Größe der Schienbeinschoner

  • In Regel 04.2 findet sich folgende Bestimmung unter den zwingend vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen:

    Zitat

    Schienbeinschoner – diese müssen aus einem geeigneten Material bestehen, das angemessenen Schutz bietet, und von den Stutzen abgedeckt werden


    Immer öfter tauchen jetzt aber die "modernen" Schienbeinschoner auf, die mal gerade etwa so breit wie eine Hand sind, was m.E. keinen angemessenen Schutz generiert. Und ja, das sieht man meist sehr deutlich, entweder, weil sich das klar abzeichnet, aber auch, weil der Stutzen schon auf "Halbmast" hängt und man nichts von einem Schienbeinschoner sehen kann. Meinem Verständnis von Sinn und Geist der Regel entspricht es, dass der Schienbeinschoner eine zur Länge des Schienbeins passende Größe hat, auch wenn das vielleicht nicht unbedingt vollständig bedeckt sein muss. Müssen wir das hinnehmen oder können respektive müssen als Ausrüstungsmangel beanstanden?


    Ach ja:
    Meinen Lehrwart habe ich schon kontaktiert, ich warte noch auf Antwort.

  • Die Baustelle mache ich mir nicht auf... die Dinger werden als Schienbeinschoner verkauft und fertig.

  • die Dinger werden als Schienbeinschoner verkauft und fertig

    Wenn ich also einem Spieler einen Kniestrumpf verkaufe und den einfach "Schienbeinschoner" nenne, dann darf er damit spielen?

    Weil es wurde ja als Schienbeinschoner verkauft...


    Oder ziehst Du da doch irgendwo Grenzen? Wenn ja, warum und wo?

  • Ja, das leidige Thema, das ich vor allem auch noch aus meiner Trainerzeit kenne.

    So lange sich die Mär vom "harten Hund" hält wird des schwierig.

    Wobei ich das Problem nich so in der Breite, sondern in der Länge sehe.

    Wenn U17 oder U19 Spieler mit Schienbeinschonder auflaufen, die grade mal so lang wie eine Hand sind.

    Aber Schienbeinschoner vorhanden und fertig, alles andere scheint mir angesichts der schwammigen Formulierung zu schwierig.

  • Wie bereits geschrieben geht es in der Regel lediglich um das Material. Es geht um das Material, welches den Schutz bieten muss.

    Somit sollten die aktuell am Markt vertriebenen Produkte alle passen. Ob diese auch hinsichtlich ihrer Schutzwirkung Sinn machen, das darf man sicherlich in Frage stellen. Also ich kicke ja ab und an bei unseren Alten Herren mit. Und dort spiele ich immer mit den altbewährten Exemplaren (so wie dieses hier). Mit diesen Miniaturdingern würde ich mich nicht wohlfühlen.

  • Von mir aus können die sich ne Pommesschale in den Stutzen schieben, ist mir vollkommen gleichgültig.

  • Wenn ich also einem Spieler einen Kniestrumpf verkaufe und den einfach "Schienbeinschoner" nenne, dann darf er damit spielen?

    Weil es wurde ja als Schienbeinschoner verkauft...

    Naja, soo einfach ist das in Deutschland nicht. Wir haben hier soetwas wie eine Produkthaftung des Herstellers, und wenn etwas als Schinbeinschützer verkauft wird, dann muss der auch schützen. (Ohne hier mal weiter in´s Detail zu gehen)


    Das Problem ist eher ein anderes:

    Wenn U17 oder U19 Spieler mit Schienbeinschonder auflaufen, die grade mal so lang wie eine Hand sind.

    Die Dinger gibt es ( genau so wie bspw. Tampons onder Kondome) in verschiedenen Größen und Abmessungen. Es sollte dabei klar sein, das der erwartete Schutz nur dann gegeben ist, wenn eine angemessene Größe verwendet wird. Bei falscher Verwendung ist diese Produkthaftung nämlich i.d.R. ausgeschlossen.


    Aber Schienbeinschoner vorhanden und fertig, alles andere scheint mir angesichts der schwammigen Formulierung zu schwierig.

