50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz, wegen Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 in der Kreisliga

  • Manfred
    Hast Du für die Einstufung als Kampfsport eine Quelle? M.E. ist Fußball durchaus ein Kontaktsport, aber kein Kampfsport. Versicherungen fragen oftmals "Üben Sie Sportarten und Hobbys mit erhöhtem Risiko aus (z.B. Kampfsport...)?", damit ist dann aber regelmäßig nicht das Hobby Fußball spielen gemeint.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Suche einfach mal in der Rechtsprechung - wie auch beispielhaft in dem hier fraglichen Urteil - und Du wirst fündig werden. Wobei auch hier gesagt werden muss, dass der juristische Kampfsportbegriff mit dem versicherungstechnischen Pendant identisch ist. Ganz nebenbei: In Österreich spricht man auch von Kampfmannschaften ...

  • Also der juristische Kampfsportbegriff ist mit dem versicherungstechnischen Pendant grundsätzlich NICHT identisch. Bei einer großen und namhaften deutschen Versicherungsgesellschaft zählen zu den o.g. Sportarten mit erhöhtem Risiko u.a.: Boxen, Catchen, Karate und Kickboxen bzw. American Football, Eishockey und Rugby - Fußball und Handball hingegen nicht!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ups, sorry, da war das "nicht" in meinem Kopf, ist aber nicht in meinen Fingern angekommen. Du liegst vollkommen richtig, der juristische und der versicherungstechnische Begriff des Kampfsports sind nicht identisch.