50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz, wegen Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 in der Kreisliga

  • Auf einen Amateur-Fußballer aus Dortmund wartet nach einem bösen Foulspiel an seinem Gegenspieler eine heftige Strafe. Zu 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz hat das Gericht den Kicker nun verdonnert. Fußballer können demnach für rüde Foulspiele mit Verletzungsfolgen zivilrechtlich haftbar gemacht. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm bestätigte mit seinem Richterspruch in zweiter Instanz ein früheres Urteil des Landgerichts Dortmund.


    Quelle:http://www.fussball.de/amateur…-werden/id_61078350/index


    :guckst_du: http://www.rp-online.de/sport/…eler-50000-euro-1.3083713

  • Keine wirklich neue Erkenntnis, sondern nur Bestätigung der schon bislang geltenden Rechtslage.


    Jeder Teilnehmer an einem Fußballspiel willigt gewissermaßen in Verletzungen ein, die bei der Durchführung des Spiels als typisch anzusehen sind, also angefangen von den Verletzungen, die selbst bei regelkonformen Spiel auftreten können (z.B. Pressschlag), bis hin zu denen, die zwar einen Regelverstoß darstellen, aber eben allenfalls fahrlässig sind, wie eben bei Fouls - oder übersetzt: bis zu den Vergehen, die eben maximal mit einer Verwarnung geahndet werden.


    Sobald wir ein Vergehen haben, welches nach dem Regelwerk mit einem FaD zu belegen ist (und dabei natürlich unter Ausschluss des Umstandes, dass der Regelverstoß an sich höchstens eine Verwarnung wert wäre, die Rote Karte aber wegen Verhinderung einer klaren Torchance zu berhängen ist), vor allem also bei rohem Spiel, stehen auch Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld im Raum - nicht zwangsläufig, da ja auch abhängig von einer eventuell eintretenden Verletzung, aber eben auch alles andere als abwegig.


    Natürlich gibt es auch Einzelfälle, in denen die obigen Grundsätze nicht anwendbar sind, aber als Richtschnur ist das sehr wohl geeignet.


    Interessant ist, dass vor allem wegen der Betragshöhe über den Fall berichtet wird, wobei mir der Betrag in Anbetracht einer zu erwartenden Berufsunfähigkeit eher noch gering erscheint, da könnte noch weitaus mehr auf den Spieler zukommen. Besonders kritisch wird es, wenn die - hoffentlich vorhandene - Haftpflichtversicherung auf die Idee kommt, dass es sich bei der Attacke um eine vorsätzliche Tat gehandelt hat, denn dann zahlt sie zwar an den Geschädigten, der Angreifer wird aber in Regress genommen werden und das Spiel wohl lebenslänglich nicht mehr vergessen.

  • Dann sollte doch eigentlich auch die ein oder andere Grätsche von Bundesligaakteuren so eine Maßnahme nach sich ziehen. Aber da hört man nix.

  • Wo kein Kläger, da keine Entschädigung - und wer weiß, was da wie, ggf. auch direkt zwischen den Vereinen bzw. den Versicherungen, diskret geregelt wird. Außerdem muss ja, von den Behandlungskosten abgesehen, auch ein ernsthafter und dauerhafter Schaden entstanden sein; glücklicherweise sind die meisten aus solchen Attacken entstehenden Verletzungen ja sehr schnell ausgeheilt und vergessen.

  • Ich finde vor allem die Begründung des Gerichts sehr gut.


    Zitat

    Im vorliegenden Fall "hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe". Ferner habe er "den zur Verletzung des Klägers führenden Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen seines Einsteigens für den Gegner geführt".


    Das ist doch mal was. Einfach geschrieben, für jeden zu verstehen und endlich mal nen "Arsch in der Hose".

  • Das ist doch mal was? Rücksichtslos nach Regel 12 = gelbwürdig = bestimmt nicht schmerzensgeldwürdig. Wenns wirklich ein grobes Foul war kann man darüber diskutieren, aber die Begründung ist Quark.

  • Nummer4: rücksichtslos gem. Regelheft != rücksichtslos gem. Juristenjargon. Er hat in rücksichtsloser Weise gegen die Regel Nr. 12 der Fußball-Regeln gehandelt. Dass in genau dieser Regel der Begriff rücksichtslos ebenfalls normiert wird, dafür kann der Richter ja nichts.

  • Mir ist schon klar das es nicht rücksichtslos im Regelsinne, sondern rücksichtslos im "normalen" Sinne war. Trotzdem, die Aussage "unter Verstoß gegen Regel 12 rücksichtslos" ist zumindest unglücklich gewählt.

  • ... und ich bleibe dabei - unglücklich aus Sicht eines Fußball-Schiedsrichters bestimmt, aber vollkommen standadisiert per gewöhnlicher Urteilsbegründung. Ein Richter kann nicht einen frei formulierbaren Essay als Urteilsbegründung verfassen, er hat sich dabei sehr genau an gewisse Standards zu halten.

  • Vielleicht bin ich da auch nicht gerade objektiv, wenn z.b. im Hockey in der gleichen Situation die gleiche Begründung stehen würde, würde ich wohl nichtmal mit der Wimper zucken...

  • @mfs: Und noch einmal: Der Schiedsrichter hat NICHT auf rücksichtsloses Foulspiel, sondern eben wohl auf "übermäßige Härte" oder "rohes Spiel" oder sonstwas entschieden. Siehe oben.

  • Mich würde ja mal interessieren, wie die Urteile dann bei "übermäßiger Härte" erst lauten werden ...

    Das Problem ist hier doch die absurde Formulierung, für jeden Normalbürger ist "Rücksichtslos" deutlich schlimmer als "übermäßige Härte" in den DFB Regeln werden dann einfach diese Worte definiert um ne Formulierung für Regelfragen zu haben. Das Urteil wurde aber nicht nach den Formulierungen der DFB-Regeln sondern nach den gesetzlichen Formulierungen formuliert, wo "Rücksichtslos" "übermäßige Härte" impliziert und mehr oder weniger einen Vorsatz beinhaltet.

  • @mfs: Und noch einmal: Der Schiedsrichter hat NICHT auf rücksichtsloses Foulspiel, sondern eben wohl auf "übermäßige Härte" oder "rohes Spiel" oder sonstwas entschieden. Siehe oben.


    Klugscheißer !!! Im Urteil steht klar lesbar Schwarz auf Weiß das der SR das Vergehen mit einer Gelben Karte bestraft hat. Und jetzt ???

  • Das Urteil belegt einzig und alleine den Umstand, dass ein staatliches Gericht eben nicht an die Entscheidung eines Schiedsrichters oder eine Sportgerichtes gebunden ist. Im Übrigen halte ich auch das Interview von Herrn Dr. Koch für sehr sachlich und zutreffend - und ja: rein rechtlich ist Fußball ein Kampfsport, genau deshalb gibt es ja Regeln, eben damit das Risiko überschaubar und der Kampf fair bleibt.

  • @mfs: Oha, dann rudere ich mal kräftig zurück. Sorry. Mir war das Urteil im Wortlaut nicht bekannt und ich kannte nur die Berichte von fussball.de und aus der RP. Hier war von "rüdem Foul" die Rede, was für mich eine rote Karte impliziert.


    In der grundsätzlichen Aussage bleibe ich aber dabei, dass das "rücksichtslos" gemäß Fußballregeln nicht dem "rücksichtslosen Handeln" per Jurajargon entspricht (letzteres hängt weitaus höher).