    So wird es in der Schiedsrichterei überall ausgebildet und gehandhabt. Und da sind wir bei einem Problem, auf welches @ Manfred hier mal aufmerksam machen möchte. Ich habe als SR etwas zu kontrollieren, bei dem mir definitiv das nötige Fachwissen fehlt. Ich kann also nur überprüfen ob vorhanden oder nicht und muss selbst dann den Spieler spielen lassen wenn der (im Sinne der Regel) erwartete Schutz nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist.



    In der Übertreibung liegt die Veranschaulichung:

    Irgendwann kommt irgendein Winkeladvokat auf die Idee, einen SR für eine Verletzung wegen mangelhafter/ungenügender Schienbeinschoner in die Verantwortung zu nehmen. Die "Universalregel" der Tatsachenfeststellung schützt den SR nämlich nicht vor Haftung wenn er offensichtlich (oder absichtlich) etwas falsch entscheidet (siehe Vorlesung an der Uni Köln von Sacha Stegemann)

  • Von mir aus können die sich ne Pommesschale in den Stutzen schieben, ist mir vollkommen gleichgültig.

    So was ähnliches habe ich am ersten Spieltag, nachdem Schienbeinschoner Pflicht wurden, erlebt:

    Spieler von Gast hatte keine dabei, Heimatverein doch ein paar Meter weg.

    Der Heimtrainer hat kurzerhand ein Telefonbuch zerteilt, und der Spieler hat sichs in die Stuten gestopft.

  • Schienbeinschoner gelten als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie II und bedürfen vor dem auf dem Markt bringen eine Prüfung durch den TÜV (oder eine andere befugte Stelle). Gekennzeichnet werden diese geprüften Schienbeinschoner dann über ein CE-Zeichen, das (bei allen seriösen Herstellern: Nike, Puma, Adidas, Jako, etc.) direkt auf dem Schoner mittels Aufdruck oder Prägung angebracht ist.


    Wenn ihr es wirklich kontrollieren möchtet, könnt ihr euch einfach das CE-Zeichen auf dem Schoner zeigen lassen.


    Das Problem ist nur, dass ein Großteil der "Instagram"-Marken, die superleichte Schienbeinschoner verkaufen, keine CE-Zertifizierung besitzen. Denn diese Schoner mit einer einfachen dünnen Kunststoffplatte würden die Prüfung auch nicht bestehen. Hier wird neben einem "Stolleneinschlag" die Druckverteilung beim Auftreten einer Flächenkraft und die Befestigung geprüft - all das bietet diese Art von Schoner nicht.

  • CE-Zeichen

    Das CE-Zeichen ist aber nichts was von einer Zertifizierungsstelle ausgegeben wird.

    Das ist nicht mehr eine Selbstzertifizierung des Herstellers, bei der er erklärt die CE-Richtlinien einzuhalten, mehr nicht.


    Und das auch nur, wenn er auch wirklich das CE-Kennzeichen dafür verwendet. Ich glaube nicht, dass jemand, der sich nicht mit den Kennzeichnungen auskennt den Unterschied zwischen einem ordentlichen CE-Kennzeichen und einem "China-Export"-Kennzeichen zuverlässig erkennen kann (Lektüre: CE-Logo/Zeichen und die EU).


    Wenn ihr es wirklich kontrollieren möchtet, könnt ihr euch einfach das CE-Zeichen auf dem Schoner zeigen lassen.

    Ist auf meinem Papierschienbeinschoner (Übertreibung -> Veranschaulichung) ja drauf und da ich ja nur Verkäufer und nicht Hersteller (den ich selbstverständlich benennen könnte) bin, bin ich auch aus der Produkthaftung raus :)


    Wenn man es richtig machen wollte, dann müsste das IFAB, die FIFA, die UEFA, der DFB und/oder die jeweiligen Landesverbände tatsächlich eine Menge an konkreten Produkten oder Produkte, mit bestimmten Eigenschaften homologieren, ähnlich wie es im Rennsport mit Helmen gemacht wird (beispielsweise ECE-Norm, derartige Produkte sind auch tatsächlich auf ihre Schutzwirkung geprüft). Für Schienbeinschoner ist mir eine derartige Norm aber nicht bekannt.


