Hallo zusammen,
heute habe ich mir mal die DFB-Schiedsrichterordnung angesehen (www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/1…iedsrichterordnung_14.pdf).
Dort bin ich auf folgendes gestoßen:
§4 Ansetzung zu Pflichtspielen, Einteilung in Leistungsklassen
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Ein Schiedsrichter kann nicht zu Spielen einer Spielklasse eingeteilt werden, in der er selbst noch für einen Verein als Spieler aktiv ist.
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Das war bei meinem Sohn jedoch in seinen bisherigen fünf Spielen bereits einmal der Fall. Er spielt selber für die D1/2 Junioren unseres Heimvereins in der Kreisliga (sofern er dazu kommt natürlich, da die Ansetzungen oft zeitgleich sind, zumindest trainiert er aber noch mit).
Deshalb die Frage: Hätte er selber in seinem Lehrgang dies mitteilen müssen? Gefragt worden ist er danach nicht und bei der Anmeldung mussten dazu auch keine Angaben gemacht werden. Oder hätte von ihm bei Erhalt der Ansetzung darauf hingewiesen werden müssen? Diese Regelung war uns bisher nicht bekannt. Dass man keine Spiele des eigenen Vereins pfeift, ist klar.
Falls es nochmal zu einer Ansetzung in dieser Spielklasse kommt, sollte er den Ansetzer darauf hinweisen?