Schiedsrichter wegen eines Pfiffs angeklagt

  • Dankbar auch nur in der hinsicht, dass aus 4500€ 80 Sozialstunden geworden sind.

    Wie groß sollte der Abstand sein um nicht um nicht für einen "fahrlässigen Pfiff" belangt zu werden? 1,50:ironie:

    Im Prinzip ist jeder Pfiff fahrlässig bei dem ich mich nicht vorher versichert habe, ob ich eventuell jemanden schädigen könnte.


    Bei der nächste Rudelbildung wird der Kollege, falls er je wieder zur Pfeife greifen wird, sich das Schauspiel in aller seelenruhe aus der Entfehrnung anschauen und im Nachgang wieder eine aufen Deckel kriegen, weil sich alle die Köppe eingeschlagen haben und er nicht seiner Pflicht nachgekommen ist für Ordnung auf dem Platz zu Sorgen.


    btw. 2000€ wenn ich jemandem absichtlich ins Gesichtschlage und der 3 Wochen im Krankenhaus liegt und 4500€ für etwas was auch das Resultat des Discobesuchs von letzter Nacht sein Könnte. Armes Deutschland.

  • Also bei einem Pfiff immer eine Armlänge Abstand halten.

    Mir schlug einer mit der Faust ins Gesicht, er bekam 900 € Geldstrafe!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Die Konsequenz dieses Urteils könnte auch sein, dass wir die Pfeifen für die Allianz Arena gegen die tauschen, wo alle Zuschauer des FC Hintertupfing den Pfiff hören!?
    Nicht nur wegen diesem Urteil, sondern weil sich der nächste Spieler bedanken würde?

  • Nur als Hinweis zum Thema Geldstrafen:
    Das sind oft Tagessätze also lassen die sich nicht in absoluten Geldbeträgen vergleichen.

    90 TS für 10€ sind "nur" 900€

    Wer gut verdient zahtl aber unter Umständen sehr viel mehr.
    Wer z.B. 2500€ Netto verdient ist eher bei 80€ pro Tagessatz.

    Und müsste beim gleiche Urteil dann 7200€ zahlen.

    Macht der "Reiche" also etwas halb so schlimmes wie der arme muss es trotzdem 3600€ zahlen während der "Arme" nur 900 zahlt.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Richtig, war mir nur wichtig, dass man das bei Vergleichen beachten muss.
    Anhand der absoluten Zahlen kann man nicht erkennen, ob ein Richter etwas als "schlimmer" angesehen hat.

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Richtig, war mir nur wichtig, dass man das bei Vergleichen beachten muss.
    Anhand der absoluten Zahlen kann man nicht erkennen, ob ein Richter etwas als "schlimmer" angesehen hat.

    Ich muss mal einhaken:


    Habe versucht parallel

    • über einen Verwandten mit (legalem) Zugang zu Strafprozessurteilen
    • über ein Strafrichter eines AG hier in Hamburg der mit meiner Frau zusammenarbeitet
    • und unseren Vereinsrechtsanwalt

    an die Urteilsbegründung heranzukommen weil ich die Presssemeldung etwas merkwürdig finde:


    Von allen dreien habe ich (übereinstimmend) folgende Bemerkungen zu der gesamten Geschichte bekommen:


    • Es handelt sich hierbei offenbar nicht um ein Urteil sondern um die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Das ist weder ein Freispruch noch eine Verurteilung, sondern vergleichbar mit einer "Außergerichtlichen Einigung"
    • Ein mögliches Urteil zu diesem Vorgang ist (noch) nicht in der "Urteilsdatebank" (Da gibts nen Fachbegriff für) zu finden. Jedoch kann man bereits die Prozessakte anfordern (aber nur mit berechtigtem Interesse).
    • 80 Sozialstunden ist schon [Zitat des Strafrichters] "ein ganz schöner Klopper" [Zitat Ende] zumal das ja nicht ein Urteil, sondern eine Auflage für eine Verfahrenseinstellung ist.


    Übereinstimmend kommentierten die beiden Strafjuristen die Pressemeldung wie folgt:


    Das was da in den Pressemeldungen als Zusammenfassung steht passt weder zu einem Urteil noch zu einer Einstellung des Verfahrens. Beiden Juristen fehlen hier entscheidende Informationen.


    Wer sich an einem Fussballspiel beteilligt, muss damit rechnen das er für die sportart typische Verletzungen durch sportarttypische Handlungen-auch durch Andere- davon trägt. Er hat daher bei diesen Verletzungen auch kein Klagerecht. (Da gibts einen Fachterminus für, der bspw. Vorsatz-Handlungen ausschließt). Die Verwendung von sportarttypischen akustischen Signalmitteln (Pfeiffe, Signalhorn, Schreckschusspistole, etc) gehört zur Sportart dazu, sobald das entsprechende Regelwerk dies erlaubt.


    Ist der Artikel einfach ungenau?

    Genau das ist er.


    Der Einsatz der Pfeiffe eines Schiedsrichters erfolgt genau so Fahrlässig wie jeder Zweikampf, daher beurteilten beide Fachjuristen die Pressemeldung wie folgt:


    Wenn die Richterin nach der Beweisaufnahme nach StPO keinen Vorsatz hat feststellen können, hätte sie den Fall ohne Auflagen einstellen können (Das hätte dann auch jeder Verteidiger sofort gefordert) Daher muss zusätzlich zu dem Pfiff noch mehr passiert sein, oder die Begeleitumstände waren andere als sie in der Pressemeldung dargestellt wurden.


