Naja wenn da absichtlich (ein bestimmer Gegner) gefoult wird, ist es aber nicht mehr fahrlässig.
Fahrlässige Fouls sind erstmal alle Fouls, die aufgrund ihrer Schwere keine Karte nach sich ziehen. Das ist ein so feststehender (unglücklicher) Begriff. Es ist auf keinen Fall mit "unabsichtlich" zu verwechseln.
Fahrlässige Fouls können bei unsportlicher Intention (wiederholtes Foulspiel, taktisches Foulspiel, DOGSO) auch gelbe oder rote Karten nach sich ziehen. Aber eben nicht aufgrund der Härte. Und genau da geht es hier im Beispiel.
Diese Verwechslung von Begriffen ist ja ganz typisch, aber dass gleichermaßen du, Manfred und Koz diesem Missverständnis unterliegen, überrascht mich gerade sehr.
Jemand, der in vollem Bewusstsein des Regelverstoßes (das ist mein Verständnis von "Absicht") jemanden mit Körperkontakt angreift, setzt mehr Kraft (die Kraft um den Gegner anzuditschen) ein als nötig (es wäre kein Kontakt nötig) und damit sind wir bei der Definition von "übermäßig hart".
Oha, das ist auf gleich mehreren Ebenen blanker Irrsinn. Das hat absolut nichts mit den Fußballregeln zu tun.
„Fahrlässig“, „rücksichtslos“ und „übermäßig hart“ sind Begriffe, die im Regelwerk definiert sind und nichts mit der deutschen juristischen Definitionen zu tun haben.
Genau so ist es.
Fahrlässig hat nichts mit dem juristischen Fahrlässig zu tun.
Und "rücksichtslos" würde man ohne Hintergrundwissen wohl immer einer roten Karte zuordnen.
All das wissen wir hier im Forum aber doch eigentlich besser.