Umsetzung der Zeitstrafe

  • Oder anders formuliert:
    Am Elfmeterschießen dürfen nur die Spieler teilnehmen, die beim Abpfiff am Spiel teilgenommen haben oder hätten teilnehmen dürfen (z.B. Verletzte, die gerade draußen behandelt werden) - und wer eine Zeitstrafe absitzt, hätte eben genau das nicht gedurft.

  • So einfach ist es nicht. Einen Spezialfall einer Sonderquinte über den Wortlaut der Regeln 1-17 abzuleiten, die diese Sonderquinte eben nicht regeln, ist für mich ein Logikfehler. Insbesondere, wenn die Auslegung auch noch den die IFAB-Leitlinien widerspricht


    Es bleibt somit bis auf weiteres verbandsspezifisch.

  • Für mich ist das Verbandsspezifische in diesem Fall einfach nur regelwidrig und keinen scheint es zu interessieren

    Jeder Verband darf regeln, was er möchte, solange es eine übergeordnete Instanz nicht verbietet. Und da sich weder der DFB noch die FIFA an den Zeitstrafenregelungen der deutschen Landesverbänden stören, sind diese rechtens. Problematisch sind dann eben nur Lücken und der Versuch sie die Logik zu schließen.

  • KozKalanndok Für die Durchführung des Spielbetriebes inkl. aller Regeln sind die Instanzen der jeweiligen Ebenen verantwortlich, die den Wettbewerb organisieren. An deren Regel haben sich die Spieler und Schiedsrichter zu halten.


    Sollte es dort elementare Verstöße gegen den Sinn des Fußballs geben, kann man ja die höhere Ebenen einschalten und das haben sie auch schon gemacht.


    Hier haben wir leider nur eine Lücke, da die Regelvariante in den Durchführungsbestimmungen nicht den Sonderfall 11mS regelt.

  • Leute, es ist doch ganz einfach:
    Ob das IFAB das bewilligt hat oder nicht - ist für uns an der Basis schlicht irrelevant, wir haben die Spielordnungen unseres Landesverbände sowie die Wettbewerbsbestimmungen zu beachten; sollten diese mit den Regeln des IFAB nicht übereinstimmen, ist das am Ende eine sportgerichtliche Frage, die uns auf dem Platz nicht zu interessieren braucht.


    Unabhängig davon ist doch davon auszugehen, dass sich hier etwas bewegen wird, da das IFAB selbst ja laut über die Zeitstrafe nachdenkt - nur wissen wir alle aus diversen Diskussionen, dass manchmal nicht alle möglichen Fälle bedacht werden und dann auch eine Auslegung im Sinne der Regel nicht immer eindeutig ist; aber das werden wir abwarten müssen.

  • Ich finde das ist schwierig:

    1. IFAB ist nur "Leitlinie"

    2. DFB-Regelung (JO des DFB) ist nicht stimmig mit IFAB

    3. In meinem Fall ist JO Berliner FV stimmig mit DFB aber nicht mit IFAB und BFV & DFB JO sagt gar nichts zu den Details


    Ich finde es schwierig, dass die DFB JO (und andere JOen) sagt ein einmaliger Feldverweis auf Zeit ..... ist für geringe Vergehen zulässig. (Als Erziehungsmaßnahme)


    Für mich ist der Sinn und Zweck der Zeitstrafe nicht klar, ist es nun eine zweite Gelbe Karte (in Berlin es auch möglich noch vor einer Gelben direkt die Zeitstrafe zu geben ... "für ein geringeres Vergehen") oder eine abgeschwächte Rote Karte? Für eine zweite Gelbe spricht die Formulierung "für geringere Vergehen" für eine Rote die konkrete Formulierung "FELDVERWEIS auf Zeit". Gem. erfahrenen Kollegen ist ein FaZ kein FaD. Ich finde es echt nicht einfach.

    Eine Gelbe würde ja nicht mit ins Elfmeterschießen genommen bei einer Roten ist klar, dass der vom Feldverwiesene nicht teilnehmen darf.


