Ok, die Überschrift verwirrt ein wenig, aber ich werde es nochmal beschreiben.
Also heute beim Spiel X gegen Y erst folgende Situation:
37. Spielminute - aus Platzmangel machen sich die Spieler der Heimmannschaft an der Seitenlinie warm, stören auch nicht weiter den Spielbetrieb, verhalten sich ruhig.
Das Spiel verlagert sich nach außen, ein Pass über 10 Meter kommt nicht an und rollt auf die Seitenauslinie zu. Dort steht der Spieler von X mit der Nummer 11 und
stoppt den Ball AUF der Linie, während er außerhalb des Spielfeldes steht.
Für mich ein Eingriff ins Spielgeschehen, wenn auch eher unerheblich aber strafbar - also
In der zweiten Hälfte wird der 11er nun eingewechselt und spielt vorbelastet mit.
In der 72. Minute gibt es einen Zweikampf mit der 17 von Y. Beide steigen recht heftig ein, die 11 aber zuerst und auch "schwungvoller". Ich pfeife und entscheide auf Freistoß für Y.
Die beiden Spieler geraten aneinander und ich sehe deutlich den Versuch eines Kopfstoßes der 11 von X. Er zieht den versuch nicht 100% voll durch, trifft auch nicht.
Trotzdem für mich der versuch einer Tätlichkeit, mit der Absicht den Gegener zu treffen.
Jetzt die Frage: Der Spieler ist wegen Blödheit vorbestraft mit gekb aus der ersten Halbzeit als Einwechselspieler. Der Kopfstoß ist aber als Tätlichkeit zu werten.
Was meint ihr? oder wegen Tätlichkeit glatt ??
Ich habe mich für letzteres entschieden.
Danke