Im Jahresrückblick habe ich eine Situation, bei der ich mir die Frage stelle, wie es eigentlich richtig wäre:
Ein Trainer spielt am Rand das HB-Männchen und lässt sich auch nicht beruhigen, die Konsequenz ist ein Innenraumverweis. Den ordne ich selbst an, wenn der nicht befolgt wird, wird das Spiel unter- und im schlimmsten Fall auch abgebrochen, bis hierhin alles kein Problem.
Per allgemeiner Definition wird der Trainer damit zum Zuschauer - oder eben nicht, genau daran hängt die korrekte Antwort auf die Frage. Es passiert, was passieren muss, der "Trainer" macht auch außerhalb des Innenraums derart Terz, dass es einfach nicht akzeptabel ist. Und da beginnt die Frage mit Teil 1, denn meine Hemmschwelle einen gewöhnlichen Zuschauer der Sportanlage verweisen zu lassen, liegt deutlich höher als bei einem solchen Trainer - das würde aber bedeuten, dass der Trainer irgendwie doch kein ganz normaler Zuschauer ist ...?!?
Teil 2 der Frage ist ein interessantes Detail: Wer ist eigentlich in diesem Fall für den Verweis von der Sportanlage zuständig? Bei einem Zuschauer ist der Weg über Spielführer Heim und Ordnungsdienst, bei einem Doch-nicht-so-richtig-Zuschauer auch - oder darf ich das auch direkt anweisen? Einen Eintrag im Spielbericht gibt es in beiden Fällen, das hilft also nicht bei der Unterscheidung.