SSD Hannover96 Torjubel

  • Das Zaunerklettern ist m.E. nicht nur wegen möglicher Fingerverletzungen verboten, sondern vor allem, um die Fans nicht übermäßig anzuheizen, sonst klettern die noch über den Zaun in den Innenraum, um den Torschützen zu umarmen.


    Auch nicht ganz richtig. Das Zaunklettern wurde vor allem deshalb verboten, weil die Fans auf der anderen Seite auch hochklettern. Dafür sind die Dinger aber nicht gebaut. Und dann passiert das hier.

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • @ Brit


    Wenn du schon so genau bist, dann denke bitte daran, dass das zeigen der Karten nur zur Verdeutlichung für die Zuschauer dient.... Dementsprechend hätte er das auch mündlich erledigen können und alles ist gut....
    Zu der Regel, wie oben bereits beschrieben finde ich diese schwachsinn, doch laut aktuellem Regelheft wurde alles richtig entschieden, dementsprechend :thumbup: für den schiri, alles richtig gemacht!!!

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Die Regel ist Schwachsinn. Der noch viel größere Schwachsinn ist aber, dass sich immer wieder Spieler wissentlich darüber hinwegsetzen. :!:
    Im Fall Huszti Szabolcs gehe ich mal davon aus, dass der Ungar sich nicht bewusst war, dass er hierfür eine Doppelstrafe kassieren könnte.

    "Sie stehen besser als wir sitzen und haben die richtige Entscheidung getroffen."
    Tom Bartels über das Gespann Skomina

  • Zitat

    Die Entscheidung des Schiedsrichters, die dieser selbst bedauerte und mit erkennbarem Unbehagen aussprach, aber meinte, keine andere Wahl zu haben, ist daher nicht richtig und schon gar nicht zwingend gewesen. Abzuwarten bleibt, ob das DFB-Sportgericht sie aufhebt, nachdem bei gelb-roten Karten nur ein sehr begrenzter Überprüfungsspielraum besteht („offensichtlicher Irrtum“).


    SR Aytekin hat absolut korrekt gehandelt, womit die Begründung für den Einspruch schon obsolet wirkt. Das dürfte eigentlich auch den oberen Herren von Hannover 96 bekannt sein. Was sie mit diesem Einspruch also bezwecken wollen, weiß ich nicht - vielleicht eine Ausweitung der Diskussionen und damit eine Regeländerung. Für den Fall Huszti hat der Einspruch aber sicherlich keine Wirkung.

  • Die Entscheidung ist nicht richtig? Da war ja mal wieder jemand am Werk, der sich richtig auskennt. :hammer: Ich empfehle Herrn Huszti lieber mal einen Blick ins Regelwerk zu werfen als durch solche absurden Einsprüche zwanghaft irgendwelche persönlichen Absichten durchsetzen zu wollen.

  • Herr Huszti wird in unserer heutigen Tagespresse wie folgt zitiert: "Das war ein bisschen doof von mir."

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Das kostet den Verein sowieso nur unnötig Geld... ! Aber die sehen evtl. Hoffnung weil in den Regeln steht, dass der SR gesunden Menschenverstand walten lassen sollte.

  • Übrigens: Selbst wenn Deniz Aytekin vergessen hat, ein zweites Mal Gelb in die Luft zu halten, wäre das völlig egal. Denn gemäß den Regeln braucht man keine Karte sondern hat stets eine Verwarunung mündlich auszusprechen und nur für die Außendarstellung wird die Karte gezeigt. Und er erklärt ja eindeutig gelb, gelb-rot, von daher hat er regeltechnisch keinen Fehler begangen ;).

  • Ich kann wirklich nachvollziehen, dass man nach einem Tor in dieser Situation und in dieser Art zu seinen Fans will um zu feiern.
    Diese gelbe Karte würde ich als Spieler in Kauf nehmen. Aber warum muss man sein Trikot ausziehen. Den Sinn verstehe ich einfach nicht.


    Der Einspruch von Hannover ist genauso lächerlich wie die Erklärungsversuche der Beteiligten. Die Aktion war doof und ich behaupte, dass der Spieler sehr wohl wusste, dass er das nicht darf. Es war ja nicht der erste Fall dieser Art.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Aus juristischer Sicht sind die Argumente des RA logisch und nicht uninteressant. In wie weit das deutsche StGB auf die internationalen Fußballregeln Einfluss nehmen kann, müssen letztendlich Juristen klären.


    Neu ist mir auf jeden Fall, dass ein Spieler erst verwarnt werden muss, damit er weiß, dass das nächste Vergehen einen Feldverweis und damit ein Spiel Sperre bedeutet. Dies würde ja bedeuten, dass ein Spieler nacheinander solange Unsportlichlichkeiten begehen darf, bis der SR endlich dazugekommen ist ihn zu verwarnen, absurd.


