Wir alle kennen die Spielsituationen, in denen "etwas" passiert ist, wir aber mit unserer Entscheidung aber warten müssen, obgleich eine Entscheidung - nicht zwingend ein Pfiff - kommen muss ... Ich komme auf drei solcher Konstellationen, wer bietet mehr?
Mal was zum knobeln: "Schwebende" Spielsituationen
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„Warten müssen“ bedeutet, dass die grundsätzliche Vorteilsregelung mit zig Möglichkeiten nicht gemeint ist, sondern z.B. der Strafstoß, bei dem nach bestimmten Vergehen die Wirkung zwingend abgewartet werden muss?
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Ganz spontan und ohne jetzt die anderen Antworten gelesen zu haben oder ins Regelwerk geguckt zu haben komme ich auch auf drei.
- Unabsichtlicher Handkontakt: Der könnte ins Tor gehen und würde damit ex post strafbar
- Vorteil: Warten, ob der Vorteil unmittelbar nach dem Foul auch eintritt. In diese Kategorie fallen übrigens auch verzögerte Abseitspfiffe und die nachträgliche Ahndung von unerlaubtem Bertreten.
- Ballberührung durch Spieloffiziellen: Je nachdem was danach passiert entscheidet sich erst, ob rückwirkend unterbrochen werden muss.
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Ich habe da etwas mehr, obwohl man diese Situationen durchaus zusammenfassen kann und ich mir nicht sicher bin ob dann auch tatsächlich ALLE Situationen in Dein Definitionsschema passen.
In Kurzform, daher bitte vor dem Kommentieren etwas nachdenklen was gemneint ist.Anmerkung: Blau markiert alle Enbscheidungen, die erst durch die auf das "ETWAS" folgende Situation entschieden werden können aber per se eine Entscheidung fordern.
Abseits:
Abseitsstellung und zwei Gegenspieler rennen dem Ball nebeneinander hinterher
Abseitsstellung bspw. nach Foulspiel an einem Stürmer (Abseits wird erst nach dem Foulspiel strafbar)
Abseitsstelung eines Spielers dermit anderen Spielern zum Ball geht die nicht Abseits sind
Regel 12
Unabsichtlcies Handspiel des Stürmers vor einer Torerzieleung oder ohne Torerzielung. (Erzielt er kein Tor ist das Handspiel nicht strafbar)
Handspiel eines Verteidigers nach einem Torschuss (Vorteilsregelung)
Foulspiel an einem Stürmer und Vorteilsauslegung mit erzioelen eies Tores bspw. durch einen anderen Stürmer sowie alle anderen Regel 12 Vergehen mit Torerfolg im rahmen des "verzögerten Pfiffs".
Gelbe Karte die zu einem FaD nach GR wird (es wird gewartet bis zur Spielruhe oder bis der Spieler ins Spiel eingreift, damit mglw. unterscheidliche Spielfortsetzung)
Alle Vorteilsentscheidungen zu Vergehen die zu einer Pflicht-Disziplinarstrafe werden oder die zu einer Reduzierung der Disziplinarstrafe führen.
Ballberührung eines Spieleoffiziellenschnelle Freistoßausführung bei noch fehlenerd Disziplinarstrafe (Reduzioerung möglich)
Disziplinarstrafen gegen die Bank
unerlaubtes (wieder) betreten des Spielfeldes (Entscheidung abhängig vom Eingriff des Spielers)
Vorteilsentscheidungen bei zu vielen Spielern auf dem Feld.
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Ich nach etwas Nachdenken sogar soweit gehen zu behaupten, dass jede Art des verbotenen Spiels ein verzögerter Pfiff ist.
Es ist zwar in den Regeln vorgeschrieben, dass das Spiel zu unterbrechen ist, aber das ist nicht ohne Ausnahme.
Genaugenommen ist die Entscheidungsfindung bei jedem verbotenen Spiel doch so:
1. Wahrnehmung des Vergehens
2. Abwarten, ob sich eine Vorteilssituation ergibt
3a. Unterbrechung des Spiels
3b. Das Vergehen durch gewähren des Vorteils ahnden.
Auch wenn die Wartezeit in Punkt 2 in vielen Fällen eher gegen Null tendiert, so ist das Abwarten bis klar ist, dass keine Vorteilssituation entstehet, eigentlich sogar regeltechnisch vorgeschrieben.
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Genaugenommen ist die Entscheidungsfindung bei jedem verbotenen Spiel doch so:
Prinzipiell Ja
Ich denke jedoch das Manfred die Vorteilssituationen oder verzögerten Pfiffe nicht meint
Beispiel: Ein Foulspiel ist per se immer Verboten und damit Strafbar muss aber nicht immer gepfiffen (geahndet) werden (Vorteil). Offenbar gibt es aber andere Situationen, die erst durch weitere "Situationen" überhaupt Strafbar oder nicht strafbar werden -
Doch SixthSCTF , genau die meine ich auch ... und Chapeau, du hast eine Variante mehr gefunden als ich.
