Umsetzung der Zeitstrafe

  • Ich bin mir gerade unschlüssig wie die Zeitstrafe korrekt umgesetzt wird, wenn es während der Zeitstrafe Unterbrechungen gibt. Ja, mir ist bewusst, dass hier Tante Verbandsspezifisch vermutlich ein Thema ist. In meinen Verband gibt es allerdings keine konkreten Anweisungen.


    Ich muss sagen, dass ich so einen Fall noch nicht hatte, aber man will ja vorbereitet auf den Fall sein, wenn man es denn mal hat. Persönlich würde ich es nach Augenmaß handhaben, ob das richtig ist sei mal dahingestellt. Deswegen wie macht ihr es bzw. wie soll man es machen wenn man eine Trinkpause, längere Verletzungspause aufgrund schwerer Verletzung evtl. sogar mit Rettungswageneinsatz oder ähnliches hat, wenn die Zeitstrafe zu Beginn der Unterbrechung schon läuft?

  • Ich würde sagen das steht tatsächlich in den Regeln.

    Leider nur in den englischen Regeln. Ist eine der Passagen, deren Existenz im deutschen Regelwerk gar nicht mal erwähnenswert war, aber nichtsdestrotrotz gelten sie (Originalversion hat immer Priorität).


    Dort steht geschrieben:


    Also für alles wofür es Nachspielzeit geben würde, wird die Strafzeit "angehalten".


    Wobei man aber fairerweise dazu sagen muss, dass die im Bereich des DFB bestehenden verbandsspezifischen Zeitstrafenregelungen ohnehin regelwidrig sind (einfach mal den Teil im englischen Regelwerk lesen...).

  • Also für alles wofür es Nachspielzeit geben würde, wird die Strafzeit "angehalten".

    Zunächst muss ich zugestehen, dass sich meine Erfahrung auf wenige Jugendspiele beschränkt, bei denen die 5-Minuten der „Kühlpause“ relativ schnell vorbei sind und auch eher pädagogischen Hintergrund haben. Die 10-Minutenstrafe im Seniorenbereich gibt es bei uns nicht.


    Und genau hier sehe ich das Problem, solange es keinen offiziellen Zeitnehmer gibt. Es ist schon schwierig die tatsächlich verlorene Spielzeit exakt zu erfassen und dabei auch nich die exakte vergeudete Zeit des zurückliegenden Teams nach 90 Netto-Minuten zu berücksichtigen.


    Bei der Zeitstrafe muss der Schiedsrichter zusätzlich noch festhalten, welche Unterbrechung während der Strafzeit wie zu berücksichtigen ist. Wenn sich dann noch mehrere Spieler gleichzeitig „abkühlen“ allerdings mit unterschiedlicher Startzeit, dann kann sowieso nur noch geschätzt werden und jede formale Vorgabe in den Statuten ist reine Makulatur.


    Im Profifußball kann ich mir das Ganze auch nur vorstellen, wenn mit einer für alle sichtbaren Spieluhr gespielt wird. Wie in der Halle gibt der SR dann ein Timeoutzeichen, wenn die Uhr stehen soll.

  • Die 5-Minuten-Zeitstrafe, die es bei uns im Jugendbereich oft gibt, fällt z.B. bei den üblichen 70 Minuten C-Jugend-Spielzeit nicht mehr in die vorgegebenen 10-15% der Gesamtspielzeit.

    Dazu kommt noch, dass die Praxis weder der genannten Variante A noch B entspricht. So wie ich es verstanden habe ist die Zeitstrafe im Regelwerk als Alternative zu Verwarnungen vorgesehen. Entweder prinzipiell oder für bestimmte Vergehen. Bei uns wird sie ja als Zwischenstufe zwischen Verwarnung und FaD genommen und ist, im Ermessen des SR, für alle Vergehen möglich.

  • Die 5-Minuten-Zeitstrafe, die es bei uns im Jugendbereich oft gibt, fällt z.B. bei den üblichen 70 Minuten C-Jugend-Spielzeit nicht mehr in die vorgegebenen 10-15% der Gesamtspielzeit.

    Grundsätzlich können verbandsspezifische Bestimmungen ja einige Vorgaben des Regelwerkes überstimmen, das ist kein Problem und sehen wir in anderen Feldern der Durchführungsbestimmungen ebenfalls. Zudem ist dies eine "should"-Regelung, da gilt das dann umso mehr.


