Verwarnung nach schwerer Verletzung

  • Guten Morgen,


    am Wochenende stand ich selbst als Spieler auf dem Feld, als sich eine Situation ereignete, in der ich mir nicht sicher gewesen wäre wie ich als Schiedsrichter gehandelt hätte.
    Nach einem langen Ball unseres Verteidigers, sprang ein Mitspieler hoch und leitete den Ball absichtlich mit der Hand weiter. Als er wieder auf den Boden gelangte, knickte er so unglücklich weg, dass er sich (laut späterer ärztlicher Diagnose) die Außenbänder riss. Der Spieler blieb solange am Boden liegen, bis er vom Platz abtransportiert wurde.
    Der Schiedsrichter entschied zwar korrekterweise auf direkten Freistoß für den Gegner, sah allerdings von einer Verwarnung ab, obwohl eine persönliche Strafe hier ja aber zwingend erforderlich gewesen wäre.
    Hat er korrekt gehandelt, indem er hier "Fingerspitzengefühl" bewiesen hat? In meinen Augen definitiv nicht. Nur wann hätte er dann die Verwarnung aussprechen sollen? Während er auf der Liege abtransportiert wird?


    Danke im Voraus!

  • Vorweg: Gute Besserung.


    Nun zur Verwarnung.
    Disziplinarstrafen sollen auch demjenigen gegeben werden der sich verletzt. Das gilt für Gelb genau so wie für Rot.
    Besonders am FaD wird das deutlich wenn man es mit einem Beispiel beschreibt.


    Der Spieler begeht ein Rotwürdiges Foulspiel und verletzt sich dabei selber. Normalerweise geht er dafür jetzt Duschen und seine Mannschaft spielt zu zehnt weiter.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt, aber wir wissen in dieser Situation oft nicht ob es wirklich eine Verletzung ist oder ob der Spieler diese nur vortäuscht um dem FaD durch verletztungsbedingte Auswechselung zu umgehen.


    Für diese Fälle wird folgendes Empfohlen:


    Die Disziplinarstrafe wird nicht durch zeigen der Karte signalisiert, sondern dem Spielführer und/oder dem Mannschaftsverantwortlichem (insbes. Jugendbereich bei U18 jährigen) mündlich mitgeteilt.

  • Wenn der Spieler nicht in der Lage ist selbst zu stehen und die Karte "in Empfang zu nehmen", sollte das über die Spielführer geschehen.


    Den, bzw. beide Spielführer zu dir holen, die gelbe Karte in der Hand halten und mit einem Fingerzeig erst auf die Karte und dann in Richtung des verletzten Spieler zeigen.


    Somit wissen alle, dass der verletzte Spieler die Verwarnung erhalten hat.


    Regeltechnisch muss hier natürlich eine VW erfolgen, ob man diese dann so auch umsetzt oder es so löst wie der Kollege in deine Spiel, muss jeder selbst wissen.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Wieso sollte hier eine VW zwingend erforderlich sein?


    Eine Gelbe Karte ist bei Handspiel nur mehr bei drei Voraussetzungen zu geben:


    - Unterbinden eines Aussichtsreichen Angriff
    - der erfolglose Versuch, ein Tor zu verhinden
    - ein Tor wird erzielt (egal ob erfolgreich oder nicht)

  • Wieso sollte hier eine VW zwingend erforderlich sein

    Dem Fragesteller geht es hierbei weniger um die Rechtmässigkeit der Verwarnung als um den Umstand ob man einem Spieler, der verletzt vom Platz getragen wird noch eine Disziplinarstrafe erteilt.


    Damit das jetzt nicht allzu sehr Off-Topic gerät nochmal die Zusammenfassung der Antworten:


    Selbeverständlich erhät der verletzte Spieler eine Disziplinarstrafe wenn der SR diese für erforderlich erachtet.
    In Anbetracht der Umstände wird diese jedoch nicht wie üblich dem Spieler gezeigt, sondern dies dem Spielführer(n) bzw. Mannschaftsverantwortlichen in geeigneter Form -also eher etwas diskreter- mitgeteilt.

  • Hat er korrekt gehandelt, indem er hier "Fingerspitzengefühl" bewiesen hat?

    Das hat dann nichts mit Fingerspitzengefühl zu tun sondern mit Gleichbehandlung.


    Stell Dir vor er müsste mit Gelb-Rot vom Platz, verzichtest auf die Disziplinarstrafe und genau eine Minute später hast Du exakt das gleiche Vergehen bei der anderen Mannschaft und ziehst Gelb-Rot?
    Selbst wenn es nur eine "simple" Verwarnung ist. Wie verargumentierst Du die nächste Verwarnung für das gleiche Vergehen? Oder gibts Du sie dann auch nicht?

  • Eine Gelbe Karte ist bei Handspiel nur mehr bei drei Voraussetzungen zu geben:


    - Unterbinden eines Aussichtsreichen Angriff
    - der erfolglose Versuch, ein Tor zu verhinden
    - ein Tor wird erzielt (egal ob erfolgreich oder nicht)


    Jein, mir fehlt die explizite Unsportlichkeit. In der Regel kommt diese zwar nur bei den genannten drei Fallkonstellationen vor, im Extremfall sind aber auch Einzelfälle denkbar, in denen keine der drei Varianten vorliegt, dennoch aber niemand an der Unsportlichkeit der Aktion zweifeln würde - und dann müsste schon eine Verwarnung kommen.


    Unabhängig davon gibt die Schilderung aber keinen Anhaltspunkt dafür, ob eine Verwarnung nun erforderlich gewesen wäre oder nicht - aber wenn, dann darf diese nicht nur alleine wegen der Verletzung unterbleiben.