    Darauf deutet dann auch die hier zitierte Aussage eines VSO

    Der Schiedsrichter sowie sein Rechtsanwalt, der gleichzeitig DFB Vize-Präsident ist, haben das Urteil dankend angenommen. Das Urteil wurde nach freier Beweisführung getroffen, ist für die Schiedsrichter nicht erfreulich, muss aber so hingenommen werden, gerade da der Angeklagte sowie dessen Rechtsvertreter keine Unangemessenheit in dem Urteil sehen. Es ist ein Einzelfall und jede Nachfrage hierzu wird beantwortet mit: Es ändert sich nichts, wir machen weiter wie zuvor.

    Wir dürfen davon ausgehen, das dem Kollegen offenbar ein erfahrener Rechtsanwalt zur Seite stand. Dieser wird ihm (sinngem.) geraten haben "Sei froh das es nur 80 Sozialstunden sind, es hätte schlimmer kommen können wenn es zu einem Urteil gekommen wäre.


    Hinzufügen muss man - wenn man dem Zitat von Timey weiter folgt, das es sich hierbei um einen "Einzelfall" und damit um eine Ausnahme handelt, die im Spielbetrieb üblicher Weise nicht vorkommt.


    jede Nachfrage hierzu wird beantwortet mit: Es ändert sich nichts, wir machen weiter wie zuvor.



    Damit sind wir wieder im Bereich der Spekulation


    Es ist also offensichtlich mehr passiert als ein üblicher Pfiff bei einer üblichen Rudelbildung, wie er Millionenmal pro Saison auf Deutschlands Fussballplätzen erfolgt.

    Das was zwischen den Zeilen von Timey hier zu lesen ist bedeutet für uns:


    "Wir haben es hier mit einem Ausnahmefall zu tun, der üblicher Weise nicht vorkommt und nichts mit Eurer regelmäßigen Schiritätigkeit zu tun hat. Das was über den Pfiff hinaus passiert ist geht und nix an."


    Deshalb mein Schlusswort mal bei Kaef ausgeliehen:

    [...] Keiner von uns war dabei, deshalb sollten wir hier keine voreiligen Schlüsse ziehen. [...] Aber auch das ist alles nur Spekulation.

  • Ist natürlich auch nur Spekulation, aber nach dem, was so zu lesen ist, erscheint mir folgendes Szenario am wahrscheinlichsten:

    Der Schiedsrichter hat absichtlich näher am Ohr des Spielers gepfiffen, um eine höhere Wirkung zu erzielen (entweder nur um mehr Aufmerksamkeit zu erhalten oder sogar um den Spieler gewissermaßen dadurch zu bestrafen). Eine Verletzungsabsicht lag nicht vor.

    Fußballtypisch pfeift der Schiedsrichter aber einfach an der Stelle, wo er gerade steht. Der Pfiff sollte schließlich auf dem ganzen Feld hörbar sein und seine Wirkung auch entfalten ohne den Abstand zum Ohr zu reduzieren.

    Insofern wäre es schon ein Fehlverhalten des SRs, das geahndet werden sollte.

    Wie das dann juristisch zu beurteilen ist, kann ich nicht genau sagen. Für mich hört es sich am ehesten nach fahrlässiger Körperverletzung an. Aber eben eine Fahrlässigkeit, die über das sportarttypische Verletzungsrisiko hinausgeht.

    Dann kann ich schon verstehen, dass es dem Gericht nicht für eine strafrechtliche Verurteilung reicht und deshalb der Kompromiss mit der Einstellung unter Auflagen getroffen wurde.

    Gleichzeitig ist der SR froh über das "Urteil", weil er sich seiner Schuld / seinem Fehler voll bewusst ist und erleichtert ist, dafür keine Vorstrafe zu erhalten.


    Interessant wäre übrigens noch, ob es für den SR irgendwelche sportrechtlichen Konsequenzen (z.B. Suspendierung als SR) gibt.

  • Nur zur Klarstellung. Der ursprüngliche Artikel von Manfred wurde nachträglich verändert.

    Darin wurde auf die Revisionsverhandlung am Nachmittaghingewiesen sowie auf die Verurteilung wegen fahrlässigen Köperverletzung mit einer Geldstrafe von 4500€ aus erster Instanz.

  • Und nun fällt dem Schiedsrichter das doch auf die Füße, wird er auf Schmerzensgeld verklagt: Bericht


    Für mich ein typischer Fall schlechter anwaltlicher Beratung, hat der § 823 Absatz 2 BGB nicht auf dem Schirm gehabt, denn mit der Anerkennung der Strafe ist ein Schadenersatz kaum zu verhindern; bleibt nur zu hoffen, dass das Zivilgericht dann doch auf die Mitschuld des jetzigen Klägers an der Gesamtsituation eingeht und deshalb den Schadenersatz verweigert, sonst hat der Schiri nicht nur den Schadenersatz sondern auch die Anwalts- und die Gerichtskosten am Bein.

  • Und die Sache hat einen Abschluss gefunden, wie in der aktuellen SR-Zeitung berichtet wird: Bitte auf Seite 11 unten nachlesen!


    Fakt: Der SR musste also nicht nur Sozialstunden ableisten, sondern auch Schmerzensgeld bezahlen - und ist aus eigenem Antrieb nicht mehr Schiedsrichter. Sorry, hier würde ich vom DFB mehr erwarten als eine Notiz in der SR-Zeitung, wenigstens eine klare Schulung, dass wir in Zukunft Rudelbildungen nicht mehr zu unterbinden versuchen ...