Es ist unstrittig, dass wir bei vollzogenem Wurf ins Gesicht aus nächster Nähe so entscheiden, allerdings fehlt noch die exakte Begründung aus dem Regelwerk. Denn der Torhüter darf grundsätzlich aus taktischen Gründen den Spielball werfen und auch auf andere Spieler.
Das ist noch einfach: Übermäßig hartes oder brutales Vorgehen gegen einen Gegner ohne Kampf um den Ball.
Woraus leitest du/man ab, dass das Werfen des Spielballs überhaupt ein „Wurfvergehen“ sein kann, das mit dF bzw. 11m zu ahnden ist?
Werfen eines Gegenstandes in Richtung [...] eines Gegners.
Der Wurfvergehens-Tatbestand kennt weder eine Ausnahme für den Torwart noch eine Ausnahme für den Spielball (oder muss man interpretieren, ob der Spielball ein Gegenstand ist?).
Wenn man den Regeltext auf die Goldwaage legt, dann darf der Torwart den Gegenstand Spielball nicht mal in die Richtung eines Gegners werfen ohne dass dieser dadurch einen direkten Freistoß bekommt (wobei das Vergehen in den meisten Fällen von der Vorteilsbestimmung gefressen werden dürfte).
Marks Beispiel mit dem Anwerfen und wieder Fangen erfüllt dem Wortlaut nach den Tatbestand eines Wurfvergehens ohne eine Tätlichkeit zu sein. Genauso wie auch das Anwerfen um einen Abstoß zu provozieren.
Also dann mal zurück an Mark: Welche Regel erlaubt es dem Torwart den Ball einem Gegner aus taktischen Gründen auf den Rücken oder sonstwohin zu werfen?