In Regel 04.2 findet sich folgende Bestimmung unter den zwingend vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen:
ZitatSchienbeinschoner – diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen, das angemessenen Schutz bietet, und von den Stutzen abgedeckt werden
Immer öfter tauchen jetzt aber die "modernen" Schienbeinschoner auf, die mal gerade etwa so breit wie eine Hand sind, was m.E. keinen angemessenen Schutz generiert. Und ja, das sieht man meist sehr deutlich, entweder, weil sich das klar abzeichnet, aber auch, weil der Stutzen schon auf "Halbmast" hängt und man nichts von einem Schienbeinschoner sehen kann. Meinem Verständnis von Sinn und Geist der Regel entspricht es, dass der Schienbeinschoner eine zur Länge des Schienbeins passende Größe hat, auch wenn das vielleicht nicht unbedingt vollständig bedeckt sein muss. Müssen wir das hinnehmen oder können respektive müssen als Ausrüstungsmangel beanstanden?
Ach ja:
Meinen Lehrwart habe ich schon kontaktiert, ich warte noch auf Antwort.