Knifflige Abseitsfrage

  • Seit der WM 2006 oder EM 2008 - genau weiß ich das nicht mehr - ist klar, dass ein Abwehrspieler, welcher im Zweikampf das Feld verlässt und verletzt außerhalb des Spielfeldes liegen bleibt, bei der Abseitsbeurteilung mitzuzählen ist. So weit, so klar.


    Nun ist es aber doch auch so, dass ein verletzter Spieler, der sich behandeln lassen will, von einer impliziten Zustimmung des SR ausgehen darf, das Feld zu diesem Zweck zu verlassen, der wird also nicht mehr mitgezählt.


    Jetzt kommt meine Frage: Wenn ein Spieler verletzt außerhalb des Spielfeldes liegen bleibt, der Angriff abgeschlossen wurde und ein neuer Angriff gestartet wurde, zählt der Verletzte, der da immer noch unbewegt liegt (beachte: er ist außerhalb des Spielfeldes, selbst bei einer ernsthaften Verletzung gibt es für den SR keinen Anlass, das Spiel deshalb zu unterbrechen), dann immer noch bei der Abseitsbeurteilung oder müssen wir dann davon ausgehen, dass ein verletzter Spieler das Feld regelkonform verlassen hat und bei der Abseitsbeurteilung unbeachtlich bleibt?

  • Ich werte dies als regelkonformes Verlassen, auch wenn der Spieler sich nicht direkt abgemeldet hat.
    Im Falle einer Verletzung (Schmerzen) hat der Spieler sicherlich etwas anderes in seinem Kopf als sich beim Schiri auch noch abzumelden. Soetwas sollte man nicht überbewerten.


    Er gehört also bei der Abseitsbewertung nicht mehr dazu.

  • Man kann das Ganze als SR doch elegant lösen, indem man einfach in der nächsten Spielunterbrechung vor der Spielfortsetzung den Spieler bzw. den Spielführer anspricht und somit auf und neben dem Platz für Klarheit sorgt.

  • Und dann soll der verletzte Spieler zur Mittellinie getragen werden? Oder der verletzte Spieler humpelt nach Ausschöpfung des Wechselkontigents in die Kabine, leider hinterm Gegnertor befindlich. Abseits wäre aufgehoben?


    Der Spieler gehört für den Spielzug noch zum Spiel, aber danach hat sich das erledigt. Alles andere wäre unsensibel oder gar lächerlich.

  • Ich habe das schonmal unseren LW gefragt und er sagte mir, dass es großteils eine Ermessensentscheindung des SR ist, ob er nun noch zum Spiel gehört oder abgemeldet ist.


    Sofern sich der Spieler nur nach einem Zweikampf hinter der Linie liegt und offenbar nicht schwer verletzt ist, sondern er sich seine Stützen richtet oder ähnliches, dann gehört er eben noch mit dazu.


    Wenn man nun aber sieht, dass der Spieler sich dort draußen vor Schmerzen krümmt, dann gilt er als abgemeldet.

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt. (Dieter Hildebrandt)

  • Nun ist es aber doch auch so, dass ein verletzter Spieler, der sich behandeln lassen will, von einer impliziten Zustimmung des SR ausgehen darf, das Feld zu diesem Zweck zu verlassen,

    Das wäre mir neu. Wir SR drücken da so viele Augen wie möglich zu, um die Pflichtverwarnung stecken zu lassen- schließlich liegt keine unsportliche Absicht des Akteurs zugrunde. Falsch ist es dennoch und jetzt noch weitere Ansprüche abzuleiten (nicht mehr zum Spiel zu gehören und somit Abseits nicht mehr aufzuheben) geht mir deutlich zu weit.

  • @BRiT: Natürlich kann der SR die implizite Zustimmung zum Verlassen des Spielfelds erteilen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Das hat nichts mit "Auge zudrücken" zu tun. Klar ist aber auch, dass der Spieler sich dann in jedem Fall wieder anmelden und auf die (explizite, z.B. durch Handzeichen) Zustimmung des SR warten muss, bis er das Spielfeld wieder betreten darf.

  • Natürlich kann der SR die implizite Zustimmung zum Verlassen des Spielfelds erteilen, mit allen damit verbundenen Konsequenzen.


    Die langfristigen Konsequenzen sind klar- clevere Spieler gehen in Zukunft jederzeit vom Platz und murmeln an der Seitenlinie kurz "bin verletzt" - der Schiedsrichter von letzter Woche hat ja gesagt, dass ein verletzter Spieler, der sich behandeln lassen will, von einer impliziten Zustimmung des SR ausgehen darf, das Feld zu diesem Zweck zu verlassen.


