Verletzter Spieler will Strafstoß schießen

  • Folgende Situation:
    Ein Spieler wird im Strafraum gefoult und muss behandelt werden. Damit ist er regeltechnisch verpflichtet, das Feld zu verlassen und darf frühestens nach der Spielfortsetzung wieder am Spiel teilnehmen. Dies bedeutet, dass genau dieser Spieler aber nicht als Schütze in Betracht kommt, da die Ausführung des Strafstoßes ja die (notwendige) Spielfortsetzung darstellt. Irgendwie finde ich das weit ungerechter als der jüngste Vorschlag, bei Verletzungen auch die gegnerische Mannschaft zu dezimieren, da womöglich der beste Schütze fehlt. Kurios wird es vor allem dann, wenn der ausführende Schütze es schafft, die verursachende Mannschaft zu einer Regelübertretung zu veranlassen und so eine Wiederholung des Strafstoßes zu bewirken, denn dann dürfte der gefoulte und behandelte Spieler ja wieder in das Spiel eintreten und auch als Schütze agieren ... :hammer:

  • Stimmt der verletzte Spieler dürfte nicht schießen.
    Stimmt nicht, bei der Wiederholung darf er nicht antreten. Es ist eine Wiederholung, damit war der Ball nicht korrekt ins Spiel gebracht, somit auch nicht fortgesetzt.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich kenne eine andere Lehrmeinung. Diese besagt, dass der Ball nach dem Spielen des Balles vom 11m-Punkt eben doch kurz korrekt im Spiel ist, es wird ja die Wirkung des Strafstoßes abgewartet. Somit dürfte der behandelte Spieler doch die Wiederholung ausführen.

  • Rein formal ist das sehr vertrackt: Der Regelverstoß (vorzeitiges betreten des Strafraumes oder Teilkreises bzw. verlassen der Torlinie) hat ja stattgefunden, bevor der Ball im Spiel war. Deshalb kommt es ja auch zur Wiederholung, die eigentlich auch sofort anzuordnen wäre, gleichgültig, was aus dem Schuss wird. Im Sinne der Vorteilsbestimmung ordnet das Regelwerk hier sogar ausdrücklich an, die Wirkung des Schusses abzuwarten. Geht der Ball ins Tor, kommt die Vorteilsbestimmung zur Anwendung und das Tor zählt, der Ball kommt damit gewissermaßen posthum ins Spiel. Wird kein Tor erzielt, kommt quasi der Nachpfiff und die Uhren werden auf Anfang zurückgedreht, d.h. Wiederholung des Strafstoßes. Ob der Ball jetzt (wirksam) im Spiel war - immerhin haben wir die Wirkung abgewartet -, darüber kann man unterschiedlicher Auffassung sein; ein Problem, welches sich übrigens auch bei Freistößen stellt, wenn der Mauerabstand unzulässig verkürzt wird.

  • wenn der ausführende Schütze es schafft, die verursachende Mannschaft zu einer Regelübertretung zu veranlassen und so eine Wiederholung des Strafstoßes zu bewirken

    Freu mich ja immer, mit Manfred in den "verbalen Ring" zu steigen. Allerdings fehlt mir momentan definitiv die Fantasie, wie der ausführende Spieler die verursachende Mannschaft zu einem Vergehen, dass zu einer WH führen würde, veranlassen könnte.


    Hast Du mal ein Beispiel, wie so was aussehen könnten ?

  • Ein Spieler tritt zum Elfmeter an und bleibt beim Anlauf einfach stehen. Wäre zumindest ein Grund für eine Wiederholung.
    Spiel wird dich einen Pfiff unterbrochen und der jeweilige Schiedsrichter entscheidet auf Wiederholung des Strafstoßes.
    Da das Spiel unterbrochen ist, darf der verletzte Spieler wieder rein und somit theoretisch auch den Strafstoß schießen.

  • Hast Du mal ein Beispiel, wie so was aussehen könnten ?


    Fast so:

    Ein Spieler tritt zum Elfmeter an und bleibt beim Anlauf einfach stehen.


    Muss allerdings darum ergänzt werden, dass damit Spieler des Gegners oder der Torwart zu einer Regelwidrigkeit veranlasst werden (klappt zu 99,9 %). Allerdings reicht es eben nicht aus, nur stehen zu bleiben, da der Ball dann auf keinen Fall im Spiel war, geschossen werden muss daher immer. Ob der Schuss allerdings ausreicht, den Ball regelkonform ins Spiel zu bringen, genau die Frage erörtern wir ja gerade in den Posts 2 bis 4.

  • Wie was? Wenn ich stehenbleibe und dadurch die Gegner zu einem Regelverstoß provoziere reden wir von einer unsportlichen Täuschung. Wenn man auf halben Weg stehenbleibt provoziert man da keinen.

