Für den Fall des Elfmeterschießens sieht das Regelwerk ausdrücklich vor, dass nur die Spieler, die am Ende der regulären bzw. verlängerten Spielzeit am Spiel teilgenommen haben bzw. teilnahmeberechtigt waren (Verletzungsbehandlung), teilnehmen dürfen - so weit, so klar.
Das Regelwerk sieht aber auch vor, dass der Torwart, sofern das Wechselkontingent dies noch erlaubt, im Falle der Verletzung ausgewechselt werden darf. Daraus entstehen jetzt aber ein paar Probleme bzw. Frage:
1. Wir als SR können in der Regel nicht beurteilen, ob sich der TW wirklich verletzt hat oder nicht. Da zudem jeder Spieler die Rolle des Torwartes übernehmen darf und sogar jederzeit ein Tausch zulässig ist, ist es nicht einmal zwingend, dass der als Ersatz-TW gemeldete Spieler diese Rolle übernimmt. Solange ein Spieler also den Torwart spielt, kann ich auf diesem Weg letztlich jeden Spieler auf die Bank schicken bzw. von der Bank holen. Die einzige Restriktion, die dabei vor dem Sportgericht Bestand hätte, wäre, wenn wir eine Auswechslung des Torwartes nur nach einem Schuss auf sein Tor akzeptieren.
2. Die Frage, die sich anschließt, lautet: Wird der Ersatz-TW, der nun kommt, Spieler mit allen Rechten und Pflichten, d.h. darf/muss der auch selbst schießen? Das Regelwerk schweigt hierzu.
3. Wie wirkt sich eine Auswechslung des TW auf die Liste der Schützen aus? Zwar müssen die Mannschaften die Reihenfolge nicht benennen, die ersten 5 Schützen aber nominieren. Wenn der hier möglicherweise vorgesehene TW nun aber gar nicht mehr im Spiel ist - muss/darf dann der Ersatz-TW oder darf die Mannschaft die Nominierung noch einmal ändern?