    Da bleibe ich stur: Entweder der Spieler ist schwer verletzt- dann ist er auch nicht in der Lage mal eben schnell das Spielfeld zu verlassen. Oder er ist nur leicht verletzt, dann hat er an der Seitenlinie kurz abzustoppen und Blickkontakt mit dem SR aufzunehmen. Der wird ihm dann die Zustimmung erteilen und alle haben Klarheit.
    Alternativ kann der verletzte Spieler die Behandlung auch an der Seitenlinie beginnen lassen und in der nächsten Spielruhe seine Erlaubnis zum Verlassen bei mir einholen.


    Klar verwarne ich auch nicht jeden Spieler, der sich in der Kreisklasse kurz nach einer schmerzhaften Verletzung nicht 100% an die Regeln hält. Aber ihm einen weiteren "Gewinn" einzuräumen- nämlich das er dann das Abseits nicht mehr aufhebt- das wäre ja ein weiteres Zugeständnis- das geht zu weit. Wenn er also das Spielfeld unerlaubt verlässt und es wenige Sekunden später auf seine Position ankommt- dann gehört er zum Spiel.


    Wenn das Spiel bereits unterbrochen und wieder fortgesetzt wurde/ das Spiel längere Zeit weiterlief/ der Spieler mehrere Meter außerhalb deutlich erkennbar nicht spielbereit behandelt wird- dann stimme ich zu: Dann gehört er nicht mehr zum Spiel. Das passt auch zur LW-Meinung, die 96David96 hier gepostet hat.

  • Aber das steht doch auch zu nichts im Widerspruch: Der clevere Spieler, den Du ansprichst, hebt zumindest eine Spielsituation lang eindeutig die Abseitsposition des Stürmers, der auf gleicher Höhe innerhalb des Spielsfelds steht, auf. Siehe Postings #5 und #6.

  • Jetzt kommt meine Frage: Wenn ein Spieler verletzt außerhalb des Spielfeldes liegen bleibt, der Angriff abgeschlossen wurde und ein neuer Angriff gestartet wurde, zählt der Verletzte, der da immer noch unbewegt liegt (beachte: er ist außerhalb des Spielfeldes, selbst bei einer ernsthaften Verletzung gibt es für den SR keinen Anlass, das Spiel deshalb zu unterbrechen), dann immer noch bei der Abseitsbeurteilung oder müssen wir dann davon ausgehen, dass ein verletzter Spieler das Feld regelkonform verlassen hat und bei der Abseitsbeurteilung unbeachtlich bleibt?

    Ich schiebe nochmal einen nach.


    Und ich möchte betonen, das die Frage von Manfred hier noch dem dem Regelwerk vor 16/17 galt.

    Seit Regelwerk 16/17 hilft uns dieser Passus im Regelwerk:

    [Zitat Regelwerk 16/17 Seite 59] ...den Ball in Richtung Mittellinie gespielt hat und dieser den Strafraum verlassen hat [Zitat Ende]

    Wir hatten hierzu folgende Regelfrage.


    Bei einem Zweikampf rutscht der Verteidiger über die Torauslinie und bleibt dort ausserhalb des Spielfeldes verletzt liegen. Wie ist dieser Spieler bezügliche der Abseitsbewertung zu behandeln.


    Regelantwort:
    Der Verteidiger gilt so lange als auf der Torauslinie stehend bis der Ball vom verteidigendem Team Richtung Mittellinie gespielt wird und dieser den Strafraum verlassen hat.

    Zusatzinfos hierzu von unserem Lehrwart:

    • Es ist kein unerlaubtes verlassen des Spielfeldes, selbst wenn der Verteidiger humpelnder weise noch ein paar Schritte über die Auslinie macht.
    • Im "Geiste des Fussballs" ist in einer solchen Situation sowohl für Spieler als auch für den SR so kurzfristig nicht immer erkennbar ob der Spieler sofort wieder am Spiel teilnehmen kann oder länger benandelt bzw. sogar ausgewechselt werden muss. Insbesondere in Strafraumsituationen.
    • Eine Spielunterbrechung ist nicht notwendig da sich der Spieler ausserhalb des Feldes befindet und somit für medizinisches Personal auch ohne Spielunterbrechung erreichbar ist.
    • Sollte der Spieler benandelt werden müssen gilt die "Erlaubnis zum verlassen des Spielfeldes" implizit ab dem Zeitpunkt erteilt, zu dem der Ball vom verteidigendem Team Richtung Mittellinie gespielt wird und dieser den Strafraum verlassen hat.


    Siehe auch
    SR Zeitung 06/2016 Seite 17/18