Auf schiedsrichter-lernen.org gibt es eine Schulung zu den Regelanpassungen in der Saisan 23/24. Dort geht es an einer Stelle um die Reduzierung der persönlichen Strafe bei einer Verhinderung einer klaren Torchance. Dort geht es um die Anwendung dieser Regelung bei einem ballorientierten Vergehen im Strafraum. Es wird Bezug genommen auf die Erweiterung der Begründung zur Reduzierung der Strafe, wo steht ".... dem Versuch den Ball zu spielen ..." durch "... oder bei einem Zweikampf um den Ball".
Dann wird erklärt, dass diese Ergänzung etwas umfassender ist als die erste Formulierung und diese eigentlich nur noch die Fälle ausschliesst, in denen es ein Halten, Ziehen oder Stoßen gibt, ohne die Chance den Ball zu spielen.
Mir geht es nun konkret um das Beispielvideo. Dort wird ein Angreifer im Strafraum von dem Verteiger zu Sturz gebracht. Es soll ein Beispiel sein, wo es um ein ballorientiertes Vergehen geht. Die Erklärung ist, da die Aktion des Verteidigers immer noch im Zweikampf um den Ball erfolgt, wird die persönliche Strafe bei Notbremse auf Gelb reduziert.
Also es ist schon mal klar, dass das als Notbremse gesehen wird - darüber müssen wir nicht diskutieren.
Wenn ich mir diese Szene aber genau anschaue, dann sehe ich da beim besten Willen keine Ballorientierung: Der Verteiger läuft hinter dem Angreifer und bringt ihn zu Fall, ohne zu versuchen, den Ball zu spielen. D.h. er rennt ihn quasi von hinten um. Ich würde das als einen Stoß werten (muss ja nicht zwangsläufig mit der Hand passieren, aus meiner Sicht). Es geht noch nicht mal sein Fuss in Richtung Ball. Ist das dann noch eine Ballorientierung? Er hat in dieser Position auch gar keine Chance, den Ball zu spielen. Ihm geht es nur um die Vereitelung der klaren Torchance. Ich bin da sehr irritiert mit dieser Regelauslegung. Wie seht ihr das?