ZitatZudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur - wie derzeit - bis zu einer Grenze von 720 Euro.
Diese Änderung aus dem Jahressteuergesetz betrifft ja auch uns Schiedsrichter. Zwar dürfte aktuell kaum jemand über diese Grenze kommen (so wenig Spiele wie in diesem Jahr habe ich noch nie gepfiffen) und man darf auch die Werbungskosten vorher abziehen, aber für Vielpfeifer dürfte der vorherige Wert von 720 Euro definitiv nicht ausreichen, selbst bei 840 Euro kann es eng werden.