Gegenseitige Regelverstöße - trotzdem Verwarnung?

  • Folgende Situation (ist mir gestern so passiert):


    Ein Spieler von Mannschaft A versucht einen Ball zu köpfen, in dem er diesen nach vorne Streckt und damit etwa auf Brusthöhe hat. Spieler von Mannschaft B versucht den Ball mit dem Fuß zu spielen und trifft den Spieler von Mannschaft A dabei versehentlich im Gesicht.


    Das Senken des Kopfes per se ist sicher noch kein gefährliches Spiel, der sehr weit gehobene Fuß bei einem so nahen Gegner aber sehr wohl. Durch den Kontakt wurde aus dem gefährlichen ein verbotenes Spiel, daher war es für mich keine Frage, dass es direkten Freistoß für Mannschaft A zu geben hatte. Offen blieb aber die Frage, ob eine Verwarnung auszusprechen war oder nicht - also die Frage nach Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit. Fahrlässig war es in jedem Fall, dies zöge aber keine Verwarnung nach sich. Bei der Rücksichtslosigkeit hatte ich aber Zweifel, denn nach meinem Eindruck wollte der Spieler von Mannschaft B keinesfalls treffen und hätte dies auch nicht getan, wenn der Spieler von Mannschaft A nicht den Kopf gesenkt hätte (im Verkehrsrecht würde man das Mitschuld nennen). Da ich von der Rücksichtslosigkeit nicht überzeugt war, habe ich mich gegen eine Verwarnung entschieden. Dennoch würde mich Eure Einschätzung interessieren.

  • Eine solchen Szene kann man eigentlich nur beurteilen, wenn man dies gesehen hat. Aufgrund deiner Beschreibung wäre sicher beides möglich gewesen. Ich denke, dass man dies situativ entscheidet. Im ersten Moment habe ich gedacht, es muss Gelb geben. Je länger ich drüber nachdenke, desto mehr zweifel ich aber an der Karte.

  • Ich würd auch keine :gelbe_karte: geben, denn der Spieler versucht, den Ball zu spielen und nach deiner Erzählung keine Absicht vorlag.

  • Sehe auch keine :gelbe_karte: wegen der Aktion mit dem Fuß gegen den niedrigen Kopf. Sicher wollte er es auch nicht mit Absicht, aber er begeht durch den Fuß eine Fahrlässigkeit, die geahndet werden muss, was ja durch die Spielstrafe gemacht wird.

  • Manfred, wenn du schon eine Parallele zum Verkehrsrecht ziehst, hab ich hier auch noch einen:
    In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten. ;)

  • Dein letzter Satz sagt eigentlich schon alles: Du hast die Situation (wahrscheinlich aus guter Position) gesehen und warst von der "Rücksichtslosigkeit nicht überzeugt". Dann würde ich keine gelbe Karte zeigen. Wir hier im Forum haben die Situation nicht gesehen und können sie daher wahrscheinlich deutlich schlechter beurteilen als Du.