    Auswechelspieler rennt auf das Spielfeld, foult einen Gegenspieler verwarnungswürdig, beschimpft ihn dann unsportlich, kritisiert dann noch den SR... Und bekommt dafür nur eine Gelbe Karte, weil er ja nicht wissen konnte, dass das nächste Vergehen einen Feldverweis bedeutet. :hammer:

  • Zitat

    Hinzu kommt, dass es sich bei der Jubelszene ohnehin um einen
    einheitlichen Vorgang (ein tateinheitliches Geschehen im Sinne von § 52 StGB) handelte, den in separat zu bestrafende Teilakte aufzuspalten unangebracht erscheint.

    Das finde ich keineswegs logisch: Für mich ist das Trikotausziehen die erste Handlung und das an den Zaunspringen die zweite. Ich denke daher eher, dass Tatmehrheit vorliegt.
    Wie Mark aber zutreffend festgestellt hat, wird die Anwendung strafrechtlicher Konkurrenzen wohl wenig Platz bei der Wertung des Sportgerichts einnehmen.

  • Warum wird hier denn jetzt das StGB hinzugezogen. Wenn mich nicht alles täuscht sind die Fussballregeln nicht hierauf anzuwenden...


    Einspruch wird niemals durchkommen...

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Ich denke auch, dass sie nicht durchkommen werden.
    Aber irgendjemand muss ja mal auf die Kuriosität des Regelwerkes hinweisen und dagegen vorgehen. Vielleicht dient die ganze Aktion letzenendes dazu, dass die Anweisungen überarbeitet werden, dann sagen wir alle "Danke Hannover".
    Auch ein Herr Bosman wurde mal müde belächelt, auch Schalke/Matip wurden müde belächelt, und ich erinnere daran, dass auf Grund eines Herrn Zidane beim WM-Finale 2006 die Regeln bezüglich des nachträglichen Zeigens der RK angepasst wurden. Insofern sage ich einfach mal: abwarten, vielleicht kommt ja doch etwas positives am Ende bei raus.

  • Irgendwie hinken alle Vergleiche, aber ... wenn jemand ein Auto klaut oder ohne Führerschein fährt und dann einen Unfall baut und Unfallflucht begeht, so wird er doch auch für jedes Vergehen (gut, Tatmehrheit, also wahrscheinlich mit etwas "Mengenrabatt") bestraft und es fällt nicht eine Tat unter den Tisch.


    Hier wird erst das Trikot ausgezogen und bis der Spieler überhaupt erst am Zaun ist, dauert es noch eine ganze Weile, so dass de facto zwar der Torjubel der gemeinsame Auslöser ist, aber durchaus eine Zeitspanne zwischen beiden Taten liegt, die klarstellt, dass kein zwingender Zusammenhang besteht. Anders sieht dies ja aus, wenn jemand mit einem per se schon verwarnungswürdigen Foul zusätzlich noch einen aussichtsreichen Angriff unterbindet, wo es streng genommen auch Gelb (Foul) und Gelb-Rot (Angriff) geben könnte, aber hier ist der unmittelbare und unabänderliche Zusammenhang gegeben.


    Ob die Regel sinnvoll ist, darüber kann man sicher streiten, rein rechtlich ist der Einspruch albern. Ansonsten wiederhole ich: Würden die Spieler - zumal Profis - sich auch nur ansatzweise so intensiv um die Theorie (= Regelwerk) wie um die Praxis kümmern (jeder Arbeitende muss das auch tun, sonst gibt es auf kurz oder lang auch große Probleme), gäbe es solche Vorfälle nicht; neu ist die Regelung jedenfalls nicht.

  • Ich kann aus sportrechtlicher Sicht sagen, dass Hannover kein Erfolg haben wird.


    Den es gibt einen Paragrafen, der klar festlegt, wann ein Einspruch gegen eine :gelbe_karte: / :rote_karte: statthaft ist. Und das ist § 11 Nr. 3. Darin heißt es:

    Zitat von §11 Nr. 3 DFB-RuVO

    Gegen eine nach Nr. 1. verwirkte Sperre ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird.
    Einspruchsberechtigt ist der betroffene Spieler.

    Nun hat sich Deniz Aytekin ja nicht geirrt, also ist der Einspruch schon mal umsonst. Und wenn der Spieler persönlich auch nicht Einspruch eingelegt hat, ist die Sache auch erledigt. Vom Verein ist das nicht zulässig. Wer fragen sollte, was in Nummer 1 steht: Da steht halt drin, dass der Spieler ein Spiel gesperrt ist, wenn er in einem Bundesspiel, einem Qualifikationsspiel zum DFBHallenpokal oder während dieses Endturniers infolge zweier Verwarnungen (gelb-rot) im selben Spiel des Feldes verwiesen wurde.