FaD und …?

  • Während des laufenden Spiels wirft der Torwart den Ball einem hinter seinem Tor stehenden Zuschauer heftig an den Kopf.

  • Schiedsrichterball


    Vergehen gegen Dritte ist immer SR-Ball, einzige Ausnahme ist wenn ein Spieler vorher unerlaubt den Platz verlassen hat und dann das Vergehen gegen einen Dritten begeht. Dann gibt es Freistoß auf der Begrenzungslinie und FaD.



    Zitat

    Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers

    inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen eine Drittperson unterbricht, wird

    das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt, es sei denn, das Vergehen

    wird mit einem Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne die

    Erlaubnis des Schiedsrichters verlassen hat.

  • Da das Vergehen aus dem Strafraum erfolgt, sonst wäre hier ein Handspiel fällig, mit dem neuen Torhüter. Dabei ist es irrelevant, ob die richtige Fortsetzung auf der Begrenzungslinie ist oder wo der Spieler stand, beides ist im Strafraum und wie wir wissen wird ein SR-Ball im Strafraum nur mit dem Torhüter ausgeführt.

  • Da das Vergehen aus dem Strafraum erfolgt...

    Die Antwort ist richtig, aber die Begründung ist falsch.


    Ein SR-Ball ist dort auszuführen wo der Ball zuletzt von einem Spieler berührt wurde. Das war der Torwart und weil das in seinem Strafraum war, gibt es den SR-Ball nicht für irgendeinen Spieler der verteidigenden Mannschaft sondern exklusiv für den Torwart.


    Mit dem Vergehen oder dem Ort des Vergehens hat das nichts zu tun. Der Ort des Vergehens liegt übrigens nicht im Strafraum sondern außerhalb des Spielfeldes (wo die Drittperson getroffen wurde).

    Der Ort der Spielfortsetzung ergibt sich allein aus der Tatsache, dass es Schiedsrichterball gibt (Regel 8.2).

  • Ich bin mir aber nicht sicher, ob es nicht doch den idF gib, weil man diese Art von Wurfvergehen als unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes auslegt. Das Wurfvergehen als eigenständiges Vergehen wurde zwar seit einiger Zeit geregelt, jedoch nur gegen Spieler und Offizielle.


    Bevor es jedoch den SRB gibt, ist der Eckstoß die richtig Spielfortsetzung.

  • An dieser Stelle ist das Regelwerk eindeutig und regelt den Fall auch explizit:Es kann nur den SR-Ball geben, auch wenn der Eckstoß den größeren Nachteil darstellen würde. Der wesentliche Unterschied: Vergehen gegen Dritte unterliegen eben anderen Regeln als solche gegen "Spielbeteiligte".

  • Manfred Ich denke, wir sind uns einig, dass SRB falsch ist. Eckball wäre zunächst die logische Konsequenz, weil der Ball regelkonform aus dem laufenden Spiel ins Toraus befördert wird.


    IdF ist für mich ebenfalls spontan in den Sinn gekommen und halte ich auch für richtig.


    Jetzt aber die Frage, auf welcher Regelgrundlage man den idF genau begründet?


    Ich sehe entweder

    - ein unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes mit dem „verlängerten Arm“


    - oder „ein anderes Vergehen begeht, das nicht in den Spielregeln erwähnt wird und für das das Spiel unterbrochen wird, damit der fehlbare Spieler verwarnt oder des Feldes verwiesen werden kann“

  • Mark Beim Gerechtigkeitsgefühl bin ich bei Dir, FloHam hat aber die eindeutige Regelgrundlage zitiert, demnach ist der SR-Ball zwingend - und da sich das Vergehen nicht gegen Spielbeteiligte richtet, kann man darin trotz allem sogar noch eine Logik erkennen.

  • Das Regelwerk regelt in 12.4 nur explizit, was sowieso gilt:


    - Ist die Drittperson (z.B. Flitzer) auf dem Spielfeld, ist das der erste Grund für die Unterbrechung und damit des SRB.


    - Ist das Vergehen außerhalb, gibt es logischerweise nur SRB, wenn sich der Spieler dort in erlaubter Weise aufhält.


    Jedoch gelten grundsätzlich auch alle anderen Regeln und dann ist die zeitliche Abfolge entscheidend:


    - erlaubtes Werfen, Ball im Aus, Treffer => Eckstoß


    - unerlaubtes Werfen (Unsportlichkeit), Ball im Aus, Treffer => idF wo TW steht


    - erlaubtes Werfen, unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes, Ball im Aus, Treffer => idF, wo Ball das Spielfeld verlässt.


    Nur eine sinnvolle Grundlage für SRB sehe ich nicht. Auch wenn es gemäß 12.4 zunächst den Anschein erweckt.

  • Die sinnvolle Regelgrundlage ist und bleibt, was FloHam zitiert hat. Dieser Satz ist in dieser Saison zur Klarstellung explizit in das Regelbuch aufgenommen worden und ist tatsächlich eine der wenigen Bestimmungen, die erfreulich klar sind: Der Regelgeber will hier zweifelsfrei eine Abweichung von der Reihenfolge, sondern genau die Strafe und Spielfortsetzung, die er für diesen Sonderfall benannt hat.

