Ersatzspieler verhindert Tor

  • Wenigstens bei uns ist es so, dass die Zeitstrafe eingesetzt werden KANN, aber nicht muss. Die Zeitstrafe würde keinen Sinn ergeben, der Trainer würde ihn niemals einwechseln. Von daher kann es in diesem Fall nur ROT geben, ist aber eine Besonderheit wg. Jugendspielrecht und so

  • In einem Spiel in dem die Zeitstrafe möglich ist, kann es nicht Gelb-Rot geben.
    Eine Zeitstrafe für diesen "Auswechselspieler" ist ebenfalls nicht möglich, Rot ist also richtig.

  • Passend dazu gleich die erste Regelfrage in der aktuellen SRZ. Dort steht in der Antwort nichts von irgend einer Meldung im Spielbericht.

  • Machen wir uns also mal die Arbeit und schauen in das Regelheft - eine Überraschung ist garantiert! Denn was steht dort:
    "Ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler wird verwarnt, wenn er eines der folgenden drei Vergehen begeht:
    unsportliches Betragen,
    Protestieren/Reklamieren durch Worte oder Handlungen,
    Verzögerung der Wiederaufnahme des Spiels."
    Beachte: Das Regelwerk selber schreibt nicht einmal eine Verwarnung vor - und der indirekte Freistoß kann auch nur indirekt abgeleitet werden, denn der Umstand, dass ein Auswechselspieler das Feld betritt ist im gesamten Regelheft nicht erwähnt. Es entspricht aber Geist und Sinn der Regel, dass ein AW-Spieler natürlich nichts darf, was einem regulären Spieler verboten ist.


    Der DFB ist aber gnädig und hilft uns mit seinen Anweisungen:
    "18. Betritt ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler unerlaubt das Spielfeld und erreicht durch das Wegspielen des Balles, dass ein Tor verhindert wird, so gibt es einen indirekten Freistoß an der Stelle, wo bei der Unterbrechung der Ball war, und der Spieler wird lediglich verwarnt, da er keine der in Regel 12 aufgeführten Regelübertretungen begangen hatte."
    Damit ist also wenigstens schon einmal die Regelgrundlage für den idF und die Verwarnung klar.

    Weiter geht es mit der Meldung im Spielbericht. Dazu steht in Regel 5:
    "Der Schiedsrichter hat ... der zuständigen Instanz einen Bericht über die Partie zukommen zu lassen, der Informationen über die gegen Spieler und/oder Offizielle ausgesprochenen disziplinarischen Maßnahmen sowie über alle besonderen Vorfälle vor, während oder nach dem Spiel enthält."
    Eine Verwarnung ist eine solche Maßnahme - und es ist doch wohl unstrittig, dass wir diese zu melden haben. Und es sollte doch ebenso unstrittig sein, dass ein solches Ereignis unter die Rubrik "besondere Vorfälle" fällt, ergo ist auch die Meldung zwingend.

  • Eine Meldung bei solch einem Vorkommnis sollte wohl selbstverständlich sein.


    Sehe ich auch so und ich denke auch, dass der Sachverhalt auf dem Protokoll so oder so erscheint, da mich die "benachteiligte" Mannschaft nach Spielschluss bitten wird, dies zu vermeken. Schließlich ist es doch so, dass ich als SR verpflichtet bin, alles, was die Vereine wünschen, auf dem Protokoll zu vermerken.


    Ich würde auch meinen Verbands-SR-Obmann noch am Spieltag telefonisch über diesen Sachverhalt in Kenntnis setzen. So was spricht sich rum...Und lieber einmal mehr angerufen, der Obmann ist sicher dankbar für die Info, denn schlechter sieht es aus, wenn die Vereine ihn anrufen und er sagen muss, dass er keinerlei Kenntnisse zum Sachverhalt hat...dann ruft er mich an!!!


    Nach Eingang des Protokolls beim Staffelleiter wird dieser dies dem Sportgericht übergeben, und dieses entscheidet dann ob überhaupt eine Verfahrenseröffnung erfolgt oder nicht. Dies ist aber für den SR letztendlich unrelevant.

  • Schließlich ist es doch so, dass ich als SR verpflichtet bin, alles, was die Vereine wünschen, auf dem Protokoll zu vermerken.

    Womöglich ist das verbandsspezifisch - aber ich lasse mir doch nicht vorschreiben, was ich im Spielbericht zu notieren habe. Merke: Ein Spielbericht ist zu allererst mein Bericht als SR über das Spiel - und den lasse ich mir nicht diktieren. Es gibt in der Regel 5 eine klar beschriebene Ausnahme, nämlich wenn mir eine Verletzung eines Spielers mitgeteilt wird - und das wird selbstverständlich notiert. Für alle anderen Dinge, welche die Vereine unbedingt los werden wollen, gibt es die üblichen Wege des Einspruches etc.

