Mannschaft ohne Kapitän

  • Kaef: Er hat aber doch Recht. Es geht hier in dieser Diskussion ja gerade darum, dass eine Mannschaft es möglicherweise mal provokativ darauf anlegt den SR zu ärgern. Und dann ist dieses Szenario zwar durchaus unwahrscheinlich, aber ganz sicher nicht unrealistisch.


    Als realistisches Beispiel:

    Der Teamkapitän wird ausgewechselt, nimmt die Binde mit, der SR ruft ihm noch hinterher "die Binde bitte weitergeben" und der ausgewechselte Spieler geht weiter in Richtung Kabine und zeigt dem SR kurz vor Verschwinden hinter der Tür nochmal den Mittelfinger. Welchem Spieler teilt man jetzt offiziell mit, dass der augewechselte Spieler sich durch diese Aktion noch einen FaD eingehandelt hat?


    Es ist ja auch unrealistisch, dass der Torwart nach einem selbst ausgeführten Eckstoß ohne weiteren Kontakt eines anderen den Ball in seinem eigenen Strafraum in die Hand nimmt (halte ich persönlich übrigens für noch unwahrscheinlicher als dass eine Mannschaft keinen Kapitän benennen will). Trotzdem gibt es da eine klare Handlungsanweisung.


    Für Allerweltsfragen wie "Verteidiger spielt Ball absichtlich mit der Hand im eigenen Strafraum. Wie ist die Spielfortsetzung?" braucht man nicht unbedingt eine Diskussionsplattform. Diskutieren muss man nur über die Grenzfälle, die man wenn überhaupt nur einmal in der Karriere erlebt, und das von Manfred geschilderte ist genau so ein Grenzfall.

    Es geht hier auch nicht um die pragmatische Lösung. Da ruft man dann eben quer über den Platz "ohne Kapitäne kein Spiel, ich fahr' jetzt nach Hause".

    Es geht um die regeltechnisch saubere Begründung für einen derartigen Spielabbruch. Oder ist hier möglicherweise ein Spielabbruch ein Regelverstoß? Dabei sollte aber auch berücksichtigt werden, dass es ab nächster Saison gerade in diesem Aspekt eine Regeländerung gibt. Der Teamkapitän wird da nämlich (mitsamt Armbinde) zur Pflicht, allerdings hat der Regelgeber leider die Strafvorschrift bei Verstoß gegen diese Regel vergessen.


    Meiner Meinung nach ist mit der neuen Saison ein Teamkapitän genauso eine Pflichtposition wie der Torwart.

    Beim Torwart ist es soweit ich weiss durchaus gängige Haltung, dass dieser vorhanden sein muss, damit ein Spiel fortgesetzt werden darf. Eine Regelgrundlage dazu habe ich aber außer in Regel 3.1 nicht gefunden und die hat genauso wie die neue Teamkapitänregel keine Strafvorschrift. Also wenn ohne Torwart ein Spiel nicht fortgesetzt werden darf, dann darf es das in Zukunft ohne Kapitän auch nicht.

  • Leider ist auf meine Antwort niemand eingegangen: Meiner Meinung nach gibt die Regel es nicht her, das ich keinen Spielführer bestimmen kann.


    "6. Ein Spieler jeder Mannschaft ist der Spielführer (Teamkapitän). Obwohl er für das Benehmen seiner Mannschaft verantwortlich ist, genießt er keine Sonderrechte."


    Wenn die Mannschaft sich nicht einig wird oder einen Spielführer benennen will, dann mache ich das.

  • Mal abgesehen, dass Dein zitierter Abschnitt keine Regel sondern eine verbandsspezifische Durchführungsbestimmungist...

    Hältst Du Dich auch dazu befugt einfach einen Torwart zu bestimmen, wenn die Mannschaft keinen benennt? Wenn nein, warum dann beim Kapitän? Der ist nämlich genauso reglementiert wie der Kapitän ab nächster Saison.

