Spielführer verweigert Namensnennung

  • Bin beim durchforsten der BFV Regelseite über folgende Regelfrage gestolpert, welche Trainer zu ihrer Trainerausbildung beantworten müssen.
    So richtig kann ich mich mit der Antwort nicht anfreunden, denn man kann doch einen Spieler für das gleiche Vergehen nicht zwei mal bestrafen. Außerdem wird bei dem einen SF der FaD ausgesprochen und beim nächsten SF, der den Namen nicht nennt, wird dann gleich das Spiel abgebrochen? Wie seht ihr das?
    Die Frage ist übrigens von 09/13


    25. Der Spielführer hat vom SR eine Verwarnung erhalten, weil er dem SR die Namensnennung eines AW-Spielers, der
    den SR von außerhalb des Spielfeldes beleidigt hat, verweigerte. Der Spielführer bleibt bei seiner Weigerung der
    Namensnennung. Entscheidung?


    ANTWORT: Feldverweis auf Dauer, neuen Spielführer Bedenkzeit geben, sollte er bei der Weigerung bleiben erfolgt
    Spielabbruch, Meldung (allgemeine Widersetzlichkeit!).

  • Heißt "Feldverweis auf Dauer" Glattrot oder Gelbrot? Grundsätzlich sehe ich hier auch eher die Analogie zum Torwart, der sich weigert ins Tor zu gehen und vor dem vermeintlichen Spielannruch auch nur einmal verwarnt wird.

  • Da sehe ich keine Regelgrundlage. Entweder ist ein derartiges Verhalten sofort mir Rot zu bestrafen, wenn man es als grobe Unsportlichkeit auslegt oder mit Gelbrot, wenn man es als zwei Unsportlichkeiten (zweimaliges Verweigern der Auskunft) betrachtet. Ich bleibe aber bei der Analogie zum verweigernden Torwart mit nur einmal Gelb.

  • Die Bayern haben in vielen Dingen ganz komische Auslegungen. Manchmal finde ich sie sollten doch ihren eigenen Landesverband gründen (und den FC Bayern wären wir auch gleich los.)


    Die nicht-Namensnennung kann man als Unsportlichkeit werten, ja, aber nochmal ihn für die gleiche Tat persönlich bestrafen ist natürlich Schwachsinn. Allerdings, wenn die Namensnennung zwecks korrekter Protokollierung des FaDs für den AW-Spieler notwendig ist (Nummer nicht sichtbar, rückt die auch nicht heraus) ist das tatsächlich allgemeine Widersetzlichkeit. Nach einer Fristsetzung bleibt dann nur der Spielabbruch.


    Jeder SR in einem normalen Bundesland sollte selbstverständlich das nicht so wie in der Frage machen, aber selbst den Bayern würd ich raten das Ding zu ignorieren - vorm Sportgericht könnte (und sollte!) der FaD ein spielentscheidender Regelverstoß werden.

  • Nur einmal gelb, weigert sich der Spielführer, so wird mit Abbruch gedroht und im Zweifel abgebrochen. Ich meine, dass wir dies hier schon irgendwo mal diskutiert hatten?!?

  • (und den FC Bayern wären wir auch gleich los


    Genau. Und einen zusätzlichen CL Platz gleich mit. Aber das juckt im hohen Norden sowieso keinen. Von solchen Sphären kann man dort eh nur träumen.
    Aber wir entfernen uns vom Thema.

  • Ich kenn die Regelauslegung genauso, nur das der neue SF auch nochmal Gelb bekommt und falls er es auch nicht sagen will, erst dann der Spielabbruch erfolgt.

  • Es ist völlig richtig die Antwort. Das selbe machen wir doch auch wenn ein Spieler Rot sieht und nicht das Spielfeld verlässt. Dann schalten wir den Spielführer ein und geben ihm eine Frist und mit der Androhung das Spiel abzubrechen. Es wird auch kein Sportgericht (Spruchkammer) gegen diesen Abbruch was machen. Wer gegen die Anweisung und Maßnahmen des Schiedsrichters widersetz muss mit Strafe rechnen. Sollte dennoch eine unseriöse Kammer dies beanstanden dann meldet euch bei der nächsten Instanz.

  • @ an alle die diese Auslegung kennen: Bitte benennt mir irgend eine Quelle, bitte. Ansonsten glaube ich es definitiv nicht.

  • Ein Spieler darf für die selbe Tat nicht zweimal bestraft werden. Das ist eine Grundlage jedes seriösen Rechtssystems und im Fußballrecht ist es auch nicht anders. Glatt Rot darf es sowieso nicht sein, da nur für die in Regel 12 genannten Gründe Rot gezogen werden darf. Es gibt keine allgemeine grobe Unsportlichkeit!

  • Ein Spieler darf für die selbe Tat nicht zweimal bestraft werden. Das ist eine Grundlage jedes seriösen Rechtssystems und im Fußballrecht ist es auch nicht anders. Glatt Rot darf es sowieso nicht sein, da nur für die in Regel 12 genannten Gründe Rot gezogen werden darf. Es gibt keine allgemeine grobe Unsportlichkeit!


