Manchmal bringen einen alte Themen auf neue Gedanken - und Fragestellungen, die sich durch Regeländerungen erst ergeben haben, die aber noch nie beantwortet wurden:
Früher musste ein Spiel wegen Unterschreitung der Mindestspielerzahl ja nicht abgebrochen werden, der Abbruch konnte von der betroffenen Mannschaft nur verlangt werden, wenn sie im Rückstand war. Heute hingegen müssen wir ein Spiel abbrechen, wenn die Mindestspielerzahl unterschritten wird - und damit stellt sich eine spannende Frage, denn wie ist zu verfahren, wenn die Unterschreitung nur passiert, weil ein oder mehrere Spieler Ausrüstungsmängel haben?
Nun, natürlich könnte man argumentieren, dass hier analog zum verletzten Spieler, der nach Abschluss der Behandlung wieder spielfähig wird, abzuwarten ist, bis der Ausrüstungsmangel behoben wurde. Nur: Damit erhält die regelübertretende Mannschaft, die sonst mit weniger Spielern hätte auskommen müssen, einen Vorteil, außerdem stellt sich die Frage, ob wir hier von verlorener (wie bei der Verletzung) oder doch von vergeudeter Spielzeit reden? Andererseits könnte man aber auch davon ausgehen, dass der Ausrüstungsmangel, zumindest soweit er vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde, von der Mannschaft zu vertreten ist, die damit einfach nicht mehr genug Spieler und damit den Abbruch verschuldet hat. Wobei wir dann in den Grenzbereich kommen, dass es durchaus auch unverschuldete Ausrüstungsmängel (z.B. im Zweikampf zerstörter Schuh, blutiges Trikot, ...) gibt und wie wäre dann zu verfahren.
Ja, ich weiß, alles eher unwahrscheinlich - aber erwarte das Unerwartete!