  • Aber nicht in dem Sinne, dass es einen geben muss. Aktuell ist nur definiert, dass ein Kapitän keine Sonderrechte genießt. Was es aktuell bezüglich des Kapitäns gibt ist keine Regel sondern Verbandsbestimmung.


    Ab 2024/25 ist es aber eine Regel, wird es aber einen Kapitän geben müssen genauso wie es einen Torwart geben muss.

  • Und genau das ist doch der Punkt.

    Es ist eben gerade keine Regel sondern eine Verbandsbestimmung ohne Gültigkeit außerhalb dieses Verbands. Wie mit Verstößen umzugehen ist, ist damit auch vom Verband zu bestimmen.

    In Zukunft wird es jedoch eine Regel sein, die auch in anderen Verbänden als dem DFB zu befolgen ist.

  • Mal abgesehen, dass Dein zitierter Abschnitt keine Regel sondern eine verbandsspezifische Durchführungsbestimmungist...

    Hältst Du Dich auch dazu befugt einfach einen Torwart zu bestimmen, wenn die Mannschaft keinen benennt? Wenn nein, warum dann beim Kapitän? Der ist nämlich genauso reglementiert wie der Kapitän ab nächster Saison.

    Bei der Sache mit der Durchführungsbestimmung hast Du Recht. Deine Argumentation kann ich nachvollziehen. Ab nächster Saison bleibt dann nur -wie beim TW- die Aufforderung der Benennung mit Fristsetzung, bei Nichtbeachtung Spielabbruch. Eine Klarstellung wird dann nach den ersten Spielabbrüchen erfolgen, denke ich.

  • Und genau das ist doch der Punkt.

    Es ist eben gerade keine Regel sondern eine Verbandsbestimmung ohne Gültigkeit außerhalb dieses Verbands. Wie mit Verstößen umzugehen ist, ist damit auch vom Verband zu bestimmen.

    In Zukunft wird es jedoch eine Regel sein, die auch in anderen Verbänden als dem DFB zu befolgen ist.

    Ich weiß schon, auf was du hinauswillst. Es ost zwar nur ne nationale Ergänzung zu den Regeln, für Deutschland aber bindend. Und so wie es da geschrieben steht, geht‘s analog zum TW ohne einen Kapitän nicht weiter. Durch das reinschreiben in die offiziellen Regeln ändert sich für uns nichts. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass sich eine

    Mannschaft weigert einen Kapitän zu

    benennen, muss man halt pragmatisch handeln und den Trainer kontaktieren.

  • Und jetzt kommt der spannende Teil...

    Wer ist der Adressat für die Fristsetzung?

    Na klar, der Kapit....äh ja, Problem erkannt?

    Für diesen Spezialfall: Der (ranghöchste) Trainer oder Betreuer. Und jetzt komm bitte nicht mit der Theken-Mannschaft , die mit ausschließlich Spielern anwesend ist.

  • Und jetzt komm bitte nicht mit der Theken-Mannschaft , die mit ausschließlich Spielern anwesend ist.

    Theken-Mannschaft - nein, schon in der Realiät gehabt, die kamen mit 12 Mann, Spielertrainer und ein Auswechselspieler; es ist eben tatsächlich nichts unmöglich.

    Wenn die Mannschaft sich nicht einig wird oder einen Spielführer benennen will, dann mache ich das.

    Funktioniert aber nicht - sonst dürfte ich ja auch festlegen, wer eine Spielfortsetzung ausführt, falls sich die Mannschaft da nicht einig wird ...

    Für diesen Spezialfall: Der (ranghöchste) Trainer oder Betreuer.

    Pragmatisch, aber eben regeltechnisch nicht gedeckt - auch wenn es keine "Thekenmannschaft" ist.

    Dann muss man halt einfach mal pragmatisch sein und einfach in die Runde rufen, was passiert, wenn.