    Wir haben also eine (abweichende) Präzisierung des Regelwerks. Was genau daran ist "regelwidrig", was auch immer das heißen soll?

  • Grundsätzlich können verbandsspezifische Bestimmungen ja einige Vorgaben des Regelwerkes überstimmen, das ist kein Problem und sehen wir in anderen Feldern der Durchführungsbestimmungen ebenfalls.

    Hier setzen sich die verbandsspezifischen Bestimmungen aber klar über das Regelwerk hinweg.

    Das Regelwerk bestimmt klare Grenzen innerhalb denen die Verbände Modifikationen vornehmen dürfen.

    Und das ist bei der Anwendung einer Zeitstrafe eben Variante A oder Variante B, aber eben nicht Variante "hammerschonimmersogemacht".

  • Die 5-Minuten-Zeitstrafe, die es bei uns im Jugendbereich oft gibt, fällt z.B. bei den üblichen 70 Minuten C-Jugend-Spielzeit nicht mehr in die vorgegebenen 10-15% der Gesamtspielzeit.

    Man muss immerhin sagen, dass bei der IFAB "sollte" steht.


    Weiss evtl. jemand ob es eine vergleichende Zusammenstellung zu den Durchführungsbestimmungen gibt? System A und System B und bei System B welche Vergehen für die Zeitstrafen dort aufgeführt sind.


    Ich finde krass, dass wenn es zum Elfmeterschießen kommt, dann kann es ggf. einen großen Unterscheid machen wenn man entweder eine Zeitstrafe oder eine Verwarnung gibt kurz vor Beginn der Nachspielzeit + die Länge der Nachspielzeit bekommt dann auch noch mal ein anderes Gewicht. :huh:


    Für die Umsetzung finde ich die RefSix Smartwatch App ganz gut. Leider kann man da nur das System A einstellen, also, dass jede Gelbe Karte eine Zeitstrafe ist und die zweite dann eine Gelb-Rote .

  • Interessant wird es, wenn das was aktuell diskutiert wird ab nächster Saison zur Testphase freigegeben wird und später vielleicht flächendeckend eingeführt wird. Weil dann kann man davon ausgehen, dass es eher Richtung Variante B als "hammerschonimmersogemacht" geht, womit letzteres auch obsolet wäre.

  • Ich finde das ganze noch unausgegoren, ähnlich wie die Idee der weissen Fairplay-Karte, die ja irgendwie glaube ich nie getestet wurde. Sinn würde es machen, erst Gelb, dann Zeitstrafe und dann Gelb-Rot ... finde ich. Mir stellt sich da die Frage was der Grund sein sollte, dass es jetzt einen zusätzlichen Zwischenschritt bekommen sollte.

    Wenn ich ketzerisch sein darf, dann wird evtl. versucht den aufkommenden neuen Spielformaten (z.B. Kings League) die bei der ganz jungen Generation gut ankommen und die auch Zeitstrafen beinhalteen und dynamische Elemente aus anderen Sportarten haben nachzurennen um mehr Dynamik reinzubringen. :confused:


    Als weitere Frage dazu kommt mir noch die Anzeige. Bei der IFAB ist es Gelbe Karte zeigen und danach mit beiden Armen Richtung Strafbank zeigen. Ich hab aber die Variante gelernt einfach die hand hochzustrecken und dabei die Finger spreizen sodass man fünf Finger als 5-Minuten sehen kann? Wie kennt ihr die Anzeige?

  • Sinn ergeben Zeitstrafen nicht, wenn die Spieler dadurch eine weitere Möglichkeit für eine Unsportlichkeit bekommen, weil sie ja nur 10 Minuten raus müssen und auch das nächste Spiel bestreiten dürfen.


    Hoffentlich wird das auch umgesetzt:

    Nach erfolgreichen Tests im Breitenfussball sollen zudem auch auf höherer Stufe Zeitstrafen (Strafbank) bei Protestieren und bestimmten taktischen Vergehen getestet werden.

    Also gleich 10 Minuten raus und beim zweiten Mal, wie gehabt, für den Rest des Spiels.

  • Hast Du Recht.

    In der JO des DFB ist der Feldverweis auf Zeit ja drin, aber als Erziehungsmaßnahme.

    Vom Gedanken dahinter kommt die Zeitstrafe einmal als zweite Gelbe und einmal als Vorstufe zur Roten. Das ist vom vorherigen Gedanken der unterschiedlichen schweren Vergehen irgendwie keinen Sinn bzw. ist nicht konsistent.

