Das Beispiel mit der Ecke ist dankbar und ungeeignet zugleich, weil es darauf ankommt, ob der Spieler auf dem Feld oder, was häufiger der Fall sein dürfte, außerhalb des Feldes steht.
Steht er auf dem Feld, können wir nichts weiter tun, denn natürlich können wir keinen Spieler zu irgendeiner Aktion zwingen. Daher bleibt dann tatsächlich nur Einschaltung des Kapitäns mit Fristsetzung und Androhung eines Abbruchs - und natürlich wird die Zeit entsprechend den Regularien über vergeudete Spielzeit (nicht) nachgespielt.
Befindet sich der Spieler nicht auf dem Feld, sieht die Sache etwas anders aus. Wir können/müssen zunächst davon ausgehen, dass der Spieler das implizite Einverständnis hatte, das Feld zu verlassen um Anlauf für den Eckstoß zu nehmen - daher können wir ihn also nicht dafür bestrafen, dass er das Spielfeld verlassen hat. Von einer rein theoretisch möglichen Konstruktion, ihm dennoch die Ampelkarte zu zeigen, da er die implizite Erlaubnis das Feld zu verlassen faktisch unsportlich erschlichen hat, halte ich sehr wenig. Was wir aber tun können, ist den Kapitän einzuschalten, diesen mit kurzer Fristsetzung aufzufordern dafür zu sorgen, dass der Eckstoß umgehend ausgeführt wird, ihm aber gleichzeitig mitzuteilen, dass wir durch das Verhalten des eigentlich vorgesehenen Schützen davon ausgehen, dass dieser aus einem anderen Grund den Platz verlassen hat und daher erst nach der Spielfortsetzung und mit Einverständnis des SR wieder am Spiel teilnehmen darf - damit habe ich eine faktische Unterzahl geschaffen, denn selbstverständlich werde ich dem Spieler den Eintritt erst gestatten, wenn das Spiel nicht mehr in seiner Nähe stattfindet. Auch hier gilt natürlich, die Regularien über vergeudete Spielzeit zu beachten.
In beiden Fällen bleibt es aber dabei: Erneut verwarnen können wir nicht, es bleibt nur Kapitän, Fristsetzung und Androhung des Abbruchs sowie ggf. Vollzug der Androhung.