Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen bzgl. der Strafen im Juniorenbereich. Das meiste ist mir dabei schon klar, aber es gibt da für mich dennoch Erklärungsbedarf.
Ich beziehe mich hier auf die Jugendordnung des Hessischen Fussballverbandes (Stand 01.07.2014). Dort ist folgendes geregelt (in anderen LV kann das anders sein, das entzieht sich aber meiner Kenntnis):
1. Verwarnungen und Feldverweise auf Dauer sind gemäß den Vorgaben des Regelwerks analog zu den Frauen und Senioren zu verhängen.
2. Gelbe und rote Karten dürfen bei Spielen der Altersklassen D, E, F und G ausnahmslos nicht verwendet werden.
3. Junioren/innen können von einem Schiedsrichter aus erzieherischen Gründen bei einem geringfügigen unsportlichen Verhalten einmalig für fünf Minuten des Feldes verwiesen werden.
Die Punkte 1 und 2 sind soweit klar, dennoch dazu die erste Frage: Da es keine gelbe Karte gibt, wird eine VW ja mündlich ausgesprochen. Um diese dem Spieler gegenüber als solche kenntlich zu machen (schließlich handelt es sich um mehr als eine bloße Ermahnung), gehe ich davon aus, dass es erforderlich ist, dies klar zum Ausdruck zu bringen, z.B. indem der SR sagt: "Dies ist eine Verwarnung!". Korrekt?
Zweite Frage dazu: Ist es für den SR notwendig, eine ausgesprochene VW, die ja aufgrund der fehlenden gelben Karte nach außen nicht ohne weiteres erkennbar ist, zusätzlich anzuzeigen, etwa dem Trainer oder dem Spielführer gegenüber mündlich oder durch ein Signal?
Dann zu Punkt 3. Das finde ich ehrlich gesagt ziemlich schwammig formuliert. Für mich geht daraus folgendes hervor: Der FaZ ist im wesentlichen Ermessenssache des SR. Er kann jederzeit ausgesprochen werden, auch ohne vorherige VW (der hin und wieder vorgenommene Vergleich mit gelb-rot passt da schon mal nicht).
Was für mich aber offen bleibt, in welchen Fällen nun tatsächlich ein FaZ ausgesprochen werden sollte. In der Praxis wird es wohl doch häufig so gehandhabt, dass es quasi entweder die zweite VW (und hier haben wir dann doch wieder die Analogie zu gelb-rot) oder aber die nächste höhere Stufe nach der VW ist. Letzteres bedeutet aber für mich, dass es hier noch irgendeine Grauzone zwischen VW und FaD gibt. Andererseits sind aber die Kriterien für VW und FaD im Regelwerk doch weitgehend festgelegt, so dass da eigentlich nicht viel übrig bleibt.
Kann jemand aus seinen Kenntnissen und Erfahrungen hier für mich etwas Erleuchtung bringen?