    Wenn überhaupt wäre es, so wie Du sagst, sinnvoll bestimmte Vergehen definiert die eine gewisse Wahrscheinlichkeit vermuten lassen, dass es sich um Verhalten handelt das nach einer Auszeit besser werden kann.

    Müsste man mal (Sport-)Psychologen fragen in wie fern das Sinn macht.

  • Hier in Berlin haben wir den 5-Minuten-FaZ und den Handhabe ich ganz pragmatisch. Nach dem Aussprechen muss ich mir für den Spielbericht ohnehin die Minute notieren und plus 5 rechnen bekomme ich gerade so hin. Gibt es innerhalb des Zeitraumes weitere Strafen, merke ich mir die jeweils nächste, die abläuft, und die Spieler, die wieder reinkommen dürfen. Bei Mätzchen der betroffenen Mannschaft hat man ja einen gewissen Spielraum, beispielsweise in dem man nur auf die Uhr sehen kann, wenn auf dem Feld gerade nichts passiert. Und wenn es jemand wirklich übertreibt, muss er sich um den Ablauf der Strafe keine Gedanken mehr machen, weil solche Exemplare grundsätzlich rudernd und brüllend auf der Seitenlinie stehen und damit formal im Feld. Komme ich also zu der Ansicht, dass der Spieler von dort aus das Spiel stört, wäre eine weitere Verwarnung, die er leider leider nicht mehr bekommen darf, die zwingende Konsequenz. Ergo darf er den Innenraum verlassen, nachdem er meine Rote Karte bewundert hat.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Wir haben die Zeitstrafe im Jugendbereich schon sehr lange und sind auch bei den Senioren in der zweiten Saison, in der das praktiziert wird. Die Bemessung der Zeit ist selten ein Problem und ich bin ganz froh, dass es keine näheren Anweisungen gibt, so dass der Zeitraum der Strafe am Ende nur das Mindestmaß vorgibt und ich einen gewissen Spielraum habe - beispielsweise würde ich nie einen Spieler in Spielnähe wieder eintreten lassen, auch wenn nominal die Zeit abgelaufen ist; letztlich trifft hier der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung und die Betroffenen samt Trainer sind ohnehin regelmäßig nach der Hälfte der verbüßten Zeit schon der Auffassung, dass die Zeit abgelaufen sei ...

  • Ich finde krass, dass wenn es zum Elfmeterschießen kommt, dann kann es ggf. einen großen Unterscheid machen wenn man entweder eine Zeitstrafe oder eine Verwarnung gibt kurz vor Beginn der Nachspielzeit + die Länge der Nachspielzeit bekommt dann auch noch mal ein anderes Gewicht. :huh:

    Das ist doch für den SR ganz einfach: Wenn der FaZ nicht abgelaufen ist darf der Spieler am Elfmeterschießen nicht teilnehmen und der Gegner muss reduzieren.

  • Das ist doch für den SR ganz einfach: Wenn der FaZ nicht abgelaufen ist darf der Spieler am Elfmeterschießen nicht teilnehmen und der Gegner muss reduzieren.

    In den IFAB Regeln zur ZS (Leitlinien) steht, dass ein Spieler dessen ZS am Ende des Spiels noch nicht abgelaufen ist am Elfmeterschießen teilnehmen darf.


    R10: Während des Spiels ausgesprochene Ermahnungen oder Verwarnungen werden nicht auf das Elfmeterschießen übertragen.


    Ich hab jetzt mittlerweile IFAB, DFB, Berliner FV und noch ein paar andere Modelle der Zeitstrafe durchgelesen, aber es ist einfach auch von der Frage des Sinn und Zwecks, also was möchte damit bewirkt werden, ein durcheinander und ich glaub ich habe noch keine "Umsetzung" dafür gefunden die nicht den Leitlinien der IFAB widerspricht bzw. alle sind inkonsistent in sich oder mit der IFAB ... Kurios. :S

  • R10: Während des Spiels ausgesprochene Ermahnungen oder Verwarnungen werden nicht auf das Elfmeterschießen übertragen.

    Nur ist die Zeitstrafe keine Verwarnung. Es ist ein Feldverweis auf Zeit. Wenn diese Zeit nicht abgelaufen ist, ist der Spieler immer noch dem Feld verwiesen, d.h. er darf nicht am Elfmeterschießen teilnehmen.