Kapitän einschalten, wenn der der Übeltäter ist ...

  • Angeregt durch diese Diskussion kommt bei mir gerade eine Frage auf, zu der mir keine Antwort einfällt:


    Die Regeln verlangen in einigen Fällen, dass der SR den Spielführer einzuschalten hat. Was aber tun wir, denn genau der Spielführer unser Problemfall ist?


    Dennoch mit dem Spielführer reden? Einen beliebigen anderen Spieler nehmen? Oder den Spielführer, der hier eben seiner besonderen Aufgabe nicht gerecht wird, genau dafür bestrafen und so im Zweifelsfall "entsorgen", womit wir automatisch einen anderen Spielführer bekommen - und wäre das nicht doch eine gewisse Doppelbestrafung?

  • also ich persönl. würde in diesem Falle einen Mitspieler des Captains hinzuziehen, den ich dafür als vertrauenswürdig einstufe..

  • Vorsicht: Es geht hier nicht um mehr oder weniger pragmatische Lösungen (ich könnte ja auch den Trainer oder einen anderen Vereinsoffiziellen einbeziehen) sondern um die regeltechnisch abgesicherte/richtige Lösung.


    1. Richtig nach dem Buchstaben wäre es, dennoch den Kapitän anzusprechen - voraussichtlich aber nutzlos, es sei denn, der käme nach einer explizit an den Spielführer adressierten Ansprache zur Räson.
    2. Für die Auswahl eines anderen Mitspielers gibt es keine Grundlage - und das Eis, den Spielführer ausdrücklich von seiner Aufgabe zu entbinden und die Mannschaft aufzufordern, einen neuen Kapitän zu bestimmen, wäre mir zu dünn - und scheidet alleine schon deswegen aus, weil das zu lange dauern könnte. Käme ein anderer Spieler von alleine an - schwups, da wären wir wieder bei den pragmatischen Lösungen, die man nicht unbedingt ausschlagen sollte, für die formale Frage hilft uns das nicht weiter. Und bitte daran denken, dass im Falle eines sportgerichtlichen Verfahrens, welches hier stets in Griffweite ist, Pragmatismus nicht immer honoriert wird.
    3. Den Spielführer für seine Nichtwahrnehmung der Aufgaben verwarnen (und damit die Ampel zu zeigen), nun, das scheint zu gehen, wobei die Frage bleibt, ob das vor dem Sportgericht nicht doch als doppelte Bestrafung desselben Vergehens bewertet werden würde - immerhin müssten die dann aber auch erklären können, wie man es denn nun richtig gemacht hätte.


    Eigentlich sehe ich nur Luft für die Lösungen 1 oder 3 - oder es gibt noch eine Variante, die ich momentan nicht auf dem Radar habe ...

  • Ich behandele den Spielführer erst einmal genau so wie jeden anderen Spieler.


    Wenn er selber das Problem ist, sollte es ein einfaches sein ihn zu "Entsorgen".
    Der FaD entbindet ihn ja automatisch auch von seiner Spielfüher Rolle auf dem Feld, daher Mannschaft fragen wer den Job jetzt übernimmt.


    Problem gelöst

  • Zu einfach, auf den Gedanken war ich ja schon im Ursprungspost gekommen ...


    Nehmen wir mal den Klassiker:
    Beim Strafstoß weigert sich der Torwart, seinen Platz im Tor einzunehmen - und dummerweise ist der Torwart gleichzeitig der Spielführer. Im ersten Schritt ist der Torwart bekanntlich zu verwarnen, gehen wir davon aus, dass das nicht für Abhilfe sorgt. Dann sollen wir laut Regelwerk mit dem Kapitän reden - nur haben wir das ja die ganze Zeit schon gemacht. Oder ist eben genau das - siehe Lösungsentwurf 3 - die Lösung, dass wir zunächst nur mit dem Torwart geredet und den verwarnt haben, dann aber mit dem Spielführer reden und den für seine Weigerung mit dem TW zu verhandeln bestrafen?


    Oder gibt es am Ende Lösung 4: Frist setzen und abbrechen.

  • Wie wärs mit dem Mannschaftsverantwortlichen, der auf dem Spielberichtsbogen steht?

  • Wieso müsst Ihr das immer so verkomplizieren


    Weigerung ins Tor zu gehen: :gelbe_karte:
    Anweisung ins Tor zu gehen, geht immer noch nicht. Konsequenz erneute Verwarnung androhen: Wegen wiederholter Weigerung: :gelbe_karte: :rote_karte:


    Neuer Spielführer, und Thema durch.


    Bei Meckern macht Ihr das doch auch so.
    Meckern Gelb, Mecker weiter, Frage stellen ob er auch Gelb Rot möchte. Und Ausführung wenn er darum bettelt.
    Schon mehrfach so exerciert. Zusätzlich natürlich Sonderbericht (Weil HFV und Feldverweis) und nie Ärger bekommen.


    Um ehrlich zu sein, Ich mach mir da echt keine Gedanken welche Winkelzüge das Regelwerk hat. Wenn ich den Spieler entsorgen muss dann geht der. Den Rest klärt das Verbandsgericht.


    Und mal ehrlich, wer von den Spielern oder an der Linie macht dann Terz, das ich eventuell jemand für 1 Vergehen 2 mal bestraft habe - da lass ich das gerne d´rauf ankommen. Für mich sind das 2 Vergehen hintereinander und ich habe meine Ruhe.

  • Wieso müsst Ihr das immer so verkomplizieren


    Weigerung ins Tor zu gehen: :gelbe_karte:
    Anweisung ins Tor zu gehen, geht immer noch nicht. Konsequenz erneute Verwarnung androhen: Wegen wiederholter Weigerung: :gelbe_karte: :rote_karte:


    Und schon hast Du ganz unkompliziert einen Regelverstoß begangen.


    Zitat

    Bei Meckern macht Ihr das doch auch so.
    Meckern Gelb, Mecker weiter, Frage stellen ob er auch Gelb Rot möchte. Und Ausführung wenn er darum bettelt.
    Schon mehrfach so exerciert. Zusätzlich natürlich Sonderbericht (Weil HFV und Feldverweis) und nie Ärger bekommen.


    Das ist etwas völlig anderes, da beim "nochmaligen Meckern" ein zweites Vergehen vorliegt. Genauso wie beim zweiten verwarnungswürdigen Foul. Du kannst aber nicht ein Vergehen zweimal bestrafen, siehe z.B. die Weigerung ins Tor zu gehen.


    Zitat

    Um ehrlich zu sein, Ich mach mir da echt keine Gedanken welche Winkelzüge das Regelwerk hat. Wenn ich den Spieler entsorgen muss dann geht der. Den Rest klärt das Verbandsgericht.


    ... das wird es tun, beim Beispiel mit dem Strafstoß ggf. sogar in Form von Neuansetzung.

  • Oder gibt es am Ende Lösung 4: Frist setzen und abbrechen.


    Wenn die Versuche mit dem Spielführer nicht klappen und ein Feldverweis nicht regelkonform ist, dann bleibt nur Androhung und evtl. auch Vollzug des Spielabbruchs. Allgemeine Widersetzlichkeit!