1. Abseits - wir wissen um die Abseitsstellung, müssen aber abwarten, ob diese relevant im Sinn des Regelwerks wird.
2. Vorteil - das Vergehen ist klar, aber dennoch warten wir vor dem Pfiff, ob wir wirklich pfeifen wollen/müssen.
3. Berührung des Balles durch den SR oder einen SRA - wir müssen abwarten, was mit dem Ball passiert, weil wir erst dann entscheiden können, ob zu intervenieren ist oder nicht.
Nicht auf dem Schirm hatte ich:
4. Handspiel - abwarten, ob daraus unmittelbar ein Tor entsteht, weil es dann regelwidrig wird.Die Option "schnelle Ausführung trotz ausstehender persönlicher Strafe" ist für mich eigentlich kein Fall in diesem Sinne, weil die Entscheidung an sich feststeht und eben nicht mehr davon abhängt, dass es ein weiteres Ereignis gibt und wie dieses ausfällt.
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Die Option "schnelle Ausführung trotz ausstehender persönlicher Strafe" ist für mich eigentlich kein Fall in diesem Sinne, weil die Entscheidung an sich feststeht und eben nicht mehr davon abhängt, dass es ein weiteres Ereignis gibt und wie dieses ausfällt.
Dann vergisst du aber die Entscheidung wo es um die Reduzierung der Strafe geht:
UND
Der Spieler der unberechtigt das Spielfeld betritt.
In abhängigkeit von seinem Eingreifen gibt es"NUR" eine Verwarnung wenn man diese in der nächsten Spielruhe gibt mit der Spielfortsetzung der Ursache der Spielunterbrechung oder eben dF bei Eingriff
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- Ein Spieler spielt den Ball absichtlich mit dem Fuß/als Einwurf Richtung Torhüter.
- Der Torhüter legt den kontrolliert gehaltenen Ball vor seine Beine.
- Ball wird durch Spielfortsetzung ins Spiel gebracht (mögliche Doppelberührung).
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Beim Einwurf zum Torhüter wird nicht der Einwurf rückwirkend strafbar. Da ist das Aufnehmen des Balles mit der Hand das strafbare Vergehen.
Was ist daran strafbar, wenn der Torhüter den Ball von seinen Händen vor seine Beine legt? Noch dazu was soll da rückwirkend strafbar werden?
Die Doppelberührung ist keine rückwirkende Entscheidung. Die Doppelberührung ist sofort am Ort der Berührung strafbar und führt nicht zu einer rückwirkenden Entscheidung.
Keiner der Fälle hat eine Komponente, bei der ein zuvor erlaubtes Spiel zu einem strafbaren Spiel wird (wie beim unabsichtlichen Handkontakt) oder bei der die Ahndung eines verbotenes Spiel bis zur Klarheit darüber, dass die Regelstrafe der größere Vorteil wäre, ausgesetzt wird.
Das Abwarten beim Abseits sehe ich übrigens als von der Vorteilsregelung abgedeckt, daher bei mir auch nur drei Punkte.
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KozKalanndok Es steht dort nur, dass „etwas“ passiert und nicht, dass das „etwas“ ein Vergehen oder Anlass ist, das Spiel unterbrechen zu können.
Siehe auch das ist eigentlich nicht strafbare Handspiel, das erst durch den Torerfolg zum Vergehen wird.
Die Fragestellung ist unklar. Bei der Vorteilsregelung z. B. können wir warten, müssen aber nicht. Beim Strafstoß müssen wir je nach Vergehen zumindest warten, bis ausgeführt wird oder die Wirkung des Schusses und eingetreten ist.
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Es steht dort nur, dass „etwas“ passiert und nicht, dass das „etwas“ ein Vergehen oder Anlass ist, das Spiel unterbrechen zu können.
Um es mal logissch zu konkretisieren:
Es passiert "etwas" und erst durch einen Folgevorgang kann eine Entscheung getroffen werden. Wobei der Folgevorgang zwigend ist um diese Entscheidung zu treffen.
Beispiele:Torerzielung durch vorheriges unbeabsichtigtes Handspiel:
Ball an Hand -> erstmal keine Entscheidung. Danach Ball im Tor = Strafbar oder Ball nicht ium Tor = Weiterspielen.
Ball berührt Spieloffiziellen = Abwarten was danach passiert (Pflicht)Ball im Aus = Einwurf/Eckstoß/Abstoß, Ballbesitzwechsel oder einleiten eines Angriffs oder Tor = SR Ball,
Wichtig, man kann zum Zeitpunkt des Vorgangs (=ETWAS) nicht entscheiden (Das schliesst aber quasi alle VorteilsENTSCHEIDUNGEN aus weil das ETWAS per se bereits durch eine Regel abgedeckt ist). -
Manfred Ich verstehe dein „Danke“ für KozKalanndok nicht. Wo geht aus deiner Fragestellung hervor, dass nur über das „etwas“ nach einer Verzögerung gerichtet wird? Was passt beim Rückpass oder der Doppelberührung nicht zur Fragestellung, das jedoch bei deinen Fällen passt?