    In Berlin (Jugend) ist folgende Reihenfolge möglich (Zeitstrafe = Feldverweis auf Zeit (5min))

    1. Gelb - Zeitstrafe - Rot

    2. Zeitstrafe - Rot


    Zweite ZS ist nicht möglich Gelb-Rot gibt es nicht.


    Es tun sich schon auch Fragen auf wie: Darf der Spieler nur in einer Spielunterbrechung wieder rein ... was wäre dann wenn Strafe abgelaufen ist, aber vor dem Ende des Spiels gab es keine Spielunterbrechung mehr ... darf sie / er dann nicht am Elfmeterschießen teilnehmen?

    Weil es keine konreten Regeln gib wann man Gelb oder Zeitstrafe gibt muss man sich als Schiri in einem Pokalspiel ja schon bewusst sein, dass man ggf. vier Minuten vor Spielende mit dieser "Ermessensentscheidung" eine Spielerin vom Elfmeterschießen ausschließen kann ... Nachspielzeit darf man ja auch ggf. noch verlängern und das können dann die entscheidenden Sekunden für einen Spieler sein :pinch: ergo auch ein Ziel von Anfeindungen, also lass mal den betroffenen Spieler den TW sein der der totale Elfmeterkiller ist. :/

  • mit dieser "Ermessensentscheidung" eine Spielerin vom Elfmeterschießen ausschließen kann

    Das ist doch einer der Punkte bei Zeitstrafen, die unzweifelhaft im Regelbuch geklärt sind...s. was ich in #22 gepostet habe.

    Wenn der Verband Fußball spielen lässt, dann darf derjenige, der mit Zeitstrafe draußen sitzt, im Elfmeterschießen mitmachen.

    Wenn im Verband aber nur etwas gespielt wird, was dem Fußball zum verwechseln ähnlich ist, aber kein Fußball im Sinne des IFAB ist, dann gilt natürlich was anderes...

  • Das ist doch einer der Punkte bei Zeitstrafen, die unzweifelhaft im Regelbuch geklärt sind...s. was ich in #22 gepostet habe.

    Wenn der Verband Fußball spielen lässt, dann darf derjenige, der mit Zeitstrafe draußen sitzt, im Elfmeterschießen mitmachen.

    Wenn im Verband aber nur etwas gespielt wird, was dem Fußball zum verwechseln ähnlich ist, aber kein Fußball im Sinne des IFAB ist, dann gilt natürlich was anderes...

    Dein Zitat ist aber leider nicht bindend, weil die IFAB zur Zeitstrafe NUR eine Leitlinie (Kann-Bestimmung) hat und keine bindende Regel dazu aufgestellt hat, bis auf, dass eine Zeitstrafe von der IFAB freigegeben ist. Der komplette Abschnitt "Leitlinien zu Zeitstrafen" ist eine KANN-Bestimmung in der Form der Umsetzung und KEINE MUSS-Bestimmung. Siehe ab Seite 22 des IFAB-Regelbuch.


    Sprich: Ein Verband KANN eine Zeitstrafe im genannten Bereich einführen, muss aber nicht. Der Verband KANN die Optionen der Leitlinie übernehmen, muss aber nicht.


    Dazu steht in deinem Screenshot, dass die IFAB Zeitstrafen für den genannten Bereich bewilligt, also ist der Satz am Ende "Jede andere [ausgenommen die schon bewilligten] Anpassung muss vom IFAB bewillig werden" schon nicht mehr relevant. Da die Zeitstrafe ja einen Absatz drüber als BEWILLIGT aufgeführt ist.


    Wenn Du jetzt als Verband eine Zeitstrafe für den Herrenbereich / BuLi etc. einführen wollte, müsste das vom IFAB bewilligt werden, weil der Herren / Profibereich nicht in der erschöpfenden Liste oben aufgeführt ist.

  • Äh, wir haben das seit eineinhalb Jahren im Herrenbereich, im benachbarten Südwestdeutschen FV gibt es den FaZ seit diesem Jahr auch im Herrenbereich, das ist durchaus zulässig. Und noch einmal: Für mich sind die Verbandsvorgaben verbindlich, sollten jene dem IFAB-Reglement widersprechen, müsste sich der betroffene Verein sportgerichtlich wehren, darüber mache ich mir keine Gedanken.


