Heute hatte ich mein Spiel in der Kreisliga A. Im Spiel geschah nichts besonderes, es endete 1:1.
Aber nach dem Spiel unterhielt ich mich mit einem Verantwortlichen des Gastvereins. Dieser sagte mir, dass er es in Betracht zieht aus folgendem Grund Protest einzulegen.
Er meinte, dass der Heimverein in der Halbzeitpause den Platz einseitig bewässert hätte. So soll die Hälfte des Heimvereins bewässert worden sein, die Seite des Gastvereins nicht. Dies sah er als Benachteiligung an. Das spiel fand auf einem etwas älteren "Kunstrasenteppich" statt. Meines Erachtens steht zu solchen Aktionen nichts in der Spielordnung, aber im gewissen Sinne könnte man eine solche Aktion schon als Benachteiligung ansehen.
Des Weiteren überlegte er auch bei dem gestrigen Spiel seiner Landesligamannschaft Protest gegen die Spielwertung einzulegen. Grund hierfür ist, dass der Heimverein in diesem Spiel angeblich während des gesamten Spieles laute Musik gespielt habe.
Zumindest im ersten Fall hat der Mann meines Erachtens nicht ganz Unrecht, wenn er sagt, dass hier keine gleichen Verhältnisse geschaffen weren.
Was sagt Ihr dazu?