  • Der Regelgeber wollte hier nachdrücklich (er hat es noch gar nicht so lange her ausdrücklich klargestellt) nichts anders Schiedsrichterball sehen und der Schiedsrichterball hat Regelungen über Ort und "Richtung" der Ausführung, die keine Abhängigkeit zur Ursache der vorangehenden Spielunterbrechung haben.


    Man kann jetzt tatsächlich drüber nachdenken, dass der Ball ja das Spielfeld verlassen hat, bevor er die Drittperson trifft und es daher mit Eckstoß weitergehen müsste.


    Nur ist es für das Vegehen selbst nicht relevant wann oder wo der Treffer erfolgt (der Ort wo der Treffer erfolgt ist nur relevant wenn es mit Freistoß weitergehen müsste).

    Das Vergehen ist allerspätestens in dem Moment vollendet, in dem der werfende Torwart den Ball nicht mehr aufhalten kann. In diesem Moment hat die Unterbrechung zu erfolgen und da der Ball in diesem Moment das Spielfeld noch nicht verlassen hat. Der Eckstoß scheidet als Spielfortsetzung daher aus.


    Den Grenzfall dass der Torwart im Rahmen der Wurfbewegung den Ball aus dem Feld bewegt lassen wir hier mal außen vor.

  • Hat der ominöse „Regelgeber“ auch explizit diese Wurfvergehen von innen nach auch gemeint? Wir können jetzt auch den Ball durch eine Trinkflasche ersetzen und kommen trotzdem zum idF.


    SRB kann es nur geben, wenn der SR das laufende Spiel unterbricht und keine andere Spielfortsetzung möglich ist. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass der SR das Spiel schon unterbricht, bevor der Ball das Spielfeld verlassen hat.


    Die Tatsache, dass sich ein Zuschauer in unmittelbarer Nähe des Spielfeldes befindet, rechtfertigt ohnehin keine Unterbrechung, es sei denn er beeinflusst eindeutig das Spiel oder den TW. Aber selbst verbale Attacken sind regeltechnisch „erlaubt“, wenn der Zuschauer hinter der Barriere steht.


    Aber das geht aus der Fragestellung nicht hervor. Somit können wir nur die Aktion des TW bewerten.


    Dieser wirft den Ball regelkonform ins Toraus, bevor er den Zuschauer trifft oder treffen soll. Somit bleibt nur Eckstoß oder Anstoß, wenn er dabei unglücklicherweise ins eigene Tor trifft.


    Die Frage ist doch nur, ob man vorher noch eine Unsportlichkeit, die einen idF rechtfertigt, erkennen kann. Und da ist seit Jahren gängige Lehrmeinung, dass ein Werfen von innen nach außen als unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes interpretiert wird.


    Das ist aufgrund der Regeländerungen für die meisten Wurfvergehen irrelevant, da es den dF gibt. In diesem Fall eben nicht.


    PS: in der ersten Version habe ich irrtümlicherweise Abstoß anstatt Anstoß getippt.

  • ominöse „Regelgeber“

    Sorry, aber diese Wortwahl führt zu einer Ermahnung - das ist unangemessen und unerwünscht!

    Wir können jetzt auch den Ball durch eine Trinkflasche ersetzen und kommen trotzdem zum idF.

    Richtigt, wir können den Ball durch eine Trinkflasche ersetzen - nur wird die Entscheidung SR-Ball dann nur noch deutlicher, weil der Ball dann definitiv noch im Spiel ist.

    SRB kann es nur geben, wenn der SR das laufende Spiel unterbricht und keine andere Spielfortsetzung möglich ist.

    Im Prinzip ja, aber der Regelgeber hat das hier mittels der Regeländerung zu dieser Saison (siehe FloHam ) explizit anders formuliert.

    Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass der SR das Spiel schon unterbricht, bevor der Ball das Spielfeld verlassen hat.

    Ist auch nicht erforderlich, wir reden hier über eine Tätlichkeit und bei der zählt bekanntlich auch der Versuch - vollkommen unabhängig vom Erfolg.

    Dieser wirft den Ball regelkonform ins Toraus, bevor er den Zuschauer trifft oder treffen soll.

    Eben nicht, siehe vorstehend: Der auslösende Regelverstoß ist eine Tätlichkeit - und die ist im Moment des gewollten Wurfs auf den Zuschauer erfüllt, selbst wenn es dem Zuschauer gelingen sollte, dem Ball auszuweichen, weil es für eine Tätlichkeit nicht auf deren Erfolg ankommt.

    Und da ist seit Jahren gängige Lehrmeinung, dass ein Werfen von innen nach außen als unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes interpretiert wird.

    Warum bloß wurde die Regel geändert? Weil der Regelgeber das offensichtlich nicht wollte und sich daher zweifelsfrei artikuliert hat. Übrigens war das auch vorher schon nicht mehr so eindeutig, da hatte man vor ein paar Jahren schon einmal mächtig am Regelwerk geändert.