    Und die meisten Fragen, die auftreten, lassen sich "im Sinn und Geist" des Fußballs und der Regeln problemlos auflösen. Ein Spieler, dessen Zeitstrafe abgelaufen ist, darf auf Zeichen des Schiedsrichters wieder in das Feld eintreten - analog eines verletzten Spielers -, das Zeichen sollte man aber nur geben, wenn dadurch das Spiel nicht unmittelbar beeinflusst wird. Solange der nicht wieder auf das Feld durfte, darf der eben auch nicht am Elfmeterschießen teilnehmen, weil er nicht spielberechtigt gewesen wäre - aber das passiert nicht, weil man im Zweifel den Spieler hereinwinkt, ganz egal wo das Spielgeschehen gerade stattfindet, und unmittelbar abpfeift, so denn die Zeitstrafe tatsächlich abgesessen ist.

  • Solange der nicht wieder auf das Feld durfte, darf der eben auch nicht am Elfmeterschießen teilnehmen, weil er nicht spielberechtigt gewesen wäre

    Solange es in den Durchführungsbestimmungen keine Regelung oder sonstige offizielle Anweisung gibt, ist das nur deine persönliche Auslegung. Aus dem Regelwerk inkl. Leitfaden lassen sich beide Varianten leider schlüssig ableiten.

  • Wie war das noch mit dem Sinn der Regel und dem Geist des Fußballs? Des Feldes verwiesene Spieler dürfen nicht teilnehmen, das gilt daher auch für Spieler, deren Feldverweis auf Zeit noch nicht abgelaufen ist - und wer beim Abpfiff nicht auf dem Feld hätte sein dürfen, der muss eben zuschauen, alles andere müsste das IFAB explizit anders regeln - übrigens ist das nicht meine private Auslegung, da gibt es auch Regelungen für die Wettbewerbe, in denen es zu Elfmeterschießen kommen kann ...

  • Manfred Deine Argumentation ist ja schlüssig und wenn es Wettbewerbe gibt, wo das (offiziell) umgesetzt wird, dann ist das auch in Ordnung.


    Nur dein Fundament „Sinn der Regel und dem Geist des Fußballs“ ist sehr wackelig, da das IFAB beim Leitfaden etwas anderes empfiehlt. Es ist eben nur eine Feldverweis auf Zeit, bei dem der Spieler auch nicht den Innenraum verlassen muss, und der endet mit dem endgültigen Schlusspfiff. Und das Elfmeterschießen gehört nicht mehr zum Spiel.

  • Dein Zitat ist aber leider nicht bindend, weil die IFAB zur Zeitstrafe NUR eine Leitlinie (Kann-Bestimmung) hat und keine bindende Regel dazu aufgestellt hat

    Die bindende Regel dazu findest Du auf Seite 21. Dort wird definiert, dass es als Modifikation freigestellt ist Zeitstrafen zu verwenden, mehr aber auch nicht.

    Bei der Ausgestaltung dieser Zeitstrafen sollen sich die Verbände (national. kontinental oder eben die FIFA, aber die weiter darunter liegenden Regionalverbände) jedoch eine Durchführungsbestimmung anhand dieser Leitlinien erstellen (Seite 22).

    Eine Abweichung davon wäre eine andere Modifikation (S. 21), die wiederum der Bewilligung durch das IFAB unterliegen würde.


    Eine Zeitstrafe, wie sie aktuell in den Verbänden gelebt wird, ist von vorneherein schonmal kein "temporary dismissal" im Sinne der Fußballregeln (und allein schon dadurch bewilligungspflichtig), weil es eben nicht als Ersatz für eine gelbe Karte (s. Seite 22 Mitte wo definiert wird, was ein "temporary dismissal" ist) sondern als etwas davon Unabhängiges zu betrachten ist.

  • KozKalanndok Formal handelt es sich in Deutschland auch nicht begrifflich um eine „Zeitstrafe“, sondern einen „Feldverweis auf Zeit“. Weshalb Manfreds Argumentation ja nicht grundsätzlich falsch ist. :)