Ausgangslage: In Regel 12.3 steht bei verwarnungswürdigen Vergehen "Protestieren durch Worte oder Handlungen" und "unsportliches Betragen". Bei den feldverweisungswürdigen Vergehen finde ich unter anderem "Anstössige, beleidigende oder schmähende Äusserungen und / oder Handlungen".
Konkrete Situation von letzter Woche: Da kam der Spielführer ca. 30m weit laut schreiend auf mich zugerannt mit den Worten "Schiri nein, Schiri nein, Schiri nein, ..." Währenddessen zeigte er auf seine Armbinde, welche ihn als Spielführer auswies. Etwa 20-30cm vor meinem Gesicht stoppte er seinen Lauf und schrie lauthals "ich darf diskutieren, ich darf diskutieren". Ich ging zwei Schritte zurück und zeigte dem bereits verwarnten Spieler erst die gelbe und dann die rote Karte.
Nun frage ich mich, ob es eine Handhabe gibt, wenn der Spieler nicht bereits verwarnt gewesen wäre, um ihn direkt des Feldes zu verweisen. Es war meiner Meinung nach nicht anstössig, nicht beleidigend und auch nicht schmähend. Gibt es regeltechnisch eine Begründung für glatt rot?