    Tatsächlich bin ich hier aber schon wieder bei der Frage "Was ist überhaupt ein Schienbeinschoner?", die vom Regelwerk leider nicht abschließend definiert wird.

  • Da aus einem zu kleinen und wahrscheinlich ungeeigneten Schienbeinschoner trotzdem keinerlei Fremdgefährdung ausgeht, überlasse ich die Entscheidung den Spielern und werde einen Teufel tun, dieses Fass aufzumachen.


    Grundsätzlich kann der SR gemäß Regel einen Schienbeinschoner ablehnen, wenn das Material ungeeignet ist. Gibt also auf Regelbasis gute Gründe, die Pommesschale nicht zu akzeptieren. Aber was die Größe angeht, gibt es da wenig Handhabe, und auch irgendwelche CE-Kennzeichnen oder ähnliche Ideen sind zwar nett, aber selbst in der Theorie kein Entscheidungskriterium, von der Praxis (s.o.) mal ganz zu schweigen.

  • Solange ich dort irgendetwas als Schoner erkenne, interessiert mich das nicht ansatzweise. Mögliche Schmerzen oder gar Verletzungen der Träger werden sicherlich früher oder später die möglichen Varianten auf ein überschaubares Maß reduzieren.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man den Schiedsrichter für mögliche Verletzungen wegen fehlender oder nicht EU-konformen Schonern in Regress nehmen kann.


    Und als ehemaliger langjähriger aktiver Spieler kann ich bestätigen, dass das Tragen ausreichend dimensioniertet Schoner keinerlei Nachteile mit sich bringt. Im Gegenteil, ohne Schoner geht man eher vorsichtiger in den Zweikampf.

  • Das CE-Zeichen ist aber nichts was von einer Zertifizierungsstelle ausgegeben wird.

    Das ist nicht mehr eine Selbstzertifizierung des Herstellers, bei der er erklärt die CE-Richtlinien einzuhalten, mehr nicht.

    Für Schienbeinschoner ist eine reine Selbstzertifizierung nicht möglich, da Schienbeinschoner PSA (=Persönliche Schutzausrüstung) der Kategorie II darstellen. Demnach ist immer eine Baumusterprüfung einer notifizierten Stelle (z.B. TÜV) nötig. Die spätere Überwachung der Fertigung zur Sicherung der Baugleichheit muss dann durch den Hersteller selbst erfolgen.


    Und das auch nur, wenn er auch wirklich das CE-Kennzeichen dafür verwendet. Ich glaube nicht, dass jemand, der sich nicht mit den Kennzeichnungen auskennt den Unterschied zwischen einem ordentlichen CE-Kennzeichen und einem "China-Export"-Kennzeichen zuverlässig erkennen kann (Lektüre: CE-Logo/Zeichen und die EU).

    Ist auf meinem Papierschienbeinschoner (Übertreibung -> Veranschaulichung) ja drauf und da ich ja nur Verkäufer und nicht Hersteller (den ich selbstverständlich benennen könnte) bin, bin ich auch aus der Produkthaftung raus :)

    Gut, dass wir hier kein Jura-Forum sind, aber mit diesem Verhalten sind tatsächlich ein paar Straftatbestände erfüllt.


    Wenn man es richtig machen wollte, dann müsste das IFAB, die FIFA, die UEFA, der DFB und/oder die jeweiligen Landesverbände tatsächlich eine Menge an konkreten Produkten oder Produkte, mit bestimmten Eigenschaften homologieren, ähnlich wie es im Rennsport mit Helmen gemacht wird (beispielsweise ECE-Norm, derartige Produkte sind auch tatsächlich auf ihre Schutzwirkung geprüft). Für Schienbeinschoner ist mir eine derartige Norm aber nicht bekannt.