    Und wieder pragmatisch, gleichwohl am Problem vorbei - Kernproblem ist und bleibt, ob ein Abbruch gerechtfertigt ist, wenn es keinen Kapitän gibt, das Spiel ließe sich - im Gegensatz zum fehlenden TW beim Strafstoß oder der Weigerung aller Spieler, eine Spielfortsetzung auszuführen - in aller Regel fortsetzen.

  • Mir ging’s hier aber darum, was macht man, wenn man überhaupt keinen Ansprechpartner hat.

    Und ein Spiel könnte sich theoretisch auch ohne Torwart fortsetzen lassen. Dann hat halt eine Mannschaft keinen Spieler, der den Ball im Strafraum in die Hand nehmen darf. Aber das ist nicht von den Regeln gedeckt. Es MUSS ein Torwart und auch ein Kapitän auf dem Feld stehen. Punkt. Ansonsten geht’s nicht weiter, wenn sich ne Mannschaft weigert. Das steht klipp und klar in den Regeln, zwar teilweise nur in den DFB Bestimmungen, aber für uns in Deutschland bindend.

  • Nennst Du mir mal bitte die Stelle, wo das so klipp und klar steht, dass ohne TW nicht fortgesetzt werden darf? Ich habe da nämlich so klipp und klar nichts gefunden. Nur der Hinweis, dass eine Mannschaft 11 Spieler hat und einer davon Torwart ist.

    Die DFB-Anweisung (Regel 8, DFB 1), die ich gefunden habe betrifft auch nur den Anstoß zu SPielbeginn und zur 2. Halbzeit, aber keine sonstigen Spielfortsetzungen.

  • Regel 3, Punkt 6 in den zusätzlichen Erläuterungen des DFB.

    "Ein Spieler jeder Mannschaft ist der Spielführer (Teamkapitän)."

    Die Stelle mit dem Torwart hast Du ja schon selbst zitiert. Und wenn da steht, dass jede Mannschaft einen Torhüter und einen Teamkapitän haben muss (was anderes lese ich da nicht heraus), kann ohne die beiden Spieler nicht gespielt werden.

    Jeder kennt doch die Regelfrage, was passiert, wenn der Schiedsrichter den Anstoß anpfeift, es steht kein Torwart im Tor und der Gegner schießt ein Tor. Das Tor zählt nicht.

    Die DFB-Anweisung (Regel 8, DFB 1), die ich gefunden habe betrifft auch nur den Anstoß zu SPielbeginn und zur 2. Halbzeit, aber keine sonstigen Spielfortsetzungen.

    Würdest Du ein Spiel fortsetzen, wenn kein Torhüter auf dem Feld steht?

  • Naturlich nicht. Es ist eben gelebte Praxis, dass nur mit Torwart gespielt werden darf, Aber eine klipp und klare Regelgrundlage, dass ein Spiel ohne Torwart nicht fortgesetzt werden darf, hat der Regelgeber wohl vergessen. Da bleibt dann nur der Fallback mit "keine geregelte Spielfortsetzung".

    es steht kein Torwart im Tor und der Gegner schießt ein Tor.

    Meines Wissens darf der Torwart auch den Anstoß ausführen oder am Mittelkreis stehen, wenn er das will. Er ist nicht auf seinen Torraum oder den Strafraum beschränkt, oder habe ich da eine Regeländerung verpasst? Er muss lediglich auf dem Platz sein gemäß der DFB-Anweisung, aber selbst da ist keine Sanktion für vorgesehen, also auch wieder nur "gelebte Praxis".

  • Denn im Gegensatz zum Spielführer oder Torwart, sind Trainer oder sonstige Teamoffizielle eben kein Pflichtpersonal und haben für das Spiel selbst keinerlei Funktion.

    Zumindest bei uns ist ein "Mannschaftsverantwortlicher" als Pflichtfeld im Spielbericht auszufüllen. Und ja ich weiß, den gibt es so natürlich nicht im Regelwerk, aber da hättest du zumindest jemanden den du ansprechen kannst.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler  Irgendjemand Alt-Herren Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert