Ab wann hat der TW den Ball freigegeben?

  • In dem Video bei 4:08.

    0 IQ Moments
    🔔TURN ON NOTIFICATIONS TO NEVER MISS AN UPLOAD!🔔Title: 0 IQ MomentsFOLLOW ME @Tiktok: https://www.tiktok.com/@ashstudio7_@Instagram: https://instagram.com/...
    youtu.be

    Dort müsste doch ein indirekter Freistoß gegeben werden, weil der TW den Ball nicht freigegeben hat, oder? Aber was wäre wenn er den Ball nicht auftippt, sondern z. B wie beim SR Ball fallen lässt und wieder fängt. Und wenn das als Ballkontrolle gilt, was wäre wenn er den Ball leicht hochwirft, fallen lässt und wieder fängt?

  • Das so genannte "aufdotzen" gilt nicht als Ballfreigabe, ein indirekter Freistoß muss hier nur deshalb nicht gegeben werden, weil der Abstoß als Vorteil (Tor kann direkt erzielt werden und - wichtiger - kein Abseits möglich) angesehen werden kann.


    Die Ballfreigabe liegt immer dann vor, wenn der Torwart den Ball mit der Absicht aus den Händen gibt, den Ball auch tatsächlich freizugeben; das ist weder beim aufdotzen noch beim leichten hoch werfen der Fall, da will er den Ball ganz offensichtlich anschließend weiter kontrollieren (das unterbricht auch die 6 Sekunden nicht).

  • Dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, bis auf:


    In Grenzbereichen muss halt der Schiri entscheiden, welche Absicht hinter der Aktion des TW liegt oder welche Absicht er hier erkennt.

    • Wollte er den Ball Freigeben oder
    • wollte den Ball ganz offensichtlich anschließend weiter kontrollieren.

    [Merke: die wahre Absicht werden wir nie wissen, denn wir können dem TW ja nicht hinter die Stirn sehen]


    Das kommt zwar selten vor aber ich entscheide in diesen Grenzbereichen eher pro Torwart.

  • Die Ballfreigabe liegt immer dann vor, wenn der Torwart den Ball mit der Absicht aus den Händen gibt, den Ball auch tatsächlich freizugeben;

    das ist aber nicht ganz richtig.

    Wenn der TW den Ball aus Versehen fallen lässt in oder sich z.b. selbst af den Fuß wirft liegt m.E. auch eine (unfreiwillige) Ballfreigabe vor.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Nein. Wenn er sich beim aufdotzen den Ball versehentlich auf den Fuß wirft, liegt eben gerade keine Ballfreigabe vor, gleiches gilt, wenn dem TW der Ball unabsichtlich aus der hand rutscht. Der Regelgeber stellt hierbei auf die Ballkontrolle ab und die herrschende Lehrmeinung ist sich - schon ungewöhnlich genug - sehr einig, was noch zur Ballkontrolle zählt.

  • Nehmen wir an der tw wirft sich den Ball auf den Fuß und der Ball rollt 10m zum Stürmer der ins Tor schießt... Das gilt nicht


    Der Stürmer darf doch auch den Ball spielen wenn der TW die Hand auf dem Ball hatte aber nicht richtig zugepackt hat und der Ball wegspringt. Oder der TW fängt den Ball und lässt ihn beim landen auf dem Boden los.


    Was ist wenn der TW nach vorne werfen will den Ball aber nach hinten wegwirft?

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Wenn er sich beim aufdotzen den Ball versehentlich auf den Fuß wirft, liegt eben gerade keine Ballfreigabe vor, gleiches gilt, wenn dem TW der Ball unabsichtlich aus der hand rutscht.

    Das ergibt für mich keinen Sinn. Kannst du sagen, wo genau das steht?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn z.B. der TW den Ball auf den eigenen Fuß fallen lässt, und der Ball dann wegspringt, dass der Ball dann nicht freigegeben ist. Was soll denn sonst passieren? Dürfen die Spieler nicht zum Ball und müssen warten, bis der Torwart den Ball wiedergeholt hat. Und was ist, wenn der Torwart denn Ball nicht wieder holt? Ich glaube, dass der Ball frei ist, wenn dem TW der Ball aus der Hand rutscht.

  • Wenn der Ball dem TW bei „Aufdotzen“ auf den Fuß springt und weg rollt, dann ist der Ball natürlich frei und darf vom jeden Stürmer gespielt werden. Offen ist allenfalls, ob der TW den Ball ähnlich dem Abklatschen erneut mit der Hand spielen darf, wenn er zuvor von keinem anderen berührt wird.

  • Offen ist allenfalls, ob der TW den Ball ähnlich dem Abklatschen erneut mit der Hand spielen darf, wenn er zuvor von keinem anderen berührt wird.

    Das eine bedingt ja das andere. Wenn du als SR der Meinung bist dass der Ball frei war, ist eine Wiederaufnahme mit der Hand durch den TW natürlich strafbar.

  • Kaef Nicht ganz. Beim absichtlichen Abklatschen ist der Ball ja auch wieder frei und trotzdem darf der TW den Ball wieder aufnehmen. Das eine schließt das andere nicht aus.

  • Hier ging's ja darum, dass der Ball ausversehen auf den Fuß fällt, dann darf der TW den Ball nicht mehr aufnehmen, weil ja vorher die Ballkontrolle vorlag. Beim Abklatschen liegt ja noch keine Ballkontrolle im vor, weshalb der Ball dann wieder aufgenommen werden darf. Da gab's ja auch ne Regeländerung.

  • amfa: Bei mehreren Metern hast Du Recht, dort kann man von einer Ballkontrolle nicht mehr ausgehen, zwischen einem und zwei Metern aber schon. Die Berührung reicht ja für die Ballkontrolle. Solange der Ball dann noch in Spielnähe des TW ist trotz Wegspringen aus meiner Sicht die Ballkontrolle immer noch gegeben.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat

    Der Torhüter kontrolliert den Ball mit der Hand/den Händen, wenn er ihn:


    - auf den Boden prellt oder in die Luft wirft.

    Das ist für mich eindeutig. Wenn er ihm beim Prellen wegrollt, prellt er den Ball nicht mehr und dadurch entfällt die Kontrolle.


    Beim der unabsichtlichen Handberührung nach einem Rückpass legen wir den Regeltext wortwörtlich aus und hier will die „Lehrmeinung“ noch eine Kontrolle interpretieren? Das passt für mich nicht zusammen.


    Wenn man bei der Szene jedoch die kurze Distanz des Stürmers als Angreifen bewertet und als Auslöser des Wegrollens, lass ich idF natürlich gelten.

  • Eben, das ist eindeutig: Wenn der TW den Ball in der klar erkennbaren Absicht auf den Boden prallt, diesen unmittelbar danach wieder in die Hände zu nehmen, entfällt eben auch bei einer Panne grundsätzlich nicht die Ballkontrolle ...

  • Was aber eben nicht eindeutig ist: Wann genau ist die Aktion ("auf den Boden prellen" oder "in die Luft werfen") beendet?

    Und das führt dann zu der Diskussion in diesem Thread.


    Also z.B. beim "in die Luft werfen". Streng nach Wortlaut ist das ja in dem Moment vorbei, wenn der Wurf ausgeführt ist, also der Ball die Hand verlassen hat. Vermutlich nicht so gemeint, aber steht trotzdem erstmal so da.

    Natürlich sind die Aktionen spätestens dann beendet, wenn der TW den Ball wieder festhält. Aber was ist, wenn dies mit deutlicher Verzögerung oder sogar nie passiert.

    Klar, kann man dort eine sinnvolle Bewertung finden - aber es bedarf eben einer Interpretation und ist in dieser Hinsicht mMn nicht eindeutig.

  • Nein. Wenn er sich beim aufdotzen den Ball versehentlich auf den Fuß wirft, liegt eben gerade keine Ballfreigabe vor, gleiches gilt, wenn dem TW der Ball unabsichtlich aus der hand rutscht. Der Regelgeber stellt hierbei auf die Ballkontrolle ab und die herrschende Lehrmeinung ist sich - schon ungewöhnlich genug - sehr einig, was noch zur Ballkontrolle zählt.


    Gibt es dafür irgendeine Quelle? Habe ich ja noch nie gehört, dass der Ball, der dem Torwart beim Prellen auf den Fuß fällt und wegrollt, noch als "kontrolliert" und damit nicht spielbar für andere gilt.

  • Jetzt müssen wir das also strukturierter aufdröseln:

    1. Der Regelgeber intendiert zweifelsfrei, dass ein Torwart mit Ballkontrolle nicht angegriffen werden darf: "Ein Torhüter darf von einem Gegner nicht angegriffen werden, wenn er den Ball mit der Hand/den Händen kontrolliert."

    2. Jetzt gilt es also festzustellen, ob und wann eine Ballkontrolle vorliegt. Dies beschreibt der Regelgeber wie folgt:

    Zitat

    Der Torhüter kontrolliert den Ball mit der Hand/den Händen, wenn er ihn:

    - mit beiden Händen festhält oder mit einer Hand gegen eine Oberfläche hält (z. B. am Boden, gegen den eigenen Körper) oder mit einem Teil der Hand oder des Arms berührt, es sei denn, der Ball springt vom Torhüter ab oder der Torhüter hat den Ball abgewehrt,

    - in der ausgestreckten, offenen Hand hält,

    - auf den Boden prellt oder in die Luft wirft.

    Der erste Spiegelstrich beschreibt das abklatschen eines Balles, ist hier also nicht relevant. Der zweite Spiegelstrich trifft hier ebenfalls nicht zu. Bleibt also der dritte Spiegelstrich - und der beschreibt, dass der Torwart den Ball auf den Boden prellt. Macht man sich die historische Regelentwicklung klar - und das ist hier von Bedeutung, denn nach aktueller Regellage, welche die Ballkontrolle auf 6 Sekunden beschränkt, ist das aufprellen vollkommen sinnbefreit -, so stammt die Angewohnheit des aufprellens aus den Zeiten, als der Torwart maximal 3 Schritte mit dem Ball in der Hand machen durfte, dann einmal aufprellen musste, um erneut 3 Schritte machen zu dürfen (maximal waren 3 mal 3 Schritte zulässig). Die Sache mit dem aufprellen des Balles hat also historische Ursachen und ist irgendwie nicht auszurotten, gleichzeitig stellt das aber auch klar, dass die Aufprellerei eben eindeutig keine Ballfreigabe inkludiert - und das gilt bis heute.


    Letztlich reden wir hier also, das führt Nr.23 auch aus, über die Grenzbereiche. Wenn beim aufprellen des Balles jener auf den Fuß fällt, handelt es sich jedenfalls nicht um eine gewollte Ballfreigabe - und damit dürfte der TW, die 6 Sekunden laufen ja weiter, den Ball auf jeden Fall erneut mit den Händen berühren; wenn ein rutschiger Ball dem TW aus den Händen fällt würden wir ja auch nicht anders entscheiden.


    Nun stellt sich die Frage, ob der ungewollte Ballverlust gleichzeitig eine Ballfreigabe bedeutet? Nach meinem Regelverständnis und vor dem Hintergrund der Regelentwicklung ist das nicht der Fall, verzichtet der TW auf eine erneute Ballkontrolle, ist dieser selbstverständlich doch frei - letztlich eine situative Entscheidung des SR, ob er annimmt, dass der TW den Ball auch freigeben wollte oder die ungewollte Freigabe zumindest akzeptiert.

  • Den Fall, wo der Torwart sich den Ball auf den Fuß wirft und er dann vom Fuß abspringt würde ich folgendermaßen bewerten:


    1) Der Torwart möchte den Ball auf dem Boden aufdotzen. Hier ist Ballkontrolle noch gegeben.

    2) Der Ball fliegt in Richtung Boden/Fuß. Während des Fluges würde ich aufgrund der Absicht den Ball nur aufzudotzen es auch noch Ballkontolle sehen.


    Jetzt zur Unterscheidung:

    3a) Der Ball kommt auf dem Boden auf und springt zurück in Richtung der Hand des Torwarts. Hier sehe ich ebenfalls noch die Ballkontrolle, da sich der Ball immer noch wie vom Torwart gewünscht (bzw. kontrolliert) bewegt.


    3b) Der Ball landet auf der Fußspitze des Torwarts und springt einem mehrere Meter entfernt stehenden Angreifer vor die Füße. Hier sehe ich die Ballkontrolle als "verloren" an ab dem Moment, in dem sich der Ball nicht mehr vom Torwart kontrolliert bewegt.

    Entweder hat der Torwart den Ball kontrolliert auf seinen Fuß geworfen, dann ist die Ballkontrolle bewusst aufgegeben (nennt man gemeinhin auch "Abschlag") oder aber er hat den Ball versehentlich auf seinen Fuß geworfen, was zu einem faktischen Verlust der Kontrolle über den Ball geführt hat (der Ball folgt nicht mehr der vom Torwart beabsichtigten Flugbahn).

  • Zitat

    Die Sache mit dem aufprellen des Balles hat also historische Ursachen und ist irgendwie nicht auszurotten,

    Für mich ist das eher ein klassischer Konzentrationsritual kurz vor dem Abschlag, ähnlich wie beim Tennis.


    Im Leben würde ich für den TW keinen idF geben, wenn der Ball ungewollt zu einem Angreifer springt, der in ausreichendem Abstand passiv daneben steht. Ohne die Diskussion hätte ich eher auf idF gegen den TW gegeben, wenn er den wegrollenden Ball wieder aufnimmt.


    Und genau so würde ich es handhaben, bis eine offizielle Auslegung etwas anderes vorschreibt.

  • Manfred Ich verstehe gar nicht, warum Du anhand des Regeltexts bei dem Ball, der auf den Fuß geprellt wird und dann wegspringt, überhaupt noch eine Ballkontrolle siehst.


    Ball prellen ist doch ein einfacher Prozess: Ball richtung Boden werfen, Ball springt wieder in die Hände.


    Wenn der Torwart den Ball stattdessen auf seinen Fuß wirft oder auch auf einen Stein und der Ball daher nicht in seine Hände, sondern sonstwo hin springt, hat er in dem Moment keine Ballkontrolle mehr, egal ob er das so wollte oder nicht und auch egal, ob er dem Ball hinterher hechtet oder nicht.


    Dasselbe gilt für mich bei einem rutschigen Ball. Rutscht dem Torwart der Ball weg und er kann ihn nicht mehr erreichen, hat er keine Ballkontrolle mehr.