Übersetzung der IFAB-Stellungnahme:
Die Spielregeln erlauben es dem Schiedsrichter, ein Vergehen nicht zu ahnden, wenn dies für die Mannschaft, die das Vergehen begangen hat, von Vorteil ist - dies gilt auch für Einwurfvergehen.
Ist das richtig? Wenn ein Spieler von Mannschaft A einen falschen Einwurf macht und daraus für Mannschaft A ein Vorteil entsteht, muss man als Schiedsrichter dies nicht ahnden??? In dem Zitat fehlt doch zwischen den Worten "Vergehen begangen" ein "nicht". Oder irre ich mich?