Ja ich weiß, wir haben viele Facetten dieses Themas schon durchgekaut ... aber folgender Gedanke lässt mir keine Ruhe:
Wir als SR haben nur das absichtliche Handspiel zu ahnden. Damit ist klar, dass ein versehentlicher, dem Spielablauf geschuldeter Handkontakt in aller Regel nicht relevant ist - wobei wir da ja schon die Ausnahme haben, dass die "unnatürlich" vergößerte Körperfläche sehr wohl als Absicht zu werten ist, weil der Spieler das Handspiel zwar vielleicht nicht unbedingt beabsichtigt, aber zumindest billigend in Kauf nimmt. Damit klar ist, dass ein Handspiel, welches wir pfeifen, immer mit Absicht erfolgt - und das ist der große Unterschied zum Foul, welches im Verlauf des Spiels eben durchaus auch unabsichtlich erfolgen kann.
Wenn wir jetzt also an dem Punkt sind, dass Handspiele immer absichtlich erfolgen, dann drängt sich die Frage auf, ob ein vorsätzlicher Regelverstoß nicht auch immer zugleich eine Unsportlichkeit bedeutet? Bekanntlich gibt es auch im Straßenverkehr den Unterschied zwischen einer Regelübertretung (z.B. Geschwindigkeitsverstoß) wegen eines "Augenblickversagens" (Schild übersehen, kurzzeitig nicht auf das Tempo geachtet) und einer vorsätzlichen Tat (Geschindigkeitsübertretung über einen längeren Zeitraum oder massiv überhöhte Geschwindigkeit), das Rechtsinstitut ist also durchaus bekannt. Da wir aber nur das absichtliche Handspiel bestrafen, reden wir also immer über vorsätzliche Taten - und schon wieder ist die Frage zu stellen, ob dieser bewusste und gewollte Regelverstoß nicht immer auch eine Unsportlichkeit darstellt.
Natürlich kann auch ich mir Ausnahmen vorstellen. Der Klassiker ist wohl die "Schutzhand", die zwar zu ahnden ist, wo auch ich aber beim besten Willen keine unsportliche Intention erkennen kann. Aber die denkbaren Ausnahmetatbestände sind mehr als überschaubar. Dennoch wäre aber auch in solchen Fällen mit persönlichen Strafen zu reagieren, wenn dadurch ein aussichtsreicher Angriff oder gar eine klare Torchance verhindert wird.
Ich will nicht leugnen, dass ich mich schwer damit tue, wenn die Lehrmeinung nur das unsportliche Handspiel geahndet sehen will, aber eine griffige Definition, wann denn ein unsportliches Handspiel vorliegt, schuldig bleibt - womit wir wieder an dem Punkt wären, dass nur absichtliches Handspiel und damit eine vorsätzliche Tat zu ahnden ist. Ich könnte damit leben, wenn wir das analog zu allen anderen Regelübertretungen handhaben, d.h. Verwarnung für die Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs, FaD für die Vereitelung einer klaren Torchance, denn das wäre logisch und nachvollziehbar - aber dann sollte das auch so gelehrt werden und die Unsportlichkeit beim Handspiel aus dem Wortschatz gestrichen werden.