amfa: Nicht ganz richtig. Für jeden Wettbewerb gibt es Vorgaben mit dem zulässigen Wechselkontingent. Die Verantwortung für die Einhaltung ist zwar Sache der Vereine. Die des SR ist aber, den Regeln Geltung zu verschaffen und ihre Einhaltung zu gewährleisten. Hierzu zählen auch die Vorgaben der Spielordnung. Daher interessiert es mich schon, ob die maximale Anzahl Wechsel eingehalten wird und greife bei Bedarf ein - wenn auch nur mit dem Hinweis auf die ausgeschöpfte Anzahl Wechsel.
Was die ursprüngliche Frage anbelangt sehe ich es auch so, dass hier kein Wechsel vorliegt, da das Kontingent erschöpft war. Damit kann es nur die unerlaubte Teilnahme am Spiel sein, so wie Mark sie argumentiert. Hinsichtlich der Aussage des Lehrwartes aus HH schließe ich mich Stefan an. Das mag in Hamburg als Argument ausreichen, ansonsten sehe ich hier einen Regelverstoß durch das Zulsssen einer unerlaubten Teilnahme.
Der Fall der zusätzlichen Einwechslung ist hier für mich anders gelagert, da die Teilnahme auf Wunsch der Mannschaft und nach Zustimmung zum Betreten des Feldes durch den SR gegeben ist. Das ist aber im geschilderten Fall nicht gegeben. Das Ergebnis für die Spielwertung ist am Ende das gleiche, im Falle der Hinnahme durch den SR wie gesagt ein Regelverstoß, da ich die Teilnahme eines nicht Berechtigten zulasse.