    In den USA wird im College Soccer tatsächlich ein sogenannter "NOCSAE Standard" (vergleichbar zu europäischer Norm) gefordert, der vor Spielbeginn von den Schiedsrichtern überprüft werden soll. Inwiefern das aber wirklich umgesetzt wird, weiß hier sicher jemand, der mal im College Soccer unterwegs war.


    Die aktuelle Norm für Schienbeinschoner ist die DIN EN 13061:2010-01 (Schutzkleidung - Schienbeinschützer für Fußballspieler - Anforderungen und Prüfverfahren).

  • ie aktuelle Norm für Schienbeinschoner ist die DIN EN 13061:2010-01 (Schutzkleidung - Schienbeinschützer für Fußballspieler - Anforderungen und Prüfverfahren).

    Hilft aber auch nicht, wenn der 1,90 große Spieler dann die Variante für die Bambinis nutzt.

    Das ist es was mir öfters auch in der Bundesliga auffällt. Scheinen schon "echte" Schienbeinschoner zu sein.. nur halt in der kleinsten Größe die es gibt.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert

  • Ja, es ist völlig praxisfremd die Schienbeinschoner gemäß geltender Normen zu prüfen.


    Jedoch habe ich in einer Beobachtung tatsächlich schon einmal Punkte abgezogen bekommen, weil ein Spieler nur die Schaumstoffschicht eines Schoners anhatte (das harte Schild hat er entfernt).

    Dies hat der Beobachter dann bei seiner Auswechslung gesehen, weil er direkt neben der Bank stand. In diesem Fall gabs dann Punktabzug für mangelhafte Ausrüstungkontrolle.


    Bei einem normal tickenden Beobachter gibts dafür aber natürlich keine Abzüge...

  • Recht hatte er, sag ich als ehemaliger Beobachter

  • In diesem Fall gabs dann Punktabzug für mangelhafte Ausrüstungkontrolle.

    Irgendwie erinnert mich das etwas an die … (ich schreib es besser nicht aus) mit einem U auf der Schulter während meiner Bundeswehrzeit als Wehrpflichtiger und wäre für mich der Zeitpunkt gewesen ein anderes Hobby zu suchen. Und ein weiterer Punkt wurde wahrscheinlich abgezogen, weil du du Stollen nicht einzeln mit einem geeichten Messegerät überprüft hast.

  • Und es gibt eine Antwort meines Lehrwartes:

    Zitat

    wie es leider mit der Angemessenheit so ist... Das entscheidet jeder für sich selbst.


    Heißt im Klartext: Wir dürfen das kontrollieren und auch reklamieren, selbst für einen Ausschluss von der Spielteilnahme wegen Ausrüstungsmangels reicht das. Er setzt aber hinzu, dass nach seiner persönlichen Meinung die Schienbeinschoner so hergestellt werden und es in der Verantwortung der Spieler liege, mithin wir uns da keine Baustelle aufmachen müssen.


    Irgendwie erinnert mich das an die Sachen mit dem Schmuck und den Trikotärmeln, das wird ein paar Jahre dauern und dann wird es ein klares IFAB-Statement geben - und das wird ziemlich sicher so lauten, dass der SR die Angemessenheit zu kontrollieren hat und die nur vorliegt, wenn das Schienbein zumindest soweit abgedeckt ist, dass Verletzungen ausgeschlossen erscheinen.

  • ....

    Irgendwie erinnert mich das an die Sachen mit dem Schmuck und den Trikotärmeln, das wird ein paar Jahre dauern und dann wird es ein klares IFAB-Statement geben - und das wird ziemlich sicher so lauten, dass der SR die Angemessenheit zu kontrollieren hat und die nur vorliegt, wenn das Schienbein zumindest soweit abgedeckt ist, dass Verletzungen ausgeschlossen erscheinen.

    ... und das wird auch wieder die Hälfte aller SR nicht interessieren

  • dass Verletzungen ausgeschlossen erscheinen

    Also müssten dann alle mit Hockey-Torwart Schoner rumlaufen? ;)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler Irgendjemand der sich für die Regeln seines Sports interessiert