    Dem ist nichts hinzuzufügen. Die oben stehende Regelauslegung ist definitiv nicht korrekt und ich finde es erschreckend, dass sie so an Trainer herausgegeben und von Schiedsrichtern verteidigt wird.
    Das kann auch nichts mit "Auslegung in Bayern" zu tun haben, sondern wäre - wenn es ernst gemeint und nicht nur ein Versehen ist - eine Regelbeugung der Regeln von DFB und FIFA.

  • Andererseits kann man das Verweigern der Auskunft über den AW-Spieler auch als Anlügen bzw. Autoritätsuntergrabung und somit grobe Unsportlichkeit auslegen.
    Somit würde statt VW direkt der FaD kommen. Gelb/rot ist aber wie oben erklärt definitiv falsch.


    Man bietet dem SF in dieser Situtation doch im Prinzip an, sich zwischen einem Spielabbruch und einer VW zu entscheiden,
    was nicht wirklich sinnvoll ist, da sich doch jeder Depp für die VW entscheiden würde. Die einzige sinnvolle Strafe ist meiner Meinung nach also der FaD.

  • Nein, das kann man nicht als "grobe Unsportlichkeit" auslegen. Weder für Anlügen noch für Autoritätsuntergrabung ist im Regelwerk der FaD vorgesehen.
    Analog dazu erinner ich nochmal an die bereits genannte Situation mit der Verweigerung des TW beim Strafstoß ins Tor zu gehen, die regelmäßig durchgekaut wird. Die Aussage des DFB ist dazu eindeutig.

  • Zustimmung zu Nummer4 und Linus und noch einmal: Es gibt keine grobe Unsportlichkeit, für die man nach den Regeln eine rote Karte zeigen könnte. Ein weiterer Irrglaube, dem sehr viele Schiedsrichter unterliegen. Die Vergehen, für die es eine rote Karte gibt, sind in Regel 12 abschließend aufgezählt.


    Zitat

    Man bietet dem SF in dieser Situtation doch im Prinzip an, sich zwischen einem Spielabbruch und einer VW zu entscheiden,
    was nicht wirklich sinnvoll ist, da sich doch jeder Depp für die VW entscheiden würde. Die einzige sinnvolle Strafe ist meiner Meinung nach also der FaD.


    Nein, hier muss sich keiner zwischen Verwarnung und Spielabbruch "entscheiden". Der Spielführer wird bei der ersten Weigerung verwarnt und kann sich dann zwischen "Namen jetzt doch nennen" und "Spielabbruch" entscheiden. "Jeder Depp" würde natürlich den Namen nennen, aber ein paar Oberkluge soll es ja geben ... und dann ist nach angemessener Frist (5 Minuten) halt endgültig Feierabend.

  • Der Spielführer wird bei der ersten Weigerung verwarnt und kann sich dann zwischen "Namen jetzt doch nennen" und "Spielabbruch" entscheiden. "Jeder Depp" würde natürlich den Namen nennen, aber ein paar Oberkluge soll es ja geben ... und dann ist nach angemessener Frist (5 Minuten) halt endgültig Feierabend.


    Genau das kann die einzig richtige Lösung sein. Die Verwarnung bei der ersten Weigerung ist unstrittig möglich, für eine weitere Verwarnung (und damit die Ampelkarte) müsste man die Regeln schon ziemlich verbiegen, um da noch etwas zu konstruieren. Nur: Wäre dem SR geholfen, wenn der Spielführer vom Platz muss - gleich ob mit Ampel oder glatt Rot? Den Namen des Störenfrieds wüsste er damit immer noch nicht. Allerdings sehe ich die fortgesetzte Weigerung des Spielführers, insbesondere nach einer bereits erfolgten Verwarnung, als Umstand, der geeignet ist, die Autorität des SR nachhaltig zu untergraben, was ja Voraussetzung für einen Abbruch ist, der vor dem Sportgericht auch Bestand haben soll. Allerdings wäre ich mit der Frist nicht so großzügig wie zettelbox, maximal 3 Minuten sollten als Frist vollkommen ausreichend sein.


    Praktischer Tipp am Rande: Man kann ja auch immer damit drohen, den fraglichen AW-Spieler anhand der Spielerpässe zu identifizieren; die Aussicht, dass der Widerstand letztlich zwecklos ist, hat schon manchen Spieler zur Vernunft gebracht - und erspart den Abbruch sowie dessen Folgen.

  • Das ist zwar schön das ihr alle dagegen sein, aber in Bayern ist des, da bin ich mir sicher, rechtmäßig. Quellen kann ich nicht nennen.

  • Die Begründung und die Quelle hat Kaef als Themenersteller bereits genannt - und die Begründung erfüllt genau das Kriterium, welches ich mit "konstruieren" meine: Erst bestraft man was auch immer (z.B. Umsportlichkeit) mit Gelb und packt dann wegen der Widersetzlichkeit eine Rote Karte darauf. Regeltechnisch sehr bedenklich und außerhalb Bayerns, wo diese Auffassung gelehrt wird, lieber nicht anzuwenden ...