  • Dann ist das eben in unserem Kreis anders. Trotzdem würde mich interessieren, Manfred, was die Meldung schlimmsten Falls bei euch bewirkt? Gelb, bleibt gelb. Ob du da "unsportlichkeit", "unerlaubt. Betr. d. Spielfeldes" oder einen Roman als Begründung schreibst.

  • Was die bewirkt ist mir schnuppe. Interessant wird es aber, wenn der gegnerische Verein Einspruch einlegt, denn dann kann das Sportgericht die Spielwertung durchaus ändern - und stell Dir vor, dann steht nichts darüber im Spielbericht ... :hammer: Aber in einem solchen Fall stünde sicher ein kleiner Roman im Spielbericht. Und nur zur Erinnerung: Die regeltechnische Notwendigkeit habe ich wenige Beiträge vorher dargelegt, Euer Kreis sollte sich ein paar Gedanken machen, ob er das Regelwerk nicht etwas eigensinnig auslegt.


  • Manfred, leider hast Du nur in Regel 12 nachgesehen. In Regel 3 steht ganz klar, dass ein AW-Spieler, der ohne Erlaubnis des SR das Spielfeld betritt, zu verwarnen und das Spiel mit indirektem Freistoß fortzusetzen ist.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich liebe das Regelwerk - es ist so herrlich gut strukturiert. Aber im Ergebnis ist es egal, wir widersprechen uns dabei ja nicht.

  • Hier die von almiko angesprochene Stelle.

  • @ Manfred: auf welcher Grundlage könnte das Sportgericht was am Ergebnis ändern? Mit welcher Begründung?

  • Es ist zwar eine ungerechte Regelung, aber das Regelwerk sieht nun mal bei Unsportlichkeiten, die ein Tor verhindern leider auch nur gelb und ind. Freistoß vor. Weitere Beispiele wären "Stören des einschussbereiten Angreifers durch Rufe" oder "Abwehren des Balles durch den Torwart mit dem Schienbeinschoner", alles nur gelb und i.d. FS.


    Die Sachlage ist sicherlich eine andere, wenn ein Dritter (Trainer, Zuschauer, des Feldes verwiesener Spieler...) ein Tor verhindert. Dann ergibt der Bericht einen Sinn, dann könnte es Folgen haben.

  • Einfluss von Außen, der einer Mannschaft zuzuschreiben ist und das Spiel signifikant gestört und das Spielergebnis verändert hat.


    Wenn der idF reingeknallt wird wird da wahrscheinlich nichts kommen, ebensowenig wie wenn die benachteiligte Mannschaft trotzdem gewinnt. Aber wenn es spielentscheidend war ist da, hoffe ich zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Einspruch möglich.


    Und wenn jemals ein Sportgericht einen solchen Einspruch abschmettert dann werden sofort jederzeit an den Pfosten 2 Ersatzspieler stehen und auf ihren Einsatz warten...

  • Es ist zwar eine ungerechte Regelung, aber das Regelwerk sieht nun mal bei Unsportlichkeiten, die ein Tor verhindern leider auch nur gelb und ind. Freistoß vor. Weitere Beispiele wären "Stören des einschussbereiten Angreifers durch Rufe" oder "Abwehren des Balles durch den Torwart mit dem Schienbeinschoner", alles nur gelb und i.d. FS.


    Der TW sieht nur deshalb kein Rot, weil er als TW nicht für das Handspiel im eigenen Strafraum belangt werden kann, ein Feldspieler würde hier Rot sehen. Bei "Stören des einschussbereiten Angreifers durch Rufe" würde ich selbstverständlich Rot ziehen und mir ist keine gegenteilige Regel oder Anweisung bekannt. Wer eine kennt: Bitte mit Quellenangabe posten!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Verweise hier mal auf eine ähnliche Situation, beschrieben in der SZ-Zeitung 3/2012:


    Quelle: SZ-Zeitung 3/2012


    Situation 1


    Der Ball rollt auf das leere Tor zu. Ein Auswechselspieler, der sich neben dem Tor aufwärmt, läuft auf
    das Spielfeld, um dieses Tor gegen seine Mannschaft zu verhindern. Er berührt dabei den Ball, der aber
    trotzdem ins Tor geht, mit dem Fuß. Wie hat der Schiedsrichter zu entscheiden?


    Antwort:


    Indirekter Freistoß. Der Spieler wird verwarnt; Spielfortsetzung auf der Torraumlinie. Bei Einwirkungen auf das Spielgerät durch
    äußere Einflüsse kann es keinen Vorteil geben. Mehr als „Gelb“ ist auch nicht möglich, da der Spieler ja nur „Fußball spielt“, eben mit
    dem Fuß. Er wird lediglich für das unerlaubte Betreten des Spielfeldes verwarnt.

  • Dass eben in so einer Situation nicht auf Vorteil entschieden werden darf. Gehört sicher auch zum Thema dazu falls bei einem von uns so ein Versuch stattfinden, aber misslingen sollte.