Die Abseitsstellung selbst und der Ort zum Zeitpunkt der Feststellung (etwas) ist auch kein Vergehen. Erst das Eingreifen ist das Vergehen, das auch erst dann und dort bestraft wird, wo es begangen wird. Beim Pfiff wegen Ballkontakt durch den SR liegt noch nicht einmal ein Vergehen vor.
Sowohl bei der Abseitsstellung als auch bei der Ausführung einer Spielfortsetzung werden bestimmte Spieler solange nur „kalt gestellt“, bis ein bestimmtes Ereignis eingetroffen ist.
Was definitiv nicht zur Vorteilsregelung passt und noch als eigenständiger Fall zählt, ist wenn beim Strafstoß der Schütze einen Schuss antäuscht oder plötzlich ein Mitspieler anläuft. Hier nimmt der Schiedsrichter nämlich das Vergehen wahr, er muss allerdings nicht warten, ob ein Vorteil eintritt (verschossen), sondern nur solange bis der Täter den Ball korrekt ins Spiel bringt, damit das Vergehen mit einem idF bestraft werden darf.
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Das Abseits ist tatsächich etwas, was ich nach langem überlegen als 4. von Manfreds Punkten akzeptieren würde. Die Situation, dass ein Stürmer nichts strafbar abseits steht und dann aber ins Spiel eingreift ist eine eigene Kategorie einer rückwirkenden Entscheidung.
Wo Du glaube ich den Knoten im Kopf hast:
Es geht Manfred um solche Situationen, bei denen eine Situation nicht strafbar (oder meinetwegen wegen des SR-Kontaktes "nicht behandlungsbedürftig" ist) ist und erst durch eine andere Aktion zu einem späteren Zeitpunkt behandlungsbedürftig wird.
Dein Strafstoßbeispiel passt in dieses Muster genausowenig rein wie die anderen von Dir genannten Punkte.
Das Antäuschen selbst wird nicht erst durch etwas anderes strafbar. Es ist für sich alleine genommen strafbar. Die Verzögerungskomponente kommt hier von der Vorteilsregelung. Die Vorteilsregelung macht aber eigentlich sogar genau das Gegenteil von den anderen genannten Situationen (unabsichtlicher Handkontakt direkt ins Tor).
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Wo geht aus deiner Fragestellung hervor, dass nur über das „etwas“ nach einer Verzögerung gerichtet wird?
Für mich ist das ganz logisch: Schwebend heißt, dass etwas passiert ist, was einer Entscheidung/Intervention bedarf, es ist eben nur noch nicht klar, was das sein wird. Im Kontrast dazu waren Deine Beispiele Sachverhalte, aus denen ein Interventionsbedarf erst entstehen kann, aber nicht muss.
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Wo ist der Knoten? Wenn ein mögliches Ereignis B den SR zu einer Entscheidung zwingt, dass allerdings auch zwingend ein Ereignis A benötigt, also A&B=E, dann ist der Zeitraum A bis B eintritt oder nicht „schwebend“. 😉
Ich denke, dass der Sinn der Frage ist aufzuzeigen, dass der SR nicht nur einzelne Szenen isoliert nacheinander beurteilt, sondern dass es jede Menge Situationen gibt, bei der er stets wissen muss, was unmittelbar vorher passiert ist. Tatsächlich muss der SR auch jederzeit wissen, wer zuletzt den Ball berührt hat, da er danach direkt ins Aus gehen könnte oder das Spiel unterbrochen werden muss und mit SRB fortzusetzen ist.
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Mach mal einen Schritt zur Seite, Du stehst auf der Leitung:
Nehmen wir man das Beispiel mit dem Ballkontakt des Spieloffiziellen - da ist eben bereits etwas passiert, es ist nur noch die Frage, ob das Spiel deswegen zu unterbrechen ist. Anders ist es beim Rückpass, da könnte etwas passieren, muss es aber nicht.
An einem Punkt liegst Du aber richtig:
Bei einem Vergehen des Strafstoßschützen, bei dem es darauf ankommt, ob der Ball ins Tor geht oder nicht, liegt auch ein solcher schwebender Fall vor. -
Manfred Ich stehe nicht auf der Leitung, sondern provoziere bewusst, da deine Absicht nicht so glasklar formuliert ist, dass sie bei jedem Empfänger gleich ankommt (klassisches Kommunikationsproblem: Wirkung schlägt Absicht 😀).
„Es passiert etwas“ kann alles mögliche bedeuten, also auch schon ein Ballkontakt. Wenn du das ausschließlich möchtest, musst du deine Frage anders formulieren.
Ich hätte als weitere Beispiele noch den Pfiff eines Zuschauers oder den auf dem Spielfeld befindlichen Ersatzball.