  • Andere Frage: Es ist ein Entscheidungdsschießen. Ist da der Ball definitionsgemäß überhaupt je im Spiel? Es wird ja nicht "gespielt" sondern ein Sieger ermittelt.

  • wenn ein Spieler Inder 119. Minute wg einer Behandlung das Feld verlässt, darf er am 11 Meter Schießen teilnehmen!!!

    Dem Schiedsrichter zu widersprechen, das ist, wie wenn man in der Kirche aufsteht und eine Diskussion verlangt.

  • Und wenn er kein Inder ist, dann nicht? ;)


    Elfmeterschießen gehört nicht mehr zum normalen Spiel dazu - daher sind diese Bestimmungen da außer Kraft.


    Ganz pragmatisch: Wenn ich nach einer Wiederholung den Spieler rauflasse und es nicht erlaubt war begehe ich einen potenziell spielentscheidenden Regelverstoß, wenn ich ihn aber obwohl ich ihn rauflassen dürfte trotzdem wartenlasse ist es eine ganz normale Ermessensentscheidung von mir, ich muss jemanden nicht sofort wieder rauflassen. Also darf er bei mir sich den Elfer von draußen anschauen.

  • Den nächsten okay, aber den übernächsten? Der Ball war ja zwischenzeitlich immer noch nicht im Spiel. Und spätestens beim 11. kommen wir dann auch beim Draußenlassen wieder aufs Thema Regelverstoß. :)

  • Also auch bei der 38. Elfmeterwiederholung wäre es immer noch meine Ermessensentscheidung, daher nie ein Regelverstoß. Aber ich rede jetzt von praktischen Fällen, da wirds nicht mehr als 2 oder 3 Wiederholungen im Extremfall geben und selbst die sind selten. Zusätzlich muss dann gerade in dem Fall der gute Elfmeterschütze sich davor behandlungswürdig verletzt haben - also schon sehr unwahrscheinlich.

  • Im von BRiT eingebrachten Fall geht es nicht um Wiederholungen, sondern um die nächsten Elfmeter durch den nächsten Schützen. Und wenn Du da eine Mannschaft wieder von vorn beginnen lässt (nach dem 10. Schuss), obwohl noch ein teilnahmeberechtigter Spieler nicht geschossen hat, hat das mit Ermessen nichts zu tun. :)

  • Reden wir vom gleichen Thema? Ich rede von einem im laufenden Spiel verletzten Spieler, der zur Behandlung raus muss. Nächste Spielfortsetzung ist ein Strafstoß. Ich lasse ihn erst wieder rauf wenn der Strafstoß tatsächlich ausgeführt wurde, Wiederholungen zählen nicht. Begründung hab ich vorher schon gebracht.

  • Wie was? Wenn ich stehenbleibe und dadurch die Gegner zu einem Regelverstoß provoziere reden wir von einer unsportlichen Täuschung. Wenn man auf halben Weg stehenbleibt provoziert man da keinen.

    Wenn ein Spieler zum Elfmeter anläuft und kurz stehen bleibt um den Torhüter zu täuschen, kann man auch davon ausgehen, dass er ihn dann schießt. Habe ich oben im Post dann nicht mehr erwähnt, weil es für mich dann doch selbstverständlich war...


    Jetzt geht es weiter:


    Situation 1: Spieler verschießt und/oder Torhüter hält den Ball. Meiner Meinung nach keine Wiederholung.


    Situation 2: Spieler versenkt den Elfmeter. Elfmeter muss wiederholt, da kurz zuvor ein Regelverstoß vorlag.


    Der Ball war somit im Spiel und das Spiel wurde durch einen Pfiff unterbrochen. Der verletzte Spieler kann wieder aufs Spielfeld.
    Und theoretisch dürfte der verletzte Spieler dann auch den Elfmeter schießen.


    Und ich rede hier nicht von einem Elfmeterschießen!

  • Nein, das ist falsch. Stehenbleiben ist kein Verstoß gegen die Regeln, sondern als Finte erlaubt.
    Erst wenn das Standbein neben dem Ball ist, darf nicht mehr getäuscht werden.


    Wenn der Ball nicht korrekt im Spiel ist und die Spielfortsetzung wiederholt werden muss, war der Ball eben noch nicht im Spiel und der Spieler darf den Platz auch noch nicht betreten.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Wenn die Täuschung dazu dienen soll den Gegner zur Regelübertretung zu bringen reicht es nicht mitten im Anlauf zu stoppen. Darauf fällt keiner rein. Es müsste kurz vorm Schuss sein - und das wäre unsportlich.