In der Kreisliga Hamburg ist es am 14.04.2013 zu einem Spielabbruch und Angriff auf den SR gekommen:
http://www.sportnord.de/news/index.php?news_id=21233
3 Jahre Sperre für Angriff auf SR
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Vollkommen korrektes Urteil. Der Spieler kann sich nun mit anderen Dingen befassen, so einer brauchen wir nicht beim Fußball.
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Zu wenig.
Solche Typen gehören bis an ihr Ende gesperrt. Würgen des Schiedsrichters- wo leben wir eigentlich?
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Und nach drei Jahren wird sich selbstverständlich vieles am Spielcharakter ändern?
Sowas ist ein absolutes NOGO! Dafür sind 3 Jahre zu wenig. -
Solche Leute sollte man lebenslänglich Sperren und Straf-und Zivilrechtlich verklagen!
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Schade, dass der Signal schwach ist.
Der Urteil sollte härter sein, dann kann einen richtigen Signal kommen.Der Urteil hätte ich gerne angefochten, denn es ist zu wenig!
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Leute eine Sperre von drei Jahren ist in vielen Verbänden die höchst mögliche Strafe, welche ausgesprochen werden kann. Das entspricht 96 Spielen sperre.
Man muss einem Spieler auch die Möglichkeit geben nach drei Jahren wieder Fußballspielen zu können um zu beweisen, dass er aus einem Fehler gelernt hat.
Dies ist im normalen Strafrecht ja auch so. Selbst bei einem lebenslangen Urteil kommt der Täter i.d.R. wieder frei. So sollte es auch im Fußball sein, zumindest wenn er Ersttäter ist. -
Danke Torsten. Genau dazu wollte ich was sagen. Wir haben hier eine Rechts- und Verfahrensordnung, wo die ganzen Strafen drin stehen. Die DFB-RuVO sagt unter § 8 Abs. d) das bei einer Tätlichkeit gegen uns Schiedsrichter der Strafrahmen bis zu 2 Jahren geht. Das der Spieler in Hamburg 3 Jahre bekommen hat, liegt daran, dass nach § 32 Nr. 16 der HFV-RuVO der Strafrahmen bis zu 5 Jahre geht. Unter Nr. 19 steht die selbe Strafe auch bei uns Schiedsrichter, wenn wir jemanden tätlich angreifen würden. Die Spanne bei Nr. 16 und Nr. 19 liegt einfach bei 6 Monaten bis 5 Jahre. Die Frage ist einfach, war es ein besonders schwerer Fall gewesen? Offensichtlich sah das Sportgericht es nicht so, den sonst wäre nach § 35 Nr. 4 Absatz b) HFV-RuVO eine Sperre auf Dauer drin gewesen.