Frage nach Impfstatus in Monatssitzung

  • Hallo liebes Forum,


    ich wurde letzten Freitag bei unserer monatlichen Sitzung, die dieses mal in Präsenz stattfand, nach meinem Corona Impfstatus gefragt. Ich war darüber sehr verärgert, habe aber dennoch wahrheitsgemäß geantwortet. Dieser Status wurde notiert. Mittlerweile stört mich dieser Frage. Anscheinend ist dies auch nicht wirklich zulässig, wenn ich dieser Quelle glauben soll:

    Darf der Chef nach der Impfung fragen? (bund-verlag.de)


    Ist diese Frage zulässig und "normal"? Wie kann ich hier damit nun am besten umgehen?

  • Nein, soweit ich weiß ist dies freiwillig; die Frage hätte dir nicht gestellt werden dürfen - kannst du dem Fragesteller auch im Nachgang (am Besten aber im persönlichen Gespräch) auch so mitteilen, wenn du ihm das nächste Mal begegnest..


    Ich habe mich gerade gefragt, wieso du es nicht schon bei der Sitzung angesprochen hattest, aber du schriebst ja, dass es dich "mittlerweile" stören würde ;)

  • Dein Obmann ist jedenfalls nicht dein Chef, von daher ist das Arbeitsrecht nicht anwendbar. Du solltest dich nach den in deinem Bundesland gültigen Corona-Bestimmungen erkundigen.


    In NRW dürfen unsere monatlichen Schulungen (und ähnliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen) bei Inzidenz über 35 nur unter Beachtung der "3G" stattfinden. Dies zur Theorie. Wir haben im KSA den Beschluss gefasst, bei Inzidenz über 35 keine Schulungen durchzuführen, um eben keine "3G" prüfen zu müssen.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Stefan

    Aber es ging ja scheinbar nicht darum, dass wegen der Präsenzsitzung gefragt wurde, sondern wenn ich XFlorian richtig verstanden habe, wurde sein Impfstatus allgemein notiert!

  • Rein formal sieht die Sache anders aus:
    Die Frage ist, je nach Gestaltung der Corona-VO, nicht per se unzulässig, muss aber nicht beantwortet werden - nur darf/muss im Falle der Nicht-Antwort möglicherweise die Sitzungsteilnahme verweigert werden.

    Bezüglich der Notiz ist die Sache noch etwas diffuser:
    Wenn die Corona-VO 3G vorsieht, muss dies geprüft werden, darf aber nicht notiert werden. Sieht die Corona-VO zusätzlich eine Liste vor, muss regelmäßig auch die Kontrolle vermerkt werden - diese Liste ist aber wiederum nur eine reine Doku und darf, es sei denn, dass das Gesundheitsamt diese wegen eines Infektionsfalles anfordert, auch nicht weiter ausgewertet werden, zudem muss sie nach Ablauf der vorgesehenen Frist vernichtet werden; eine "dauerhafte" Notiz und mit der genannten Ausnahme auch jede Übermittlung wäre also in jedem Fall unzulässig.

  • Theorie und Praxis. In dem Moment, in dem die Antwort notiert wird, handelt es sich um Erfassung personenbezogener Daten mit allen von Manfred genannten Konsequenzen. Da die meisten Listen in irgend einer Form elektronisch erfasst werden (und sei es durch Abfotografieren/Scannen) ist eine Vernichtung praktisch nicht mehr möglich.
    Somit kann ich jeden verstehen, der keine Angaben machen möchte.