  • Ich akzeptiere Aussagen hinsichtlich dessen, was der Regelgeber will gerne, allerdings nur mit Quellenangaben. Bezüglich dieses konkreten Falles wurde keine genannt, sondern nur der Regeltext aus 12.4 zitiert.


    Und eine Tätlichkeit tritt dort ein, wo getroffen wird oder werden sollte, also hier erst als der Ball im Toraus ist.


    Wenn man die ganze Aktion als Unsportlichkeit bewertet, dann gibt es ebenfalls idF, weil das Spiel deswegen unterbrochen wurde.


    Sollte der Tw den Zuschauer „nur“ beleidigen, gibt es dann auch nur SRB?

  • Also für den indirekten Freistoß sehe ich keine Regelgrundlage.

    Du (Mark) hast ja in #8 zwei Ansätze genannt, aber

    - "ein unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes mit dem „verlängerten Arm“" halte ich für extrem konstruiert

    - und die Generalklausel „ein anderes Vergehen begeht, das nicht in den Spielregeln erwähnt wird und für das das Spiel unterbrochen wird, damit der fehlbare Spieler verwarnt oder des Feldes verwiesen werden kann“ ist mMn nicht anwendbar, weil das Spiel dafür in der Regel nicht unterbrochen wird.

    Bzw. falls man dies als Unterbrechung wertet, dann wieder die neue Regel "Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers

    inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen eine Drittperson unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt" den Vorrang hat.


    Bzgl. der Anwendbarkeit dieses Satzes teile ich aber den Zweifel aus #13. Streng genommen, unterbricht der SR ja das Spiel nicht wegen des Vergehens. Und es könnte schon sein, dass der Regelgeber diesen Satz auch nur auf Fälle bezieht, bei denen der Ball im Spiel ist und bleibt. Das würde dann hier für Eckball sprechen.

    Ich fände den SR-Ball hier im Sinne einer einheitlichen Auslegung (Vergehen gegen Drittpersonen geben immer SR-Ball) sogar logischer, aber eindeutig finde ich den Regeltext aus dem zuvor genannten Grund nicht.


    Also in Kürze:
    Wenn das Spiel wegen des Vergehens unterbrochen wurde -> SR-Ball (neuer Satz in 12.4)

    Wenn das Spiel nicht wegen des Vergehens unterbrochen wurde -> Eckball (kein Teil von Regel 12 anwendbar)

    Ob das Spiel wegen des Vergehens unterbrochen wurde -> nicht klar anhand des Regeltexts, also entweder Auslegungssache (des Verbands) oder Interpretationssache (des SRs)

  • SR-Ball mit wem?

    Geniale Frage... Weil genau das ist jetzt wirklich sehr unerwartet

    Also das Ergebnis der Regelfrage.


    Und es wäre für alle hilfreich, wenn gerade bei sogenannten "kuriosen Ergebnissen" der Antwortende auch mal die Quelle zitiert:


    [Regel 12 Seite 82]


    Bei "Tätlichkeiten" ist bereits der versuch Strafbar also "leitplankengenaugenommen" sobald der Ball / die Trinkflasche die Hand verlassen hat.


    Mit recht kuriosem Regelergebnis. @ Kaef:
    Danke für diese Regelfrage.

  • Bezüglich dieses konkreten Falles wurde keine genannt, sondern nur der Regeltext aus 12.4 zitiert.

    Der Regeltext, dessen Originalzitat Du ja nicht einmal bestreitest, ist die beste vorstellbare Quellenangabe. Der Regelgeber hat genau diesen Text explizit zu dieser Saison eingeführt - warum bloß?


    Es kann sich beim besten Willen nicht um eine Unsportlichkeit handeln, jegliche Überlegung in dieser Richtung geht fehl. Und die Tätlichkeit ist in dem Moment erfüllt, in dem sie begangen wird, gerade weil es auf den Erfolg nicht ankommt, sonst wäre ein versuchter Tritt ja niemals strafbar, wenn nicht getroffen wird, es kommt auf den Ort, an dem getroffen wurde oder werden sollte, eben nur für die Spielfortsetzung an, nicht jedoch für die Tat/den Tatversuch an sich.


    Gerade bei Wurfvergehen gibt es, das Beispiel beweist es, des Öfteren größere räumliche und - im Verhältnis - zeitliche Unterschiede. Stellen wir uns jetzt also - die Übertreibung verdeutlich es - vor, der Torwart wirft seinem Amtskollegen gegenüber den Ball mit Absicht ins Gesicht. Während der Ball fliegt, haben locker alle übrigen 20 Spieler Zeit, verbale Freundlichkeiten auszutauschen, sich körperlich unerwünscht nahe zu kommen etc. Dennoch dürfte unstrittig sein, dass das erste Vergehen der Wurf des Torwarts war, auch wenn die Wirkung erst viel später eintritt; gleichwohl ist die Spielfortsetzung dann im anderen Strafraum.