Steuerfreibetrag steigt

  • Zitat

    Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur - wie derzeit - bis zu einer Grenze von 720 Euro.

    Diese Änderung aus dem Jahressteuergesetz betrifft ja auch uns Schiedsrichter. Zwar dürfte aktuell kaum jemand über diese Grenze kommen (so wenig Spiele wie in diesem Jahr habe ich noch nie gepfiffen) und man darf auch die Werbungskosten vorher abziehen, aber für Vielpfeifer dürfte der vorherige Wert von 720 Euro definitiv nicht ausreichen, selbst bei 840 Euro kann es eng werden.

  • Insbesondere wird das interessant wenn man neben der Schiedsrichterei auch noch weitere Aufwandsentschädigungen wegen anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten bekommt.


    Ich wiederhole daher die Empfehlung meiner Steuerberaterin:

    Sobald man in die Grenzwerte dieser Freibeträge kommt, unbedingt alles Dokumentieren was man so für das Ehrenamt aufwendet und was man erhält. Selbst wenn es nur dafür ist das man dem Finanzamt im Zweifel hier etwas vorlegen muss.


    Nur mal ein Beispiel: