Und weiter gehts mit der neuen Abseitsauslegung: "Zweikampf bestreiten"

  • Beeinflussung
    Nach der neuen Regelauslegung wird die Abseitsstellung eines Spielers strafbar, wenn dieser Spieler den Abwehrspieler angreift, bedrängt oder einen Zweikampf mit ihm bestreitet.


    Was bedeutet genau Zweikampf bestreiten? Beispiel, ein Abwehrspieler stoppt einen Steilpass, sodass der Ball vor ihm liegen bleibt bzw. von ihm kontrolliert wird. Ab wann darf ein beim Steilpass im Abseits gestandener Angreifer den Verteidiger "legal" angreifen bzw. wann wäre der Zweikampf noch strafbar?

  • Beispiel, ein Abwehrspieler stoppt einen Steilpass, sodass der Ball vor ihm liegen bleibt bzw. von ihm kontrolliert wird. Ab wann darf ein beim Steilpass im Abseits gestandener Angreifer den Verteidiger "legal" angreifen

    sofort

  • Die Ballannahme durch den Abwehrspieler geschieht absichtlich, daher entsteht (nach neuer und alter Auslegung) eine neue Spielsituation - also sofort, wie Kaef schon sagte.

  • Wenn der Abwehrspieler den Ball kontrolliert stoppt und sich dabei nicht bereits im Zweikampf (erkennbar z.B. durch räumlich enges Laufduell, Körperkontakt o.ä.) befindet, so ist von einem kontrollierten Spiel des Balles und damit einer neuen Spielsituation auszugehen, ergo kein Abseits.

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Angreifer schon während des Passes Richtung Ball läuft und den Abwehrspieler dann von hinten überrascht, kurz nachdem dieser den Balll kontrolliert. Solange also kein Körperkontakt bzw. erlaubtes Rempeln vorliegt, wird weiter gespielt?


    In der Erläuterung des westfälischen Verbandes steht u. a. "...den Abwehrspieler angreift,...". Vielleicht sitze ich auf der Leitung, aber "angreifen" kann man doch nur einen Spieler bzw. Abwehrspieler, der den Ball kontrolliert? Dann wäre es aber wieder eine neue Spielsituation... ?(

  • Hier kommt es auf die Situation an. Greift der Angreifer der Abwehrspieler an, bevor dieser den Ball angenommen hat, liegt strafbares Abseits vor - zum Beispiel, wenn beide nebeneinander in Richtung Ball laufen und der Abwehrspieler früher am Ball ist. Nimmt der Abwehrspieler allerdings unbedrängt den Ball an und der Stürmer verhält sich dahinterstehend bis zur Ballannahme passiv, liegt kein strafbares Abseits vor. Die Frage war ja, wie lange der Stürmer warten muss, bis er angreifen darf, nachdem der Abwehrspieler den Ball angenommen hat. Und hier lautet die Antwort: Er muss gar nicht warten. Der Zweikampf bzw. das Bedrängen darf aber erst nach der kontrollierten Ballannahme erfolgen.


    Hier kommt es ziemlich auf die Interpretation des SR an, ab wann der Stürmer den Verteidiger bedrängt - vor oder nachdem die neue Spielsituation (Annahme des Balls durch Verteidiger) beginnt?


    EDIT: Nein, man kann einen Spieler ja auch ohne Ball schon angreifen. Der Zweikampf beginnt ja nicht zwangsläufig erst bei Ballbesitz.

  • Zitat

    EDIT: Nein, man kann einen Spieler ja auch ohne Ball schon angreifen. Der Zweikampf beginnt ja nicht zwangsläufig erst bei Ballbesitz.


    In der Anweisung wird zwischen Zweikampf und Angreifen unterschieden. "Angreifen" setzt m. E. Ballkontrolle eines Spielers voraus, beim "Zweikampf" nicht unbedingt. Ab wann kann man überhaupt von Zweikampf reden, wenn zwei Spiel versuchen den Ball zu erreichen?


    Natürlich kann ein Abwehrspieler einen Ball kontrollieren, ohne dass er ihn vorher berührt hat, z. B. beim Abschirmen des Balles, sodass dieser zum Abstoß ins aus rollt. Ab wann ist aber ein zum Ball Laufen ein Zweikampf?


    Für mich ist die neue Auslegung leider nicht klar genug. Ich werde grundsätzlich auf Abseits entscheiden, wenn ein im Abseits stehender Angreifer versucht den Ball zu erreichen und sich der Ball in seiner unmittelbaren Nähe befindet, auch wenn der Ball kurzfristig von einem Verteidiger kontrolliert wird. Das wird m. E. akzeptiert. Fernsehbilder gibt es eh nicht ;)