschritt sein dürfte.

  • KozKalanndok Ich bin jetzt kein native speaker, aber meines Wissens wäre die englische Version mit „must“ sogar weniger verpflichtend als „has to“. :)

  • Nein, die beiden Varianten sind nur unterschiedliche Ausdrucksweisen für "müssen" im Sinne von "so und nicht anders". Im Übrigen...wo siehst du hier ein "has to"? Das ist beides "must".

    EInmal "one player must be the goalkeeper" und "each team must have a captain"

  • KozKalanndok Eben, ich sehe kein „has/have to“. Must und have haben unterschiedliche Bedeutungen:


    Der kleine Unterschied besteht darin, dass mit have to eine Verpflichtung durch andere Menschen ausgedrückt wird: Wenn dir deine Eltern, dein Chef oder dein Lehrer eine bestimmte Aufgabe erteilen oder du ganz bestimmte Regeln einhalten musst, dann verwendest du have to. Mit must drückst du aus, was du von dir selbst heraus tun musst.

  • KozKalanndok
    Du musst das im Gesamtkontext des Regelwerkes sehen! Wie wichtig dem Regelgeber der Torwart ist, kannst Du an den expliziten Vorgaben erkennen, dass der TW bei Verletzungsbehandlung nicht vom Feld muss und es beim Strafstoß einen TW geben muss, um nur ein paar Beispiele zu nennen - und gerade beim Strafstoß wäre es der größtmögliche Vorteil für den Schützen, wenn das Tor leer wäre ...
    Im Kontrast dazu steht da schlicht, dass es einen Kapitän geben muss - und das war alles, was letztlich dessen Bedeutung insoweit relativiert, dass nicht jeder Verstoß gegen eine Regel zur (sofortigen) Sanktion führt, bei Ausrüstungsmängeln müssen die erst in der nächsten Unterbrechung behoben werden, selbst Dinge wie gleichfarbene Stutzen dürfen nicht zum Spielausfall führen ...